hallo zusammen,
meines wissens muß das kennzeichen am motorrad angebracht sein; es darf am beiwagen nur montiert werden, wenn technisch nicht anders möglich ist und muß dann in die fahrzeugpapiere eingetragen werden ...
cu
muli
Hallo,
ich habe es schon gesehen Kennzeichen am Seitenwagen, aber deshalb muß es ja nicht erlaubt sein. Ich würde mal bein TÜV fragen. Aber auch da können unterschiedliche aussagen kommen.
Gruß Ralf
Das gilt nur bei wahlweisem Beiwagenbetrieb.
Sind Beiwagen und Motorrad eine feste Einheit (Motorrad kann nicht alleine gefahren werden) kann das Kennzeichen auch am Beiwagen angebracht sein. Ein hinteres Kennzeichen muss senkrecht angebracht oder kann bis zu 30 Grad geneigt werden.
Oberer Rand des Kennzeichens max 1500mm vom Boden, unterer Rand mindestens 200 mm vom Boden
Die Beleuchtung muss den geltenden Richtlinien entsprechen. Das Kennzeichen braucht also eine eigene Beleuchtung und die Beleuchtung an Beiwagen und Motorrad (Rücklicht, Bremslicht, Blinker) darf höchstes 400mm nach innen versetzt sein.
es muß eine Kennzeichenbeleuchtung drüber.
Wahlweise Eintagung wurde gelöscht!
Grüße
Horst
Willst Du einen Tag glücklich sein => saufe. Willst Du ein Jahr glücklich sein => heirate. Willst Du ein Leben lang glücklich sein => fahre Motorrad Ein Leben ohne Motorrad ist möglich, aber sinnlos. Das Ziel ist das Ziel, aber ich bin noch unterwegs.