kommmschmit hat geschrieben:...Den Ersten den ich angefahren hatte bei meiner Ältesten konnte man locker überblicken: Etwa die größe von 3 Fußballfeldern.![]()
Lille hat geschrieben:kommmschmit hat geschrieben:...Den Ersten den ich angefahren hatte bei meiner Ältesten konnte man locker überblicken: Etwa die größe von 3 Fußballfeldern.![]()
Na klasse - unser hat die Größe EINES Fußballplatzes...![]()
Kostenpunkt übrigens 7€ / 0,5h
Keusen hat geschrieben:Ne im Ernst, da muss es besseres geben, selbst wenn
man ne Strecke hinfahren muss, ...
Lille hat geschrieben:Kuckst Du:Wir bieten derzeit keine Trainingsmöglichkeiten für eigene Fahrstunden an.
Crazy Cow hat geschrieben:... zwei Leute aus ihrem neuen Benz. Bei denen war nach deutschen Recht sicher alles in Ordnung.
Sie trugen aber in ihren Gesichtern und ihrer Statur die ganze Geschichte und das Elend des frühen letzten Jahrhunderts.
*Nein, sie stiegen nicht, liessen sich halb fallen, stützten einander während sie nach ihren Krücken griffen.
Wo fängt Verantwortung an, wo hört Recht auf?
Slowly hat geschrieben:Na warte :oops:
Crazy Cow hat geschrieben:
Ich würde mir übrigens einen Sportflugplatz suchen, wenn ich üben wollte.
Vereinsgelände ist Privatgelände, auch wenn es von der öffentlichen Hand gepachtet ist. Natürlich jedesmal am Tower fragen.
Fahrerlaubnisfreie Kraftfahrzeuge
Kraftfahrzeuge, die ohne eine Fahrerlaubnis („fahrerlaubnisfrei“) geführt werden dürfen, sind langsame Kraftfahrzeuge mit geringer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbH). Der Fahrer muss mit ihrer Bedienung vertraut sein und mindestens 15 Jahre alt sein (Ausnahme: Krankenfahrstuhl).
Folgende Kraftfahrzeuge sind fahrerlaubnisfrei:
motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzig, Elektroantrieb, Leermasse max. 300 kg, zulässige Gesamtmasse maximal 500 kg, Breite maximal 110 cm, Heckmarkierungstafel) bis maximal 15 km/h bbH
Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke (zum Beispiel Traktor) bis maximal 6 km/h bbH, auch mit Anhängern
selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger) bis maximal 6 km/h bbH
Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler) bis maximal 6 km/h bbH
einachsige, von Fußgängern an Holmen geführte Zug- und Arbeitsmaschinen (z. B. Einachsschlepper)
Stephan hat geschrieben:Naja, beim Eggen wird nicht unbedingt gerast. Und am Feldesrand holt ihn
dann Mutti wieder ab. . .
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