Hallo Dieter,
zunächst einmal folgende Bemerkung: Es geht mir mit meinen Beiträge nicht darum dich zu kritisieren, bloßzustellen oder ähnliches, sondern den Austausch über ein technisches Thema (den Vorschriften entsprechend) im Austausch richtig darzustellen. So schafft man meiner Meinung nach eine sinnvolle Informationsquelle in einem Forum.
dieter hat geschrieben:Eh Jungs,
wir reden hier über ein Motorrad. Das hat nicht so viele einzelne Sicherungen und auch nicht so viele einzelne Stromkreise. Da müssen schon manche Kreise zusammengelegt werden. Dort gibt es nur einen Rücklichtstromkreis für das Motorrad und den Beiwagen.
Gruß
Dieter
Diese Aussage ist durch das Zusammenwürfeln falsch. Wir reden hier doch über ein Motorrad mit Beiwagen, oder? Somit gilt
§53 (1) STVZO, Zitat:
Vorgeschriebene Schlussleuchten dürfen an einer gemeinsamen Sicherung nicht angeschlossen sein. In verständlicher Sprache: Beide Schlussleuchten müssen einzeln abgeschert sein. Dafür hat man eben beim Anschluss der Elektrik im Rahmen des Beiwagenanschlusses zu sorgen. Interessant ist als Zusatzbemerkung noch der Hinweis in dem Arbeitsbuch
Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern, dass diese Regelung ab EZ 01.01.1987 gilt. Aus Gründen der Sicherheit meiner Meinung nach auf jeden Fall sinnvoll.
Die Bemerkung von @Sejerlänner Jong / Karsten ist übrigens nicht falsch, sondern nur etwas veraltet

. Der Anschluss der 7poligen Steckverbindung nach
ISO 1724 an Pin 2 war bis 1990 mit Dauerplus zulässig, seit 1991 ist der Anschluss für die Nebelschlussleuchte vorbehalten.
Meinetwegen kann jeder machen was er möchte, wenn es denn funktioniert umso besser. Man kann auch nur schwarze Kabel benutzen, denn der Strom ist farbenblind. Meine Meinung und Vorgehensweise ist es jedoch, dass ich bei solchen Arbeiten lieber Kabelbäume entsprechend erneuere und dabei beispielsweise die genormten Farben benutze. Jeder hat eben seinen persönlichen Monk

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