@mahout;
Es gibt 2 Wertgutachten.
1.: Wiederbeschaffungswert
2.: Wieder
herstellungswert
Fürs Gespann habe ich eines für den Wiederherstellungswert.
Ist aufwändiger, als das Wieberbeschaffungsgutachten. Hat aber massive Vorteile. Wiederbeschaffung bedeutet; der Gutachter schätzt, meist über Recherche, die Kosten für die Wiederbeschaffung. Heisst, zb K100-Gespann, es sind ca 20 im Angebot, KM-Stand, BJ usw werden verglichen, Mittelwert ist Auszahlungsbetrag. Bei einem Gespann, das kmpl. neu aufgebaut wird, meist ein sehr schlechtes Dinghs für den Besitzer.
Wiederherstellungsgutachten berücksichtigt die tatsächlichen Kosten beim Neuaufbau. Muss natürlich dem Gutachter zur Verfügung gestellt werden, also ALLE Rechnungen, Teilekosten, Sandstrahlen, Lackieren, jegl. ins Gespann eingeflossenen €. Ich habe auch für "Neuteile", also Teile, die getauscht werden mussten, aus dem BMW-ETK die entsprechenden Preise gelistet. Alle Rechnungen beigefügt. Das Wiederherstellunsgutachten der DEKRA beläuft sich auf 22.366,00 €. Ist heftig. Habe ich auch nicht wirklich investiert; zb. Kardanwelle war "im Fundus", gleiches mit kmpl. Lacksatz usw.
Damit dann zur Versicherung. Zuerst hat der sehr sparsam geschaut, der hat zunächst gar nicht zwischen Wiederherstellund und Wiederbeschaffung differenziert. Ist dann aber in den Versicherungsvertrag eingeflossen. Dieser ist etwa 25% teurer, als normale Versicherung. Macht aber Sinn.
Ein weiterer Vorteil: Wiederbeschaffung beinhaltet den ab Abschluss erlittenen Wertverlust. Bei Wiederherstellung ist das zwar auch ein Faktor, allerdings in Summe nicht so arg gravierend. Weil die Wiederherstellung versichert ist, nicht NUR der Verlust. So zumindest mein Verständnis.
Sollte jetzt das Gespann geklaut werden, ist zum einen ein "neues" Gespann im Wert des "alten", abzgl. Wertverlust, versichert. UND die Wiederaufbaukosten !!!
Da kann man dann auch eine der üblichen Grotten "hat bis zur Abmeldung" super funktioniert, anmelden und losfahren
als neue Basis nehmen .... Und Wiederaufbauen.
Achso, ich habe, an nicht nachvollziehbarem Einbauort, so einen GPS-Dings drin, mit eigener Stromversorgung, und APP auf dem Handy. Mehr als 25 mtr Entfernung vom letzten gemeldeten Standort löst Alarm aus, auch eine Trennung von der Stromversorgung (Batterie abklemmen) führt über die interne Stromversorgung trotzdem zum Alarm. Das ist auch in den Versicherungsvertrag, Prämienmindernd, eingeflossen.
Mir ist letzten Winter der Akku gestorben; sofort
ALARM !!!!
War aber nur kein Strom, kein Diebstahl; hat meinen Blutdruck, bis ich an der Schrauberhöhle war, doch stark beeinflusst.