Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeichen

Ankauf von Teilen, Fahrzeugen oder Zubehör

Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeichen

Beitragvon Horst GL1100 EML » 17. August 2023 21:57

$matches[2]

20220302_162010.jpg

Aus dem Internet gezogen.
Das E-Prüfzeichen ist praktisch Pflicht – zahlreiche Ordnungshüter drücken allerdings bei Spiegeln, die den Spielregeln für die Erteilung dieses Prüfzeichens genügen, ein Auge zu. Im Zweifelsfall droht (Stand 2019) ein Bußgeld von 15 € (Bußgeldtabelle zu § 56 StVZO)

Dazu habe ich einmal einige Fragen.
Ich möchte am meinem Seitenwagen gern einen Spiegel zur besseren Seiten-/Rücksicht montieren.
Vorhanden sind: 2 Spiegel am Lenker.
Es würde sich also um einen dritten Spiegel handeln.

1.) Muß dieser Rückspiegel auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, also mit E-Zeichen... versehen sein? Oder braucht er es nicht.

1.) Muß ich bestimmte Anbauabmessungen einhalten (z.B. Höhe...)
2.) Muß ich ihn eintragen lassen?
3.Fahrzeugbreite:
Im Kraftfahrzeugschein steht bei:
Punkt19: Fahrzeugbreite ohne Spiegel und Anbauteile

Ich gehe hier dann von einer maximal erlaubten Fahrzeugbreite von 2,55m aus, die ja auch nicht erreicht wird.

Über Tipps und gute Ratschläge würde ich mich freuen.

Gruß Horst E.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Reeder » 17. August 2023 22:52

Moin,

laut §32 StVZO dürfen PKW 2,5m nicht überschreiten

Quelle: http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/j ... =137480,65

Weiter unten steht dann:

(9) bweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:

Breite:

bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen ... 2,00 m,

bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch ... 1,00 m,

Höhe ... 2,50 m,

Länge ... 4,00 m.

Deutsches Beamtentum eben.
Gruß
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Stephan » 18. August 2023 03:48

Es sind bei den Massen aber doch inmer Anbauteile wie Spiegel, mitzumessen? War zumindest bei der Breite für die Autobahnbaustellenspuren so.

Der BW ist doch nur 'n Anhängsel. Interessiert das E da überhaupt?


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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon UKO » 18. August 2023 06:03

Der Speed 2000 hat ja von Haus aus nen Spiegel dran. Da ist kein Kennzeichen dran. Nur an der Beleuchtung vorne.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon ahnungsloser » 18. August 2023 06:23

Um allen zukünftigen Diskussionen mit der Rennaufsicht aus dem Weg zu gehen würde ich mit Prüfzeichen montieren. Finanziell wird das doch kaum ein Unterschied machen.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Horst GL1100 EML » 18. August 2023 07:30

Breite:
bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen ... 2,00 m,

Danke dir für den Hinweis.
Hab ich wohl nicht zu Ende gelesen.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Stephan » 18. August 2023 07:40

Bei uns gibt es tatsächlich eine Landstrasse mit einer Breitenbegrenzung (ich mein 1.80 oder 1,90).

Sowas würde passen https://www.fk-shop.de/Tuning/SALE/Tuni ... gIbX_D_BwE


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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon willi-jens » 18. August 2023 09:51

Hallo,

achte auf ausreichend Unterlage um Punktlasten im GFK zu vermeiden. Vermutlich wirst Du ja Verkleidungsspiegel mit Ausleger benötigen, wenn Du an dem Anbringungsort etwas im Spiegel sehen willst. Die dürften in der Regel sowieso ein E-Prüfzeichen haben :wink:
Einfach zum nächsten Louis/Polo und mal zur Probe anhalten, dann sparst Du Dir evtl. Retouren.

Grüße

Jens
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Brungs » 18. August 2023 10:11

Horst GL1100 EML hat geschrieben:1.) Muß dieser Rückspiegel auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, also mit E-Zeichen... versehen sein? Oder braucht er es nicht.

1.) Muß ich bestimmte Anbauabmessungen einhalten (z.B. Höhe...)
2.) Muß ich ihn eintragen lassen?
3.Fahrzeugbreite:
Im Kraftfahrzeugschein steht bei:
Punkt19: Fahrzeugbreite ohne Spiegel und Anbauteile

Ich gehe hier dann von einer maximal erlaubten Fahrzeugbreite von 2,55m aus, die ja auch nicht erreicht wird.


Keine Bauartgenehmigungspflicht bei EZ vor 17.06.2003, keine Eintragungspflicht. Zu beachten ist die maximale Fahrzeugbreite über alles 2m.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon f104wart » 18. August 2023 11:05

Ob ein E-Prüfzeichen benötigt wird oder nicht, hängt davon ab, ob das Moped nach StVZO (nationalem Recht) oder nach EG-Recht zugelassen ist.

Danach unterscheiden sich auch die Mindest-Spiegelfläche
60 cm² nach StVZO (Durchmesser 8,75 cm)
69 cm² nach EG (Durchmesser 9,4 cm)

Die Fläche gilt für jeden einzelnen Spiegel. Es genügt also nicht, die Fläche zweier kleinerer Spiegel zu addieren.


Da Deine GL 1100 mit ziemlicher Sicherheit noch nach StVZO zugelassen sind, brauchst Du kein E-Prüfzeichen. Allerdings ist die Mindestgröße der Spiegelfläche von 60 cm² einzuhalten.

Bei einer Erstzulassung vom 01.01.1961 (ab da erst war ein Spiegel vorgeschrieben) bis zum 31.12.1989 ist nur ein Spiegel vorgeschrieben. Montiert man 2 Spiegel, darf der 2te dann auch kleiner sein.

Ab EZ 01.01.1990 sind zwei Spiegel vorgeschrieben, die dann auch beide die Mindestgröße aufweisen müssen.

Da Du aber schon 2 zugelassene Spiegel am Zugfahrzeug befestigt hast, kannst Du ans Boot theoretisch auch Deinen Rasierspiegel oder den Schminkspiegel Deiner Frau anbauen.


Ist auf dem Spiegel ein E­-Prüf­zeichen, stimmt auch die Spiegel­fläche. Das ist ein Vorteil und erleichtert die Sache gerade dann, wenn ein Spiegel nicht rund ist und sich die Fläche nur umständlich berechnen lässt.

In Österreich prüft die Polizei beispielsweise, ob auf einem nicht runden Spiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm aufgezeichnet werden kann.
Zuletzt geändert von f104wart am 18. August 2023 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Horst GL1100 EML » 18. August 2023 12:09

Erst einmal Danke an Euch.
Bin begeistert von Eurer Unterstützung. :smt026


Meine Gespann :
Erstzulassung 01.07.1987

Hat 2 Lenkerspiegel

Also brauche mir "keine" Gedanken um den Beiwagenspiegel (Mindestfahrzeugbreite ist aber zu beachten) machen.
Mit E-Zeichen natürlich "besser" aber eben nicht erfordelich.

Meine Bedenken waren, wenn ich auf "blauenDunst" einen Spiegel anbaue und dann Schwierigkeiten bekomme, sind im Beiwagen ggf. nachher Löcher, die nicht für den "richtigen" Spiegel passen.

Dann werde ich mir mal einen "schönen" Spiegel aussuchen und anbauen.
Gruß
Horst
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Reeder » 18. August 2023 12:58

Moin,

das mit dem Kreis ist anscheinend auch in Deutschland so.
Und wenn du dann solch "Fachleute" bei einer Kontrolle hast, die für Gaszüge eine ABE haben wollen.............
Gruß
Rehder

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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Horst GL1100 EML » 18. August 2023 13:06

Reeder hat geschrieben:Moin,

das mit dem Kreis ist anscheinend auch in Deutschland so.
Und wenn du dann solch "Fachleute" bei einer Kontrolle hast, die für Gaszüge eine ABE haben wollen.............



In Österreich sind es 69cm² stand im Internet.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon f104wart » 18. August 2023 13:19

Reeder hat geschrieben:das mit dem Kreis ist anscheinend auch in Deutschland so.

Ist ja eigenmtlich auch ne praktikable Lösung. Wie sonst willst Du auf die Schnelle die Fläche eine ovalen oder sonstwie geformten Spiegels berechnen?


...Ich hab für das Thema durchaus Verständnis. Letztendlich dient es ja der eigenen Sicherheit.

Ich bin zum Beispiel völlig legal auch mal ne Zeil lang mit nur einem Spiegel gefahren. Das hat mich so genervt, dass ich den 2ten wieder ganz schnell wieder montiert habe.


Bei meinem Caferacer-Umbau habe ich die kleinen, aber feinen, Lenkerendspiegel dann auch gegen was größeres mit E-Prüfzeichen getauscht, einfach um damit besser sehen zu können. :grin:


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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Bastlwastl » 18. August 2023 13:28

hallo zusammen, ich behaupte jetzt einfach der hier vorgesehene Spiegel benötigt keine Zulassung oder ein € Zeichen. Meine Aussage begründe ich damit da an dem zugelassenen Fahrzeug ja zwei vorgeschriebene und korrekte Rückspiegel verbaut sind und der dritte angedachte lediglich zum Beispiel als rangier Hilfe angebracht wird.

als gutes Beispiel finde ich auch die übertriebenen Spiegel bei den Roller fahren oder auch zusätzliche kleine Spiegel an Lkw und klein Transportern um diverse tote Winkel zu überbrücken.

Wenn du nicht zwingend einen Chromspiegel benötigst, suche doch im Internet nach alten Talbot oder Rallye Spiegeln, die auch früher schon an den Kotflügel montiert wurden. Meines Wissens gibt es auch hier im Forum noch Mitglieder, die solche Spiegel rumliegen haben.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon f104wart » 18. August 2023 13:40

Horst GL1100 EML hat geschrieben:In Österreich sind es 69cm² stand im Internet.


Ich bin mir nicht zu 100% sicher, ob das auch für ältere Motorräder gilt.
Das eine ist das europäische und das andere das nationale Zulassungsrecht, und ich denke, dass das auch in Österreich unterschieden wird.

Die 78 mm Durchmesser beziehen sich auch nur auf eine (runde)Teilfläche des Spiegels, der, wenn er unrund ist, ja eine deutlich größere Gesamtfläche hat.

Die Schablone dient zur Prüfung bei Spiegeln ohne E-Prüfzeichen, um es dem Beamten zu ermöglichen, die Zulässigkeit eines unrunden Spiegels zu prüfen, ohne die Fläche umständlich ausrechnen zu müssen.

Bei runden Spiegeln kommt dies Art der Prüfung nicht zur Anwendung.

Ein runder Spiegel mit einer Fläche von 60 cm² (StVZO bzw. nationales Recht) hat einen Durchmesser 8,75 cm,
ein runder Spiegel mit 69 cm² (mit E-Prüfzeichen) hat einen Durchmesser von 9,4 cm.


Hat ein Spiegel ein E-Prüfzeichen und eine unrunde Form, muss mit der Schablone nicht geprüft werden, weil die Fläche durch das E-Prüfzeichen bestätigt wird.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon f104wart » 18. August 2023 13:42

Bastlwastl hat geschrieben:Meine Aussage begründe ich damit da an dem zugelassenen Fahrzeug ja zwei vorgeschriebene und korrekte Rückspiegel verbaut sind und der dritte angedachte lediglich zum Beispiel als rangier Hilfe angebracht wird.

Das haben wir ja auch weiter oben schon festgestellt. :wink:


...Ich würde in diesem Fall, alleine schon aus optischen und ästhetischen Gründen, auch einen Talbot-Spiegel oder etwas ähnliches nehmen. :grin:
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Brungs » 18. August 2023 13:54

Reeder hat geschrieben:...das mit dem Kreis ist anscheinend auch in Deutschland so...

Die Forderung kommt aus der Richtlinie 97/24/EG (Kap.4 Anh.II) und ist in Deutschland für EZ ab 17.06.2003 anzuwenden. Das heißt auch für Betriebserlaubnisse nach StVZO, wenn sie nach diesem Datum erstmals erteilt wurden. Das trifft hier aber nicht zu.

" Die Mindestabmessungen der spiegelnden Fläche müssen so sein, daß
die Fläche nicht kleiner als 6 900 mm2 ist;
bei einem runden Rückspiegel der Durchmesser nicht kleiner als 94 mm ist;
bei einem nicht runden Rückspiegel auf der spiegelnden Fläche ein Kreis mit einem Durchmesser von 78 mm beschrieben werden kann."



Vielleicht noch ergänzend zur vorhergehenden, rein nationalen (und hier anzuwendenden) Regelung.

"Rili für die Ausführung und Anbringung von Rückspiegeln vom 6.6.1966 (VkBl 1966 S.338)
...Allgemeine Anforderungen...Die Größe der spiegelnden Fläche darf 60 cm2 nicht unterschreiten..."
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon f104wart » 18. August 2023 14:47

Und was ist daran jetzt anders als an dem, was ich hier schon geschrieben habe :?:

f104wart hat geschrieben:Ob ein E-Prüfzeichen benötigt wird oder nicht, hängt davon ab, ob das Moped nach StVZO (nationalem Recht) oder nach EG-Recht zugelassen ist.

Danach unterscheiden sich auch die Mindest-Spiegelfläche
60 cm² nach StVZO (Durchmesser 8,75 cm)
69 cm² nach EG (Durchmesser 9,4 cm)
(...)
Da Deine GL 1100 mit ziemlicher Sicherheit noch nach StVZO zugelassen sind, brauchst Du kein E-Prüfzeichen. Allerdings ist die Mindestgröße der Spiegelfläche von 60 cm² einzuhalten.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Brungs » 18. August 2023 15:02

f104wart hat geschrieben:Und was ist daran jetzt anders als an dem, was ich hier schon geschrieben habe :?:...

Anders ist, daß auch (nationale) Betriebserlaubnisse nach StVZO betroffen sind, wenn sie ab dem 17.06.2003 erteilt wurden. Trifft aber in diesem Fall hier nicht zu, klar.
Außerdem wollte ich noch die Quellen nachschieben, dann kann jeder Zweifler selber nachlesen.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon f104wart » 18. August 2023 15:19

Das mit den StVZO-Zulassungen nach dem 17.6.2003 hatte ich nicht auf dem Schirm.

Danke für die Ergänzung. :wink:
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Brungs » 18. August 2023 16:11

Allet jut, dafür gibt`s ja Foren. :wink: Bei dem Regelungsdschungel kann man ja gar nicht mehr alles auf dem Schirm haben.
Mit der "Kastration" des §72 im April 2012 ist die betreffende Übergangsregelung, wie so viele andere auch, in der aktuellen StVZO nicht mehr vorhanden. Man braucht also auch immer zusätzlich die letzte Fassung des §72 vor der Neufassung.
§72 zu §56 StVZO.jpg
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon 3RadQ » 18. August 2023 20:39

f104wart hat geschrieben:...Ich würde in diesem Fall, alleine schon aus optischen und ästhetischen Gründen, auch einen Talbot-Spiegel



Man sollte nicht vergessen, dass man in einem zu kleinen Spiegel rechts am Beiwagen nicht viel sehen wird, weil er sich ziemlich weit weg von des Fahrers Augen befindet.
Ein ehemaliger Bekannter hatte dereinst an seinem EML-Tour einen recht großen, rechteckigen Spiegel, der fast von einem Lieferwagen (heute = Sprinter) hätte stammen können. Darin hat man wirklich was gesehen.

Vielleicht macht der Horst ein paar Versuche und berichtet uns dann.

Gruß
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon f104wart » 19. August 2023 07:09

Mal ganz ehrlich, Volker. Wer am Seitenwagen einen Spiegel braucht, um was sehen zu können, der sollte einen Einsteigerlehrgang für Gespannfahrer besuchen. Dort lernt man die Abmessungen seines Gespanns kennen, indem man mit dem Seitenwagenrad über ein Brett fährt.

Für mich wäre ein Spiegel am Boot allenfalls eine nette Orientierungshilfe für die am Verkehrsgeschehen teilhaben wollende Sozia.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon UKO » 19. August 2023 08:51

Talbot Spiegel sind bleischwer.
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Stephan » 19. August 2023 08:59

f104wart hat geschrieben:Mal ganz ehrlich, Volker. Wer am Seitenwagen einen Spiegel braucht, um was sehen zu können, der sollte einen Einsteigerlehrgang für Gespannfahrer besuchen. Dort lernt man die Abmessungen seines Gespanns kennen, indem man mit dem Seitenwagenrad über ein Brett fährt.

Für mich wäre ein Spiegel am Boot allenfalls eine nette Orientierungshilfe für die am Verkehrsgeschehen teilhaben wollende Sozia.


Statt Brett eigenen sich auch die Begrenzungsstreifen an Schnellstraßen oder so. Gerade wenn die so geriffelt sind, hat man das schnell raus. Wobei einmal mit dem Hammer an den Kotflügel gekloppt, den Schmerz der ersten Feindberührung mindert.

Meine Sozia hat damals einen schönen englischen Sportwagenspiegel, an den BW geschraubt bekommen. . .


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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon 3RadQ » 19. August 2023 09:12

Hallo Ralf,

f104wart hat geschrieben:Mal ganz ehrlich, Volker. Wer am Seitenwagen einen Spiegel braucht, um was sehen zu können, der sollte einen Einsteigerlehrgang für Gespannfahrer besuchen. Dort lernt man die Abmessungen seines Gespanns kennen, indem man mit dem Seitenwagenrad über ein Brett fährt.
...


bisherhabe ich auch keinen Spiegel am Boot, ich schrub von einem früheren Bekannten (ist schon >30 Jahre her).
Aaaber: es könnte durchaus sein, dass ich dereinst mal einen anbaue. Grund: ich bin ein wenig sehbehindert, das rechte Auge macht nur ca. 20%, da hilft auch keine Brille. Und damit ist mein perspektivisches Sehen leicht eingeschränkt. Bisher ging alles gut, auch das Autofahren. Auf der anderen seite gehe ich auf 70 zu, und die Augen werden nicht besser.
Tipp: fahre mal bitte 'ne Runde Gespann mit einem kaschierten Auge und berichte dann hier.

Will sagen: nicht jeder, der einen Spiegel am Boot hat (sind eh nur einzelne) beherrscht sein Gespann nicht. Sowas kann durchaus ernste Gründe haben.

Spiegellose Grüße

Volker
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Re: Spiegel am Seitenwagen nachrüsten mit oder ohne E-Zeiche

Beitragvon Pepo2 » 19. August 2023 10:27

Ich kenne Spiegel am Beiwagen eigentlich nur als "nice to have" für den Passagier, nicht für den Fahrer. Für den Fahrer wäre auch zu beachten, dass für einen gesetzlich geforderten Rückspiegel der Winkel zwischen der Bilckachse nach vorn und der Blickachse zum Außenspiegel nicht größer als 55° sein darf :-D. Bei zwei Rückspiegeln am Motorrad gehe ich allerdings davon aus, dass der am Beiwagen die Gesetzeshüter nicht interessiert.
LG, Peter
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