mecki hat geschrieben:Glaube zu wissen dass beim Einbau eines Überrollbügels und Sicherheitsgurte im SW der Insasse keinen Helm braucht.
Weiterhin, wenn wenigstens ein SW-Anschluss mit dem Kradrahmenverschweisst ist genügt der FS klasse 3 oder wie immer der heute heißen mag. Kann mir das jemand bestätigen oder ist das Wunschdenken von mir.
Gruß, Mecki
Crazy Cow hat geschrieben:Ich meine schon, dass in den frühen 90ern mal einer tüchtig Werbung gemacht hat mit einem Klasse 3 Gespann auf K75/100 Basis. (Koch oder Motek?)
mecki hat geschrieben:Glaube zu wissen dass beim Einbau eines Überrollbügels und Sicherheitsgurte im SW der Insasse keinen Helm braucht.
robby ausm tal hat geschrieben:Crazy Cow hat geschrieben:Ich meine schon, dass in den frühen 90ern mal einer tüchtig Werbung gemacht hat mit einem Klasse 3 Gespann auf K75/100 Basis. (Koch oder Motek?)
Jo das gab es, aber die Firma hieß motowig!![]()
http://www.classic-motorrad.de/galerie/ ... 180&pos=66
Crazy Cow hat geschrieben:.
Wenn jemand so ein Teil mal als PKW gekauft hat, bleibt dat Teil ein PKW, auch wenn es verkauft wird. Die Rechte des TÜV gehen nicht so weit, die Betriebserlaubnis zu entziehen, auch wenn er es hie und da mal probiert.
mecki hat geschrieben:Eigentlich müsste ich mich für euere Auskünfte bedanken, aber das wollte ich ja nicht hören, somit nur ein verhaltenes Dankeschön![]()
@ Feinmotoriker Du irrst dich. Habe den Dreier erst 2001 gemacht und das war keine Wiedererteilung sondern zum ersten mal. Mein Arbeitgeber hat mich dazu erpresst. Den Einser habe ich dafür schon seit 1958.
Grüße Mecki
robby ausm tal hat geschrieben:Crazy Cow hat geschrieben:Ich meine schon, dass in den frühen 90ern mal einer tüchtig Werbung gemacht hat mit einem Klasse 3 Gespann auf K75/100 Basis. (Koch oder Motek?)
Jo das gab es, aber die Firma hieß motowig!![]()
http://www.classic-motorrad.de/galerie/ ... 180&pos=66
Feinmotoriker hat geschrieben:
einen ECE geprüften Motorrad-Helm.
rängdäng hat geschrieben:moin moin
das einzige Motorrad-Einspurfahrzeug ,das ohne Helm gefahren werden
darf,
ist der BMW C1-
soweit mir bekannt.
und Gespanne werden nun mal vom Gesetztgeber den
Einspurigen Fahrzeugen zugeordnet.
muli hat geschrieben:hallo markus,
bist du dir da sicher mit der ausgesetzten ECE-Norm ??? meines wissens muß ein helm in deiutschland ECE geprüft sein; es ist jedoch nicht die aktuellste norm pflicht; es reicht auch ne ältere norm ...
die bekannten "braincaps" hatten nie eine ECE-norm und sind auch nicht zulässig - das widerspricht somit deiner aussage
das bau- und bundeswehrhelme nicht zugelassen sind liegt an der "vorschrift", daß motorradhelme dem aktuellen stand der technik zu entsprechen haben;
cu
muli
Bikerwilly hat geschrieben:
Ein viel diskutiertes Thema,
einen interessanten Beitrag findet man hier:
http://bikerportal.net/showthread.php?t=5&page=1
Es scheint demnach eine "Auslegungssache" zu sein.
Gruß
Willy
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 2 Gäste