@Stephan / Moderatoren: Können wir diese für das Thema nicht relevante Diskussion bitte einfach abtrennen / verschieben
Danke im Voraus.
jan der böse hat geschrieben:ach Kinners... Schon tausendmal gehabt die Diskussion. natürlich dürfen wir mit unseren deutschen Hängern hinter Motorrädern in Italien fahren.. Egal wer was wie begründet.
lokale StVO
jan der böse hat geschrieben:Die Holländer dürfen ihre Mopeds ja auch hier fahren, obwohl es in Holland keine Tüvpflicht für Motorräder gibt...
lokale StVZO
Jan,
am Ende ist mir eigentlich egal wer bei dem Thema was macht, aber hier werden munter Sachen, die nichts miteinander zu tun haben, durcheinander gewürfelt.
Im internationalen Grenzverkehr gilt das sogenannte Wiener Abkommen zum Strassenverkehr (
Wikipedia: Wiener_Übereinkommen_über_den_Straßenverkehr). Danach ist man sich übereingekommen gegenseitig die StVZO mehr oder weniger anzuerkennen (d.h. die Zulassung deines Fahrzeuges wird nicht in Frage gestellt, wenn du kurzfristig ein- oder durchreist - wobei auch da gibt es ein paar Ausnahmen wie z.Bsp. unsere roten Kennzeichen in Deutschland, die im Ausland nicht gültig sind).
D.h. auch die Zulassung deines Motorrades oder Motorrad mit Beiwagen wird für die kurzfristige Ein- & Durchreise nicht in Frage gestellt.
Nichtsdestotrotz bist Du im Ausland - wie jeder andere auch an die dortige StVO gebunden. D.h. der Holländer oder Franzose muß bei uns sich an das unselige 60 km/h Limit für Motorräder mit Anhänger halten, in Italien darf man mit <149cm³ nicht auf die Autobahn und eben auch die Limitierungen für Fahrzeugkombinationen wie sie in der italienischen StVO enthalten sind, dem „Codice della Strada“ (zu deutsch etwa „Codex der Straße“) gesetzlich definiert sind, gelten für alle. Deswegen brauchen wir ja zum Beispiel abseits von Deutschland auch im Beiwagen immer die Warnwesten, das Warndreieck und den Verbandskasten oder müssen uns in Österreich an die Bestimmungen für Kinder im BW halten.
Klar, wo kein Kläger da kein Richter. Mag jahrelang gut gehen, aber wenn sich da jemals ein Carabinieri genötigt fühlt in Aktion zu treten, dann hat man ein ziemliches Problem. Daher mein vorheriger Hinweis:
https://www.bussgeldkatalog.org/strassenverkehrsordnung-italien/ wo man es in Ruhe nachlesen kann
Grüße
Jens