von Johudarm » 20. April 2012 20:15
Hallo Gemeinde
die STV0 sagt in Fassung irgendwie zuletzt im Sept. 2002, daß nur Fahrzeuge, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können, auch auf die Autobahn dürfen.
2 oder 3 Räder mit Anhänger können zwar schneller, werden aber lt. untenstehender Verordnung auf 60 km/h eingebremst. Und das egal ob Autobahn oder Landstraße.
Zitat nachstehend
Die Höchstgeschwindigkeit für ein Motorrad mit Anhänger, egal ob auf der Autobahn oder der Landstraße, ist 60 km/h pro Stunde. Sie haben richtig gelesen: 60 km/h Stunde, das ergibt sich aus der STVO § 3 Abs. 2. In Teil b heißt es wörtlich: "Für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t, sowie für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h" (Zitatende). Das Motorrad mit Anhänger zählt zu den Kraftfahrzeugen mit Anhänger und ist kein PKW, LKW oder Wohnmobil. Folglich darf dieses Gespann in Deutschland nur 60 km/h fahren.
Gruß
Joachim
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