Sobald sie eine Frucht hat und schwerer wird, stelle man einen Biertisch drunter, damit sie nicht vorzeitig abreißt.
Noch ist der Nachbar ihr Eigentümer, weil sie noch an der Ranke "hängt".
Sobald der Eßkürbis reif ist (rote Farbe), stellt sich eine Person seitlich unter den Tisch.
Dann reißt der andere Täter den Biertisch beiseite, weil er ihn dringend für einen Hühnerstall-Stammtisch braucht.
Der Kürbis reißt sich im Fallen von der Versorgungsranke und plumpst in die Arme des zweiten Täters.
In dem Moment wurde er "Fallobst" und gehört dem Eigentümer des darunter liegendes Grundstücks - also mir.
Ob das auch für die junge, hübsche, sexy Blondinen-Ehefrau des Nachbarn gilt, wenn sie beim Obstpflücken
vom Pflaumenbaum auf Euer Grundstück fällt, Männers ???, ............. da würde ich zuvor mal einen Juristen fragen!

Schade, sollte eigentlich in: ALLERLEI BUNT GEMISCHTES.