Hallo Zusammen, da im Zweifelsfall der Polizist vor Ort ein Bußgeld verhängt und eine Diskussion ohne ausreichende Kenntnis der Ladessprache nicht ratsam erscheint habe ich zu meinen Fragen die Polizei im geplanten Reisegebiet angemailt. Und es gab eine sehr höfliche Antwort auf meine Fragen.
Hier z.B. eine Antwort für Süd-Tirol:
Von: Egon Bernabe [mailto:Egon.Bernabe@brixen.it]
Gesendet: Donnerstag, 15. Februar 2018 11:24
An: Waldow, Robert
Betreff: WG: Straßenverkehrsordnung / Codice della strada für Motorradfahrer
Guten Morgen,
1. Dürfen Motorradfahren zum Grüßen anderer Motorradfahrer die Hand vom Lenker nehmen.
a. Nein, es müssen immer beide Hände am Lenker sein außer bei besonderen Notwendigkeiten. (81,00 € Bußgeld)
2. Müssen Motorradfahrer gelbe Warnwesten tragen oder mitführen
a. Nein, nur PKWs und größer
3. Müssen Motorradfahrer einen Verbandskasten mitführen
Ist in Italien nicht Pflicht aber empfehlenswert!
3. Gibt es zusätzliche besondere Vorschriften für Motorrad-Gespann Fahrer ( sidecar)
a. Sie benötigen den entsprechenden EU-Führerschein Kategorie A sonst nichts besonderes
4. Gibt es Dinge die Motorradfahren unbedingt in Tirol / Italien beachten müssen.
a. Lichter immer an, Helm immer zugeschnallt (auch beim einfachen schieben (gilt bei uns als „fahren“) und Vorsicht
6. Gibt es Vorschriften über Schutzausrüstung? Helm, Handschuhe, Stiefel, Hose, Jacke
Nur der Helm ist Pflicht
Für weitere Fragen stehe ich natürlich auch weiterhin gerne zur Verfügung!
Schönen Aufenthalt in Südtirol
Egon B.
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Mag. Bernabè Egon
Stellvertretender Leutnant - Sosituto Tenente
Ortspolizei – Polizia Locale
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39042 Brixen ∙ Bressanone (BZ)
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..der mit der Güllepumpe fährt..