Vitus hat geschrieben:Motorrad/MC u. PKW Felgen haben enen anderen durchmesser
Matthieu hat geschrieben:Warum werden dann so viele 15er Felgen (bsp. Drag Star) mit schmalen Autoreifen (Bsp. Ente, Smart) bestückt und so eingetragen?
W-L hat geschrieben: Was existiert sind allgemeine Gutachten von TüV- / Dekra-Sachverständigen, die auf nicht objektiv nachvollziehbarem Wege und ohne besondere technische Prüfung zu der Erkenntnis gelangt sind, dass die Verwendung der Reifen auf den hier angesprochen Felgen entgegen der ERTRO zulässig ist.
Gruß Walter
Kuhtreiwer hat geschrieben:Es gibt doch viele GS1150 Gespanne, die hinten den Reifen vom Opel Speedster ich glaube 175/55R17 ,draufhaben, wie verhält sich das mit dem?
Crazy Cow hat geschrieben: muss aber einflechten, dass Dreiradkunde, zumal die asymmetrische, nicht mehr an den Hochschulen vermittelt wird und manch zweiradfahrender Ing. noch nie in der Not war, einen Autoreifen auf die Moppedfelge zu montieren. Ich fände das mal interessant. Gut, ein Dipl. Ing Fahrzeugbau wird sowas wissen, oder?
Vitus hat geschrieben:Hallo Gast
Na ja ich schreib mir dann meine Freigabe in zukunft selbst, aber so scheint es wohl zu funzen, nee mach ich natürlich nicht.
Vitus
Vitus hat geschrieben:Hallo Eichy
ich glaube es ist dir solange egal wie nichts passiert, deine MZ ist ja auch keine Rennsemmel für hohe geschwindigleiten über 100Km/H obwohl das schon schnell genug ist um sich abzulegen.
Und 9 Bar Montagedruck ist schon ne Hausnummer. Ja ich weiss du fährts auch schon lange ohne Defekte/Reifenplatzer.
Ich erinnere dich mal an dein Thema Schlauchplatzer bei deiner GL, hattest du da nicht gefragt wegen Reifenhändler haftbar machen ..... Schadensersatz.
Hast du mal zugehört was der Reifen von sich gibt bei so hohen drücken, das Gewebe gibt schon hörbar geräusche von sich, somit gibs auch Risse , und wenn dein Reifen mal Beulen an der Lauffäche oder seitlich hat, dann geh bitte nicht zum Reifenhändler .../ oder nur um dir einen neuen Reifen zu montieren gegen das passende Endgeld.
Die Freigabe die es für die MZ Felgen gibt/gab ist die direckt von MZ oder von einem MZ Händler gewesen?
Vitus
W-L hat geschrieben:Einige Hintergrund-Infos zur Unbedenklichkeitsbescheinigung der Firma MZ:
Nach meinem Kenntnisstand gibt und gab es keine Pkw-Felgen mit der Bezeichnung 3.00x15. Die schmalsten „Entenfelgen“ trugen bereits vor ca. 45 Jahren die Bezeichnung 4Jx15. Bei der in der Unbedenklichkeitsbescheinigung aufgeführten „Pkw-Felge“ handelte es sich um ein Felgenbett, das für landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen entwickelt wurde und auch dort vorwiegend zum Einsatz kam, aber nie für Pkw. Sie wurden daher auch mit recht üppigen Toleranzen gefertigt. So betrug der Seitenschlag dieser Teile bereits im unbearbeiteten Zustand mehrere Millimeter und war durch erhebliche Schwankungen der Maulweite begründet.
Juristisch betrachtet war also die Unbedenklichkeitsbescheinigung der Firma MZ rechtlich nicht verwertbar, da sie sich auf Pkw-Felgen bezog, die es gar nicht gab.
Gruß
Walter
Old Dragon hat geschrieben:Hallo, bin neu und habe eine Frage ,
Ich habe einer Kawasaki Vulcan VN750 A gekauft , der vorbesitzer hat behauptet das es möglich ist einen Autoreifen 145/70/15 auf die 15 " Hinterradfelge ? geht das ? Unsere TÜV sag nur mit Gutachtung
Weiß jemanden ?
Old Dragon
Kuhtreiwer hat geschrieben:ich hab mal so nen Speedster- Reifen für nen Freund auf die Hinterradfelge einer 1150er GS montiert, (hab ne Montiermaschine, alte Hofmann) und kann nur sagen, der sitzt schon stramm.
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