dieter hat geschrieben:Hab da auch schon überlegt und getestet.
Bei mir muss am Moped aber ein Koffer dran, sonst steht es links über. Und 20 Kg Stützlast bei mir sind erst mal etwas wenig. Nach meinem Wissen wiegt so ein leichter Fahrradträger schon mehr als 15 Kg. Dazu kommt noch das Gewicht vom Rad. Aber wenn man das übersieht geht es ganz gut. Zumindest bei mir.
Die genutzte Kombi hatte ich nur mal als Gack genutzt und leider nicht gewogen.
Gruß
Dieter
scheppertreiber hat geschrieben:Ich habe an der Schepper und der Guzzi je eine.
Es sind Anhängerkupplungen und keine "Fahrradträgerkupplungen".
War der TÜVler nicht mehr so ganz nüchtern ?
Stephan hat geschrieben:Zwei völlig verschiedene Eingriff in's Fahrwerk. . .
Stephan
dieter hat geschrieben:Also mir ist nicht bekannt, das man für einen Fahrradträger irgendeine Abnahme benötigt. Die Hängerkupplung ist eine abgenommene, geprüfte und eingetragene Einheit, der Träger sollte es auch eine Prüfung haben. Das gilt für Motorrad und Auto. Weitere Vorschriften dazu sind mir nicht bekannt. Ob so ein Teil beim Auto oder Motorrad montiert ist spielt von daher keine Rolle. Wenn der Träger zur Seite raus steht kommt bei mir halt noch der Koffer links dran und dann steht nichts mehr über. Die Befestigung bei Motorrad und Auto ist sowieso gleich. Das einzige was dabei stört ist die Traglast der Hängerkupplung. Die muss dann angepasst werden, wenn möglich.
Falls noch einer Vorschriften kennt, die dagegen sprechen, bitte mal hier aufführen. Ich kenne keine.
Gruß
Dieter
-- Nein, der normale Träger sitzt nur auf der Kugel. Die Kugel muss konkrete Maße und Eigenschaften einhalten und eine entsprechende Prüfnummer haben. Ist das Gleiche wie beim Auto.
Crazy Cow hat geschrieben:Es ist ja auch nicht verboten, eine Katze zu überfahren. Es steht nirgends geschrieben, dass du bremsen musst.
frankie303 hat geschrieben:Crazy Cow hat geschrieben:Es ist ja auch nicht verboten, eine Katze zu überfahren. Es steht nirgends geschrieben, dass du bremsen musst.
Nee, Ausweichen wäre auch eine Möglichkeit.
Das Überfahren an sich stellt auf jeden Fall eine Sachbeschädigung dar, falls die Katze dabei zu Schaden kommt.
Und bestimmt finden sich dann noch verkehrsrechtliche Punkte, die dir angelastet werde, denn entweder konntest du das Überfahren nicht vermeiden (dann nicht angepasste Geschwindigkeit) oder du wolltest nicht (dann Vorsatz).
Gruss Frankie
Stephan hat geschrieben:frankie303 hat geschrieben:Crazy Cow hat geschrieben:Es ist ja auch nicht verboten, eine Katze zu überfahren. Es steht nirgends geschrieben, dass du bremsen musst.
Nee, Ausweichen wäre auch eine Möglichkeit.
Das Überfahren an sich stellt auf jeden Fall eine Sachbeschädigung dar, falls die Katze dabei zu Schaden kommt.
Und bestimmt finden sich dann noch verkehrsrechtliche Punkte, die dir angelastet werde, denn entweder konntest du das Überfahren nicht vermeiden (dann nicht angepasste Geschwindigkeit) oder du wolltest nicht (dann Vorsatz).
Gruss Frankie
Ne, die Katze kann locker so schnell auftauchen, das Ausweichen keine Option ist. Ausserdem ist die so klein, das man die normalerweise ohne eigenen Schaden, überfahren kann. Weicht man aus oder legt eine Vollbremsung hin und jemand kracht rein, wird die Kostenfrage vor Gericht geregelt.
Ist die Katze eher eine Raubkatze und SchwarzGelb gestreift, 120kg schwer, dann sieht das anders aus. . .
Stephan
Stephan hat geschrieben:Hase, Katze oder Igel. Die haben Pech. Für die würde ich kein Ausweichmanöver machen.
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