Nummernschildbefestigung

Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen

Nummernschildbefestigung

Beitragvon Panman » 22. Februar 2009 11:34

Frage : Kann ich mein Nummernschild statt an der Maschine auch am Beiwagen befestigen (natürlich mit Beleuchtung). Muss ich das eintragen lassen ? :smt013

Besten Dank im voraus Klaus
Benutzeravatar
Panman
 
Beiträge: 31
Registriert: 9. Februar 2009 22:14
Wohnort: Nordhessen

Beitragvon Marschall » 22. Februar 2009 11:49

Klar kannste, geht sogar zwischen Mopped und BW. Einzigste Bedingung, das KEnnzeichen muss aus einem WInkel von 30 Grad lesbar sein.
Gruss Tom

Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt .
Benutzeravatar
Marschall
Administrator
 
Beiträge: 1725
Registriert: 16. Oktober 2005 10:42
Wohnort: MOLdawien

Beitragvon Panman » 22. Februar 2009 15:33

Erstmal vielen Dank für die rasche Antwort. Muss ich dann Rücklicht und Bremslicht am Moped beibehalten oder kann das entfallen ? Klaus
Benutzeravatar
Panman
 
Beiträge: 31
Registriert: 9. Februar 2009 22:14
Wohnort: Nordhessen

Beitragvon Marschall » 22. Februar 2009 16:51

Lichter müssen erhalten bleiben, KEnnzeichenbeleuchtung solltest Du abkleben, sieht schöner aus.
Gruss Tom

Selbst ein Weg von tausend Meilen beginnt mit einem Schritt .
Benutzeravatar
Marschall
Administrator
 
Beiträge: 1725
Registriert: 16. Oktober 2005 10:42
Wohnort: MOLdawien

Beitragvon muli » 23. Februar 2009 11:03

hallo zusammen,
meines wissens muß das kennzeichen am motorrad angebracht sein; es darf am beiwagen nur montiert werden, wenn technisch nicht anders möglich ist und muß dann in die fahrzeugpapiere eingetragen werden ...
cu
muli
Benutzeravatar
muli
verstorben
 
Beiträge: 1241
Registriert: 2. November 2005 14:51
Wohnort: Ebermannstadt

Beitragvon Ralf » 23. Februar 2009 12:11

Hallo,
ich habe es schon gesehen Kennzeichen am Seitenwagen, aber deshalb muß es ja nicht erlaubt sein. Ich würde mal bein TÜV fragen. Aber auch da können unterschiedliche aussagen kommen.
Gruß Ralf
R 1200 ST Gespann
Benutzeravatar
Ralf
 
Beiträge: 384
Registriert: 1. Juli 2008 17:01
Wohnort: Raa-Besenbek

Beitragvon Falcone » 23. Februar 2009 12:21

Das gilt nur bei wahlweisem Beiwagenbetrieb.
Sind Beiwagen und Motorrad eine feste Einheit (Motorrad kann nicht alleine gefahren werden) kann das Kennzeichen auch am Beiwagen angebracht sein. Ein hinteres Kennzeichen muss senkrecht angebracht oder kann bis zu 30 Grad geneigt werden.
Oberer Rand des Kennzeichens max 1500mm vom Boden, unterer Rand mindestens 200 mm vom Boden
Die Beleuchtung muss den geltenden Richtlinien entsprechen. Das Kennzeichen braucht also eine eigene Beleuchtung und die Beleuchtung an Beiwagen und Motorrad (Rücklicht, Bremslicht, Blinker) darf höchstes 400mm nach innen versetzt sein.

Grüße
falcone
Benutzeravatar
Falcone
 
Beiträge: 1062
Registriert: 19. Dezember 2005 18:02
Wohnort: Ebsdorfergrund - westl. Vogelsberg

Kennzeichen am BW

Beitragvon Wintertourer » 23. Februar 2009 13:16

Hallo,

Festlegung beim TÜV Bilefeld war:

es muß eine Kennzeichenbeleuchtung drüber.
Wahlweise Eintagung wurde gelöscht!

Grüße
Horst
Willst Du einen Tag glücklich sein => saufe.
Willst Du ein Jahr glücklich sein => heirate.
Willst Du ein Leben lang glücklich sein => fahre Motorrad
Ein Leben ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos.
Das Ziel ist das Ziel,
aber ich bin noch unterwegs.
Benutzeravatar
Wintertourer
 
Beiträge: 1948
Registriert: 21. September 2007 12:23
Wohnort: Gütersloh


Zurück zu Umbau zum Gespann

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 1 Gast

cron