Klaus, bisken grob beschrieben, hat sich wohl ein TÜV Mensch nicht an die Regeln (?) gehalten, welche wohl bei der Prüfung von HD Hinterradschwingen gelten. Als das auffiel, hat der hessener TÜV einfach allen von diesem Menschen abgenommmenen Kfz die Zulassung entzogen. Leider war halt auch ein Gespann dabei.
Wie das weiter und ausgeht werden wir am Ende der gerichtlichen Klärung erfahren. Bis dahin gilt ,,vor Gericht und auf hoher See, ist man in Gottes Hand". . .
Stephan

„Für wissenschaftliche Entdeckungen geb mir Scott, für Schnelligkeit und Effizienz der Reise geb mir Amundsen, aber wenn eine Katastrophe eintritt und alle Hoffnung verloren ist, gehe auf die Knie und bete für Shackleton.“
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