Hallo,
nur ein Hinweis: Ab nächstem Jahr gibt es für GB die ETA-Anmeldung für die Einreise als Pflicht. Gleichzeitig reden wir bei GB über EU-Außengrenze. Da ist der Hinweis auf ein evtl. größeres Steuerproblem, wenn Du das Fahrzeug quasi dauerhaft ausführst, nicht so ganz unwichtig imho.
Selbst innerhalb der EU bekommt man da hier und da Probleme, wenn ein Fahrzeug dauerhaft in einem anderen Land unterwegs ist. Nur ist es innerhalb der EU halt nicht online nachverfolgbar wie oft und wie lange Du eingereist bist...
Wenn Du es rechtlich sicher und ohne evtl. schwerwiegende Konsequenzen machen willst, dann musst Du das Gespann über ein "Carnet de Passage"
Info Carnet de Passage einführen, weil es sonst bei dauerhaftem Verbleib eigentlich ein Zollvergehen nicht unerheblicher Höhe ist.
Wenn Du eh einen Unterstellplatz vor Ort hast (vielleicht bei Familie), dann wäre es nicht nur rechtlich deutlich sicherer ein Gespann vor Ort anzumelden und es sicherlich auch deutlich preiswerter (wenn man sich das Preisniveau in GB so ansieht).
Alternativ halt jedes mal aus Deutschland einreisen mit Gespann. Ich habe einige Jahre Erfahrung mit BW rechts im Linksverkehr (
siehe hier) und da eigentlich wenig Probleme gehabt. Zulassung in GB mit BW rechts wird vermutlich wie in Australien auch nur für Oldtimer > 30 Jahre erlaubt sein, da sind diese Länder vermutlich historisch bedingt ähnlich aufgestellt.
Grüße
Jens
Edit: behebt den Typo