Falls die Idee Anklang findet, könnte man das System beibehalten: Ein Thema pro Land, von einem Admin oder Mod als "wichtig" gekennzeichnet, dann bleiben diese Beiträge schön zusammen am Kopf des Unterforums.
Also, mein Heimatland, Hort der seltsamen Vorschriften und kauzigen Ordnungshüter, und seine Bewohner, andernorts liebevoll "Schluchtenscheißer" genannt:
Es gibt zwei relevante Gesetzeswerke, die Straßenverkehrsordnung (Stvo) und das Kraftfahrzeuggesetz (KfG).
Das KfG spricht: ein Motorradgespann ist ein mehrspuriges Kraftfahrzeug! Damit sind viele Vorschriften gültig, die auch für Pkw gelten. Natürlich gibt es Ausnahmen, wo wir dann doch Motorräder sind.
Mitzuführen:
- Warndreieck nach aktueller Norm
- Verbandskasten für mehrspurige KfZ (Empfehlung nach Norm, Mindestanforderung "Der Inhalt muss staubdicht verpackt und zur Wundversorgung geeignet sein" - also kein altes Zeug ...
- Führerschein, Fahrzeugschein, Ausweisdokument
- Warnweste für den Fahrer, ist im Pannenfall auf Überlandstraßen anzulegen. Auf einer Autobahn oder Autostraße ist das Tragen der Weste verpflichtend vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder auf dem Pannenstreifen aufhält.
Ausländische Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite das Nationalitätskennzeichen des Heimatstaates führen.
KFZ-Lenker, die mit einem nicht auf ihren Namen zugelassenen KFZ Fahrten ins Ausland unternehmen, sollten eine Benützungsbewilligung des Eigentümers mitführen
Promille: 0,5 erlaubt
Tempolimits, Fahrverbote: wie für Pkw. Spezielle Motorrad-Tempolimits oder Fahrverbote gelten NICHT für Gespanne! In letzter Zeit wird die geschwindigkeit genauer kontrolliert da die Radarkabinen auf Digitaltechnik umgestellt wurden, die gehen schon bei relativ geringen Überschreitungen los. Gemessen wird AUCH von vorne (Laser, Rotlichtblitz)
Maut, Gebühren:
Autobahnen: zeitabhängige Vignette für die Benützung des "hochrangigen Straßennetzes" = alle Autobahnen, zusätzlich manche Schnellstraßen. Viele Tunnels kosten nochmal extra (so wie vor Einführung der Autobahngebühr).
Einfach Vignette an der Grenztankstelle kaufen, kostet nicht viel. Die Geldstrafen sind empfindlich.
Motorradgespanne benötigen lediglich eine Motorrad-Vignette !!!
Genaue Infos zur Mautvignette gibt es auf den Seiten des ÖAMTC.
Anbringung gut sichtbar vorne oder seitlich am Fahrzeug, an einem mit dem Fahrzeug fest verbundenen Teil des Fahrzeugs (=nicht werkzeuglos entfernbar).
Licht am Tag
ist in Österreich für Autos, Gespanne und andere mehrspurige Kfz NICHT Pflicht aber erlaubt (Abblendlicht oder Tagfahrlicht). Für Motorräder schon, hier muss man auch tagsüber das Abblendlicht einschalten.
Kinder:
Kindermitnahme im Beiwagen ist auf Mindestalter 12 Jahre beschränkt, darunter nur mit Kindersitz/Kinderrückhaltevorrichtung/Überrollbügel. Pro eingetragenem Sitzplatz darf max. 1 Kind befördert werden (früher: bis zu 2 Kinder = 1 Platz). Gurtpflicht im Seitenwagen nur für Kinder unter 12.
Helmpflicht:
Helmpflicht besteht auf allen Plätzen, auch im Seitenwagen (war früher nicht so).
Huckepack:
Autoreisezüge der Österreichischen Bundesbahnen transportieren Motorräder (auch mit Beiwagen) zum halben Autotarif.
http://www.oebb.at
Parken:
Am besten Einheimische fragen wie das läuft. Kurzparkzonen sind ausgeschildert, in Wien aber lediglich an der Bezirksgrenze. Woanders mit Tafeln straßenweise und blauer Bodenmarkierung. In Grazer Kurzparkzonen sind Motorradgespanne gebührenpflichtig, in Wien werden sie gebührenfrei geduldet (auch ohne Parkuhr, meines Wissens).
Gehsteigparken (oder auf Plätzen etc) nur dort erlaubt wo das ausdrücklich vorgesehen ist (Bodenmarkierung etc). Auch wenn dort schon ein paar Zweiräder stehen - kann sein dass man zurückkommt und ALLE haben einen Strafzettel ...
Geschwindigkeit:
Die Polizei ist mit verschiedenen Messgeräten ausgestattet, deren gefährlichste die Laserpistole ist. Bis 19 km/h über dem Limit (nach Abzug diverser Sicherheitszuschläge) KANN man evt den Betrag anonym vor Ort zahlen, darüber gibts zwingend eine Strafanzeige, mit Aufnahme der Personalien, evt. Sicherstellung von Führerschein oder Fahrzeug etc ...
Bis 10 km/h über dem Limit passiert normalerweise nix (außer innerstädtisch, in Zone-30-Gebieten).
Reservebenzin
Österreich hat eines der dichtesten Tankstellennetze Europas (etwa 1,5x so dicht wie Deutschland). Ein Spritkanister oder Zusatztank am Mopped sollte aber kein Problem sein, so lange er ordentlich verzurrt ist, nicht fliegen gehen kann und dicht ist. Ja, und ein Spritkanister sollte es auch sein, irgendwelche Plastikeimerchens für Aqua destillata gelten (zu recht) nicht. Freigrenze für den privaten Bereich (fürs eigene Fortkommen): sogar 60 Liter pro Fahrzeug - aber nicht übetreiben, das ist auf PKW gemünzt ... - und es gibt eine niedrigere Freigrenze für "abgabenfreie Einfuhr/Ausfuhr" - die liegt für Kanistersprit bei 10 Litern.
Winterfahren:
Das Verkehrsschild "Schneeketten vorgeschrieben" gilt nur für Kraftwagen, also nicht für Solo- oder Gespannmotorräder.
Schneeketten sind nicht verboten. Spikes sind von Oktober bis Mai erlaubt.
Hinweise mit genauen Quellen finden sich auf meinen Winterfahrerseiten
Anhänger am Gespann:
Tempo 80 auf Landstraße
Tempo 100 auf Autobahn
keine Extragebühr auf der Autobahn
Touristische Hinweise
- Leitungswasser ist trinkbar
- An den Tankstellen erhältliches Benzin (91, 95 oft 100 ROZ) ist ausschließlich bleifrei.
- Öl kriegt man auch dort, aber überzahlt.
- Freies Campieren ist kritisch (verboten), man hat aber eine gute Chance wenn man bei einem Grundeigentümer freundlich anfragt.
- Das Vorbeischlängeln an stehenden Kolonnen vor Kreuzungen, Bahnübergängen etc mit gemäßigter Geschwindigkeit ist leider nur EINSPURIGEN ausdrücklich erlaubt!
- Üblicherweise werden außerhalb von Ortsgebieten oder Autobahnen andere Motorradfahrer gegrüßt, bei größeren Gruppen jeweils der Erste der Gruppe.
- Automobilclub: http://www.oeamtc.at und Pannenruf Kurzwahl +43 120. Spezielle Österreich-Infos:
http://www.oeamtc.at/queries/laender/qu ... rch=Suchen - Recht-Seiten der Fahrschule Fürböck: http://www.fuerboeck.at/recht_einfach/faq
- Österreichisches Motorradrecht: http://www.ubs.sbg.ac.at/people/motoidx.htm
Hab ich was vergessen?
Andreas, der motorang