Tatra603 hat geschrieben:2016 zog die Zulassungsstelle den alten Schein ein und gab mir einen neuen- das Papierformat hatte sich geändert.
Der TÜVer machte mich auf den Falscheintrag aufmerksam und schrieb in sein Gutachten:
"zu B: Datum über Erstzulassung "9.8.2001" fehlerhaft, laut Tschechische (sic!)- Zulassung Nr. : ......richtige Erstzulassung "14.6.1960". Daten liefert der Halter und ist durch die Zulassungsbehörde festzulegen."
Okay, Stefan, ich kann Deinen Frust sehr gut nachvollziehen, aber irgendwie müssen wir schauen, wie wir die Kuh vom Eis holen.
Mein Tipp: Wenn Du morgen auf die Zulassungsstelle gehst, dann entschuldige Dich bei der Dame für Deinen Unmut. Halt ihr zugute, dass sie mit der Situation überfordert war und versuch, sie irgendwie auf Deine Seite zu ziehen.
Frage: Woher weiß der TÜV-Prüfer, das genaue Datum der Erstzulassung? Das muss doch noch irgendwo dokumentiert und dann auch nachvollziehbar sein.
Wenn Dir die Dame auf der ZulStelle nicht weiterhelfen kann, dann wende Dich direkt ans KBA. Dort sind die Daten aller in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge hinterlegt. Ruf dort an und schildere wann und wie der falsche Eintrag zustande kam.
Notfalls gibt es auch noch die Möglichkeit, dass Du der Zulassungsstelle per eidesstattlicher Versicherung erklärst, dass das im Schein eingetragene Datum falsch ist und der Tag der Erstzulassung der 14,6.1960 ist.
Hast Du noch irgendwelche Kontaktdaten von einem der Vorbesitzer, der Dir eventuell zumindest das ungefähre Alter der Maschine bestätigen kann?
Gibt es einen (alten) Kaufvertrag? Alles, was Du da zusammentragen kannst, ist hilfreich und untermauert Deine eidestattlich abgegebene Versicherung.
Was die EVB angeht: Ist das Fzg jetzt noch zugelassen und versichert? Dann ist es doch nur ein Eintrag und eine Änderung der Fahrzeugpapiere.
Wer hat Dir denn gesagt oder wie kommst Du darauf, dass Du eine neue EVB brauchst?
Ich bin mir nicht sicher und möchte mich da nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich kann mich nicht erinnern, dass ich damals, als ich meine §21-Abnahme hatte, bei der ich an einem zugelassenen(!) Moped u.a. ein anderes Hinterrad und eine Leistungsänderung (Erhöhung) beantragt habe,
eine EVB hatte oder ob ich die Leistungsänderung dann hinterher bei der Versicherung angezeigt habe und eine Änderung des bestehenden Vertrags beantragt und bekommen habe.