Michael1234 hat geschrieben:Gleich mal ne Frage an den Fachmann: Wie geht man das mit ner AHK am besten an?
Fahre ne XJ 900 mit EML GT 2001.
hensmen hat geschrieben:Du bisch ja der Supertommy,
tolle Sache und noch tollere Bilder. Vielleicht gibt es in anderen Foren Kritik aber die haben eh keine Ahnung, immer die gleichen Vorbehalte Anhängern gegenüber und vor allem noch nie an einer website selber gebastelt. Daumen hoch, jetzt empfiehlst du die site noch im advrider Forum, da ist solches gerade Thema, sonst mach ich das.
Mir geht es zumindest so, daß der Nettigkeitsfaktor unter Gespannfahrer sich durch einen Anhänger potenziert. Daumen hoch!
für deine Sammlung, Grüsse vom Hans
wolfgangv hat geschrieben:Moin,
ich habe mich vor längerer Zeit auch mal schlau gemacht weil ich eine AHK für mein Guzzi Gespann wollte.
Mike Ott, hätte mir eine gebaut und roadrunner Gespanne ebenso, Kosten ca. 1200 Eur. Bei Sauer hate ich auch angefragt, war aber eindeutig zu teuer
Ich hab die Sache dann fallen lassen weil ich noch ein anderes Gespann mi AHK hatte
Die techniche Umsetzung der Website ist unter alles Sau.
scheppertreiber hat geschrieben:Die techniche Umsetzung der Website ist unter alles Sau. Das habe ich ihm aber schon
im Guzziforum versucht zu sagen. Ist ihm egal - also streichen. So geht's nicht.
Grüße Joe
ST1100 hat geschrieben:Joe, Du hast recht und ich nicht und ich bewundere Deine hervorragend designte und ausgesprochen elegant geschriebene Seite http://murxvonmarx.de !
Zurück zum Thema, oder?
Künftig gilt das nicht mehr, Trikes werden Motorrädern gleichgestellt, eine entsprechende Fahrerlaubnis ist nötig. Das schränkt nicht nur die Gruppe möglicher Fahrer ein, zudem werden die Trikes noch eines weiteren Privilegs beraubt - für ein Motorrad gibt es keine Erlaubnis zum Mitführen eines Anhängers.
Allerdings wird all das voraussichtlich nur für Führerschein-Neulinge gelten. Entwarnung gibt es nach Angaben des ADAC für Trike-Fahrer, deren Pkw-Fahrerlaubnis der Klasse B vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde: Für sie ändert sich nichts,...
Ich war bereits vor dem 19.01.2013 im Besitz eines Führerscheins. Gelten die Neuregelungen auch für mich?:
Vor dem 19.01.2013 erworbene Fahrerlaubnisse bleiben unberührt. Durch Eintragungen auf dem neuen Führerschein wird sichergestellt, dass vor dem 19.01.2013 erworbene Besitzstände auch bei Ausstellung eines neuen Führerscheins erhalten bleiben. Eine Pflicht zum Umtausch gibt es derzeit nicht. Allerdings müssen bis Ende 2032 alle Führerscheine den Vorgaben der 3. EG-Führerscheinrichtlinie entsprechen.
Die neuen Regelungen gelten für alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt werden und damit für alle Fahrerlaubnisse, die seit dem 19.01.2013 erteilt oder verlängert werden. Aber auch zum Beispiel beim Ersatz eines verloren gegangen Führerscheins oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis wird seit dem 19.01.2013 nur noch der neue Führerschein ausgegeben.
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