ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen

ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon fredl » 24. März 2023 13:54

Servus Gemeinde,
bei den Motorrädern gilt ja ab 2017 eine ABS-Pflicht.
Mich hat ein Gerücht erreicht, dass nun wohl der TÜV ab 2023 kein Gespann mit Zugfahrzeug ab 2017 ohne ABS mehr abnimmt?
Also es soll keine Deaktivierung / bzw. Ausbau des ABS-Systems mehr geduldet werden bzw. es muss das 3. Rad ABS-gesteuert werden.
Dass ist aber wahrscheinlich nur schwer möglich, da dass ABS-Steuergerät beim Motorrad nicht auf einen 3. Sensor ausgelegt ist!
Reicht es noch das ein ABS-Gesteuerter Bremskreis vorne/hinten/integral mit dem 3. Rad verbunden wird?
Wer weiss hier mehr und ist was Wahres dran an dem Gerücht?
Gespanngrüße

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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Reeder » 29. September 2023 20:56

Moin,

da tun sich ja für den Chinesen völlig neue Märkte öffnen.

https://www.motorradonline.de/enduro/ch ... zzi-repub/

Da steht zu lesen:

3 gleiche Enduro-Räder mit ABS-Bremsen am V 750 Deffender

Alle 3 Enduro-Räder werden mit Scheibenbremsen von Brembo-Ableger J.Juan bestückt, das Vorderrad mit Vierkolbenzangen und Doppelscheibe. Zudem wird jedes Rad, also auch das am Seitenwagen, separat von einem ABS überwacht. Offenbar werden die Räder für das Deffender-Gespann in verschiedenen Design-Ausführungen stets schlauchlos eingespeicht und mit dem gleichen Format bereift: 120/70-19. Umso sinnvoller erscheint das mit Blick auf das praktischerweise am Gespann befestigte und mitgeführte Reserverad.
Gruß
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Stephan » 30. September 2023 08:08

Oha! J.Juan! Ganz schlechte Idee. Das sind die Lieferanten der schon im Vorraum undichten Bremssättel der 1250er und der eiernden Bremsscheiben bei ZERO's SR/S Modellen. . .


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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon fredl » 31. Oktober 2023 12:06

Servus Gemeinde,
es war anscheinend doch kein Gerücht das Thema ABS beim Beiwagenumbau ab 2017.
Die Zeitschrift "Gespanne" ist da auch an der Problematik dran.
Wie es im Moment aussieht hat ja jedes Motorrad ab 2017 ABS und wurde auch so abgenommen bzw. in Verkehr gebracht.
Wird nun ein Beiwagen drangebaut erlischt erstmal die Betriebserlaubnis und die wird dann wieder durch die TÜV-Abnahme "Motorrad mit Beiwagen" erteilt.
Wie es aktuell aussieht weigern sich einige Sachverständige und auch Zulassungsbehörden den Anbau wie seit Jahrzehnten üblich abzunehmen und einzutragen.
Im Worstcase hat der Gespannbauer eine super Arbeit geleistet, aber das Gespann kann nicht zugelassen werden.
Ich habe ja den Plan meine R 1250 GS umbaue zu lassen und bin mir jetzt etwas unsicher.
Ich muss jetzt mal ein paar Gespannbauer abklappern ob mir diese beim Umbau eine Zulassungsgarantie geben können?
Gespanngrüße

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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Stephan » 31. Oktober 2023 13:07

Ich muß ,al suchen. Aber die Tage hab ich was gelesen, daß das entsprechende Gesetz nicht aussagt, ob das ABS auf alle Räder beim 2rad wirken muß. Oder ob es bei kleineren ausreicht, nur für's Vorderrad ein ABS zu verbauen. So'n querkommendes Hinterrad ist ja nicht so wild.

Damit wäre das 3.Rad ja raus und man müsste nur über die Maschinenräder nach einer Lösung Hirnen. . .


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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Michael aus Düsseldorf » 31. Oktober 2023 14:08

Zu dem was Fredl schreibt:

Gibt es Gespannbauer die beim Umbauauftrag die Zulassung als Vertragsbestandteil aufnehmen bzw. akzeptieren? Wenn man die Lieferzeiten sieht, besteht ja durchaus die Gefahr daß sich die Zulassungsbedingungen bis zur Fertigstellung geändert haben.

Hab noch nie ein neues Gespann gekauft.
Wie läuft das?

Auch eine Ersatzteilliste mit allen verwendeten Materialien, Schrauben, Lagern, Zukaufteilen sollte bei einem zertifizierten Betrieb zur Doku gehören.

Gibt es so etwas bei Neugespannen heutzutage?

Gruß
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon fredde » 31. Oktober 2023 15:31

Der Tod der Gespanne nähert sich. Der Amtsschimmel freut sich.
Gruss Fredrik
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Stephan » 31. Oktober 2023 16:22

In der MOTORRAD (Online) vom 8.August 2023 wird dazu die Verordnung Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments (vom 15. Januar 2013) zitiert: "Neue Krafträder der Unterklassen L3e-A2 und L3e-A3, die auf dem Markt bereitgestellt, zugelassen oder in Betrieb genommen werden, sind mit einem Anti-Blockier-System auszurüsten." Es wird später erwähnt das in dem Gesetz nicht festgehalten wird, welche Räder mit ABS auszustatten sind. . .


Für die alten Säcke unter uns, unter L3e-A2 fallen Motorräder bis 48 PS. L3e-A2 sind dann die stärkeren 2räder.


Stephan
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon der Gärtner » 31. Oktober 2023 16:29

fredde hat geschrieben:Der Tod der Gespanne nähert sich.
...

Glaub ich nicht. Eher werden die Gebrauchtpreise steigen.
Gruß
Harald

Jawoll, genau, jaja, das kann sein, das kann sein...
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Pepo2 » 31. Oktober 2023 16:30

Mal abgesehen davon, dass mein Motorrad Bj. 1997 und der Beiwagen Bj. 2016 ist, steht in meinen Papieren L4e Motorrad mit Beiwagen, was ja so auch passt. Dann gilt die VO also nur für Solomotorräder?
LG, Peter
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Neandertaler » 31. Oktober 2023 17:18

Lt. Wiki L4e-A3 für die höheren Leistungen

https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Fahrzeugklasse
Die gewonnene Erfahrung steigt direkt proportional mit dem Wert des zerstörten Gegenstandes.

Schwenker machen Spaß Klick
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Pepo2 » 31. Oktober 2023 17:50

Neandertaler hat geschrieben:Lt. Wiki L4e-A3 für die höheren Leistungen

https://de.wikipedia.org/wiki/EU-Fahrzeugklasse


Verstehe den Hinweis mit den höheren Leistungen nicht. In den Papieren steht aber kein -Ax, das hat man sich gespart. Vielleicht ist das mit der Einteilung nach Hubraum oder Leistung auch wieder so eine deutsche Kiste, meine Zulassung ist ja österreichisch :-D.
Sieht man in die Verordnung (EU) Nr. 168/2013, die ja einen höheren Rang hat als Wikipedia :-), so steht da nur Le4 ohne weitern Zusatz.
LG, Peter
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Auetaler » 31. Oktober 2023 19:07

Jetzt frag ich mal: war zuerst das Huhn oder das Ei...

In der aktuellen Ausgabe der MG 198 steht der inhaltlich gleiche Tenor, wie hier im Chat, auf Seite 3.

Zufall oder aktuell aufgegriffen???

Die Entscheidung überlasse ich euch.

Hartwig
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon mahout » 1. November 2023 07:41

Zu dem, was Michael aus Düsseldorf schreibt:
Habe mein Gespann neu aufbauen lassen mit EML-Teilen.

Nach einer Teileliste, genauen Maßen oder Zeichnungen z. B. von der Extenso Dive Gabel habe ich bisher vergeblich gesucht.
Ob die Gespannbauer auch keine Unterlagen haben oder diese nur unter Verschluß halten, habe ich bislang nicht herausfinden können.

Grüße aus dem Bergischen Land
Hartmut
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Brungs » 1. November 2023 15:47

Das Problem besteht darin, daß durch das Stillegen des ABS eine "Verschlechterung" des Ausgangszustandes eintritt. Bei neueren Fahrzeugen mit einer EU-Betriebserlaubnis ist eine Stillegung ohnehin nicht zulässig, bei älteren mit nationaler BE eben strittig, soweit das Zugfahrzeug damit "serienmäßig" ausgestattet ist.
Die einzige Ausnahme von der ABS-Pflicht gibt es bei Leichtkrafträdern der Klasse L3e-A1 (also mit EU-Betriebserlaubnis). Die brauchen lediglich entweder ein Kombibremssystem und dafür kein ABS oder ein ABS nur an der Vorderachse. An beiden Achsen, wie bei den Großen geht aber natürlich auch. Diese Fahrzeugklasse spielt aber wohl für Gespannumbauten keine Rolle.
Zulässig wäre in jedem Fall den Beiwagen ungebremst zu fahren; die erforderlichen Verzögerungswerte müssen dann eben mit der Betriebsbremse nur des Zugfahrfahrzeuges erreicht werden.
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon TomTom » 1. November 2023 16:26

Hallo zusammen,

weil mich mal wieder, wie alle paar Jahre, der Gespannvirus gepackt hat, es allerdings noch nicht sicher ist, ob ich wieder Gespann fahren werde, lese ich interessiert mit.

Da ich mich auch beruflich mtiunter mit schwer zu durchblickenden EU-Verordnungen herumschlagen muss, komme ich aber einigermaßen damit zurecht. Den Text, auf den sich die hiesigen Zulassungsvorschriften beziehen, kann man hier einsehen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content ... 32013R0168

Auf S. L60/123 ist die Bremsengeschichte definiert (spätestens ab 01.01.2017). Dort ist in Bezug auf ABS ausschließlich von der Fahrzeugklasse L3 die Rede. Aus einem L3-Kraftad wird bei Beiwagenanbau und dessen Abnahme ein L4-Kraftrad, eben ein Motorrad mit Beiwagen. Für L4 gilt aber die ABS-Pflicht nicht, da L4 unter dem betreffenden Punkt nicht aufgeführt ist.

So würde ich das Ganze auf die Schnelle verstehen.

Schöne Grüße
Tom
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Pepo2 » 1. November 2023 17:55

Ja, habe ich sinngemäß oben ja auch geschrieben.

Wenn die ABS Pflicht für Motorräder damit zu tun hat, Stürze zu vermeiden, dann macht das ja auch Sinn. Gespanne fallen halt nicht gleich um, wenn das Vorderrad mal wegrutscht.
LG, Peter
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Brungs » 1. November 2023 18:35

TomTom hat geschrieben:...So würde ich das Ganze auf die Schnelle verstehen...

Wenn du Zeit hast, kämpf dich mal durch Folgendes durch. Fertig? Also los...
-> VO (EU) 168/2013 (von dir verlinkt) verweist in Art. 22 (5) auf noch zu erlassende delegierende Rechtsakte und damit auf...
-> VO (EU) 3/2014 Art. 7, der wiederum verweist auf Anh. III derselben VO, der endlich verweist auf...
-> UN-R 78, womit wir bei der hier relevanten Regelung wären, Punkt 5.1.6 (Klasse L4) verweist auf Punkt 5.1.5 (Klasse L3)...
was dann verkürzt bedeutet; es gelten für beide Klassen dieselben Regeln.

Davon abgesehen, ich habe den Fall so verstanden, dass ein ABS stillgelegt werden soll. Und dann gilt grundsätzlich bei sicherheitsrelevanten Teilen ein "Verschlechterungsverbot". Unabhängig ob es für die Betriebserlaubnis nun erforderlich gewesen wäre oder nicht. An diesem Punkt scheiden sich die Geister. Ist so ein bisschen vergleichbar wie Bremslicht abbauen bei EZ 1985, wenns denn ab Werk dran war.
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon TomTom » 1. November 2023 19:47

Brungs hat geschrieben:... -> UN-R 78, womit wir bei der hier relevanten Regelung wären, Punkt 5.1.6 (Klasse L4) verweist auf Punkt 5.1.5 (Klasse L3)...
was dann verkürzt bedeutet; es gelten für beide Klassen dieselben Regeln.


...sorry, sehe ich anders. Die angesprochene UNECE legt die Grundlage.

Aus dem Text:

5.1.5. Zweirädrige Fahrzeuge der Klassen L1 und L3 müssen entweder mit zwei voneinander unabhängigen Betriebs
bremssystemen oder mit einer geteilten Betriebsbremsanlage ausgerüstet sein, wobei mindestens eine Bremse
auf das Vorderrad und mindestens eine Bremse auf das Hinterrad wirkt.
5.1.6. Dreirädrige Fahrzeuge der Klasse L4 müssen den Vorschriften über das Bremssystem in Absatz 5.1.5
entsprechen. Eine Bremse am Beiwagen ist nicht erforderlich, wenn das Fahrzeug den Leistungsanforderungen
in Anhang 3 entspricht.


Da ist keine Rede von ABS, sondern lediglich von der Bremsanlage und wie die zu wirken hat. Beim Gespann eben genauso wie bei der Solomaschine.
ABS wird in VO (EU) 168/2013 abgehandelt und gilt nicht für L4. VO (EU) 3/2014, Kapitel II, Art. 7 verweist auf den Anhang, in welchem es ausschließlich um die Prüfverfahren geht.

Auch sehe ich keine "Verschlechterung", wenn durch den Umbau auf Gespann aus Fahrzeugklasse L3 Fahrzeugklasse L4 wird, für die es keine ABS-Pflicht gibt.
Es entsteht eine andere Fahrzeugklasse mit anderer, nämlich keiner Vorschrift hinsichtlich ABS.

Es sei denn, jemand weist etwas Anderes nach.

Gruß
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon Brungs » 1. November 2023 20:41

Da habe ich mich wohl verwirrend ausgedrückt. Ich wollte darauf hinweisen, daß du nicht einfach in der VO (EU) 168/2013 nachlesen kannst und dann glaubst du bist durch. Im Ergebnis stimmen wir an diesem Punkt überein.
Diese Regeln gelten für die Typgenehmigung von neuen Fahrzeugen. Wenn du aber ein bestehendes Fahrzeug umbaust, startest du nicht bei Null. Dein "neues" Fahrzeug behält ja zum Beispiel auch seine EZ. Es gibt also einen Zustand vorher und einen Zustand nachher. Und hier kommt im Vergleich der Grundsatz des "Verschlechterungsverbots" ins Spiel. Ich wollte nur den Hintergrund ansprechen, warum es immer schwieriger wird einen Prüfer zu finden, der das im Rahmen §21 so abnimmt. Noch dazu, weil es sich um ein sicherheitsrelevantes Teil handelt.
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Re: ABS-Pflicht bei Motorrädern - auch beim Gespann?

Beitragvon bergadler » 2. November 2023 19:43

Hallo zusammen,

zunächst zur Info: meine Zugmaschine und mein Umbau waren >2017, und in den Dokumenten steht demzufolge L4e-A3. In der Vollabnahme ist vom deaktivierten ABS keine Rede, und von meiner Reaktivierung aufgrund meiner Er- Fahrungen demzufolge auch nicht. Im Vorfeld des Umbaus haben von mir angefragte Gespannbauer unisono gesagt: das ABS bleibt drin.

Zur Verordnung:
- auf Seite 58 unter 23. ist ein verbessertes Bremssystem definiert als "eine Bremsanlage mit Anti-Blockier-System, ein kombiniertes Bremssystem oder beides;"
- ebenfalls auf S. 58 unter 25 "kombinierte Bremsanlage: b) "bei der Fahrzeugklasse L4e: ein Betriebsbremssystem, bei dem mindestens die Bremsen der Vorder- und Hinterräder mittels einer einzigen Betätigungseinrichtung aktiviert werden (wenn das Hinterrad und das Beiwagenrad durch dasselbe Bremssystem gebremst werden, gilt dieses als Hinterradbremse)," Das könnte man so verstehen, dass das SW- Rad ohne ABS- Nachrüstung einfach mitgerechnt wird. ...ich hoffe, dass es bei der Alternative Kombination mit Vorderradbremse sinngemäß gilt. Allerdings: bei den wenigsten Maschinen gibt es heute eine Kombibremse vorn u. hinten mit einem Pedal. Also: Bedeutung unklar.
- auf S. 110 unten stehen "verbesserte Bremssysteme" als Pflicht nur für L3e
- auf S. 126 unter Punkt 22.: "Fahrzeuge der Klasse L4e (Krafträder mit Beiwagen) sind von den Anforderungen a und b in Bezug auf den verbindlichen Einbau verbesserter Bremssysteme ausgenommen"

Zum Leitartikel in der letzten MG: Es scheint Prüfstellen zu geben, die aus Unsicherheit die Anforderungen über- interpretieren, wäre ja nicht das erste mal. Vielleicht wäre es sinnvoll, dass die Gespannbauer (im Rahmen des BVHK) mit ihren modernen Umbauten einfach mal Fahrtests machen in Anwesenheit fachkundiger Sachverständiger und durch diese die Narrensicherheit der heutigen Systeme belegen. Dann wären Kunden und Prüfer informiert.

Gruß Bernd
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