Stephan hat geschrieben:Sowohl in der Schweiz, als auch in den Niederlanden, reicht das denen nicht.
Kann derzeit schlecht guugeln. Schweiz wurde im GS-Forum erwähnt. Niederlande wurde mir von 'ne Freund erzählt, der eigentlich nicht für Märchen steht.
Stephan
Soll für alle Anhänger (gebremst & ungebremst!) gelten.
willi-jens hat geschrieben:Schwirrte gerade erst als Hinweis im Ducati-Forum rum: ADAC Rechtshinweis zur Erforderlichkeit eines Sicherungsseils für NIEDERLANDE-SCHWEIZ-
Soll für alle Anhänger (gebremst & ungebremst!) gelten.
Nattes hat geschrieben:(willi-jens):Soll für alle Anhänger (gebremst & ungebremst!) gelten.
Schwachsinn! Wo hast du denn an einem ungebremsten Anhänger ein Fangseil für die Bremse?
Nattes hat geschrieben:Soll für alle Anhänger (gebremst & ungebremst!) gelten.
Schwachsinn!
Wo hast du denn an einem ungebremsten Anhänger ein Fangseil für die Bremse?
ADAC aus dem Link hat geschrieben:Regelung in den Niederlanden:
Die gesetzlichen Regelungen in den Niederlanden sehen sowohl für gebremste als
auch ungebremste Anhänger spezielle Sicherungseinrichtungen vor.
Danach brauchen Anhänger bis 1.500 kg zGG eine „Sicherheitsvorkehrung“ oder
genauer „Losreißvorkehrung“, die verhindert, dass der Anhänger sich selbstständig
macht, wenn er sich vom Zugfahrzeug löst bzw. losreißt. Bei Anhängern ohne eigene
Bremse kommt hier eine sogenannte Hilfskupplung (Kabel oder Kette) in Betracht.
Diese Regelung gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG.
.....
Zu beachten ist, dass die sowohl für ungebremste wie auch gebremste Anhän-
ger vorgeschriebenen Sicherungsseile (Kabel/Ketten) zusätzlich mit Hilfe einer
speziellen Öse oder Bügel an der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs befes-
tigt sein müssen. Es reicht nicht aus, wenn das Sicherungskabel lose über die
Anhängerkupplung gelegt wird.
Geltung der Regelungen in den Niederlanden bzw. in der Schweiz für ausländi-
sche (deutsche) Gespanne:
....
Daraus ergibt sich, dass ungebremste Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamt-
gewicht von 1.500 kg mit einem sogenannten Sicherungsseil bzw. mittels einer Ab-
reißleine mit dem Zugfahrzeug verbunden und gesichert werden müssen. Diese
„Losreißvorkehrung“ soll verhindern, dass der Anhänger sich selbstständig macht,
wenn er sich vom Zugfahrzeug löst bzw. losreißt. Diese Vorschrift gilt auch für unge-
bremste Anhänger bis 750 kg zGG.
Da somit die vom Wiener Abkommen über den Straßenverkehr aufgestellten
Mindestanforderungen in den Niederlanden und der Schweiz nicht überschrit-
ten werden, gelten die dortigen nationalen Bestimmungen auch für im Ausland
(z. B. Deutschland) zugelassene Gespanne, welche im niederländischen oder
Schweizer Hoheitsgebiet am Verkehr teilnehmen.
Bei Anhängern ohne eigene
Bremse kommt hier eine sogenannte Hilfskupplung (Kabel oder Kette) in Betracht.
Diese Regelung gilt auch für ungebremste Anhänger bis 750 kg zGG.
Mister B hat geschrieben:willi-jens hat geschrieben:@Kuhtreiwer
Wenn die Polizei derzeit darauf getrimmt ist, gerade solche Kleinigkeiten zu kontrollieren, weil es recht unbekannt ist und viel Geld bringt, dann ist der Hinweis doch nicht schlecht, oder nicht?
Ja, aber es geht hier um die Verwirklichung einer AHK an einem Gespann und nicht um die Vorschriften eines
Bremsseiles bei Anhängern, die eh nicht angehängt werden können.
Auch hilft lesen.
Grüße
MB
Feldi hat geschrieben: ... Dieses Seil werde ich mir gleich bestellen, gefällt mir am Besten.
https://www.amazon.de/A-Tools-Ungebrems ... B01M7VIH5R
Nattes hat geschrieben:Hallo Feldi,
wo kannst du bei deinem Fahrzeug das 50cm lange Seil befestigen? Und wo und womit befestigst da das am Anhänger?
Gruß Norbert
Slowly hat geschrieben:Feldi,
Gib mal bitte nach Montage Rückmeldung, evtl. mit Bild;
Gruss,
Hartmut
Nattes hat geschrieben:Danke, das wird so bei mir wohl längenmassig nicht reichen, da die Abschleppöse sehr weit Seitlich sitzt.
Gruß Norbert
Nattes hat geschrieben:Und ob das für die anderen Verkehrsteilnehmer jetzt sicherrer ist, weiß ich auch nicht so recht.
Nattes hat geschrieben:... und mit mir selbst? ...
Nattes hat geschrieben: ... Und bin ich verpflichtet deshalb als Märtyrer zu sterben? ...
Stephan hat geschrieben:Damit der Anhänger seine Kugel verlässt, muß schon einiges passieren. Ein Fehler beim anhängen selbst, wird sich schon vor der Autobahn zeigen. Die Masshaltigkeit prüft der TÜV (manchmal).
Ich selber konnte schon die Schleuderwende eines PKW-Gespann auf der Autobahn beobachten. PKW und Wohnanhänger haben sich dabei nicht getrennt.
Stephan
Wer im Ausland trotzdem ohne Seil erwischt wird ist selber Schuld und braucht dann nicht Jammern,
meint der Feldi
Nattes hat geschrieben:Soll für alle Anhänger (gebremst & ungebremst!) gelten.
Schwachsinn!
Wo hast du denn an einem ungebremsten Anhänger ein Fangseil für die Bremse?
Nattes hat geschrieben:Stephan, vielleicht kannst du das Thema ja abtrennen. Ich halte das schon für wichtig.
Gruß Norbert
Mister B hat geschrieben:Ich gebe mich vor soviel Ignoranz geschlagen.
Grüße
MB
willi-jens hat geschrieben: ... Ganz ehrlich verstehe ich nicht ganz warum man das Thema von der Frage der Anhängerkupplung am Motorradgespann abgetrennt hat ...
Stephan hat geschrieben:Da ich grad nur Biertrinkenderweise* in U.A.E., in der Kneipe sitze, ein kurzer Erklärungsversuch.
*sehr dubiose Kneipe
Stephan hat geschrieben:Im einen Beitrag ging es um eine AHK an sich. Hier dagegen, um das eher allgemeine Thema dieses seltsamen Sicherungsseils.
Stephan
Michael1234 hat geschrieben: ... muss das Fangseil / Sicherungsseil denn immer aus Metall (Seil, Kette) sein? ...
Siehe RP von Gestern.
Slowly hat geschrieben:Michael1234 hat geschrieben: ... muss das Fangseil / Sicherungsseil denn immer aus Metall (Seil, Kette) sein? ...
Michael,
ich könnte mir vorstellen, dass ein anderes Material zulässig ist,
wenn die Bruch- bzw. Reißfestigkeit des Drahtseils oder der Kette erreicht oder übertroffen wird.
Ich kläre das mal verbindlich und melde mich wieder, kann aber einige Tage dauern.
Gruss,
Hartmut
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