dieter hat geschrieben:Dazu musst du erst die Nummernschilder haben. Ansonsten hast du schnell die Arschkarte. Du kannst noch nicht mal die Versicherung kündigen. Eventuell kannst du versuchen die Versicherung nicht mehr zu zahlen. Dann kommt das Fahrzeug in die Fahndung da dann die Versicherung die Zwangsstillegung veranlasst. Kann aber viel Ärger verursachen.
Eventuell stimmt die Angabe Kieler Raum ja auch nicht. Am Besten mal konkrete Bilder und Infos zum Gespann einstellen. Vielleicht erkennt es dann ja jemand.
Gruß
Dieter
Erstens kann man jederzeit seine Versicherung kündigen. Man kann ja ein Fahrzeug auch stilllegen. Dazu muss man die Zulassungsstelle aber informieren.
Zweitens veranlasst bei Wegfall des Versicherungsschutzes ohne Abmeldung nicht die Versicherung die Zwangsstilllegung, sondern die Zulassungsstelle. (Die wird aber vom Versicherer informiert.)
Drittens wird die Zulassungsstelle die Zwangsstilllegung nur dann veranlassen, wenn der Versicherungsschutz abgelaufen ist und keine Folgeversicherung oder eine Abmeldung vorliegt.
Und falls die Zulassungsstelle das Fahrzeug zwangsstilllegen (bzw die Kennzeichen entstempeln) will, wird es zuallererst bei dem gesucht, der es letztmalig zugelassen hatte.
Woher ich das weiss?
Ich habe vor längerer Zeit den Versicherungsanbieter gewechselt.
Und dabei keinen Fehler gemacht!
Es gab offenbar einen Übermittlungsfehler, deshalb wusste die Zulassungsstelle nichts von der neuen Versicherung.
Ich wurde angeschrieben, der Fehler wurde zwischen der Versicherung und der Zulassungsstelle geklärt.
Weil aber der/die Zuständige auf dem Amt vergass!!!, den dem Ordnungsamt erteilten Auftrag zur Entstempelung der Kennzeichen zu widerrufen, kam der Beamte des Ordnungsdienstes und entstempelte meine Kennzeichen am Fahrzeug.
Und ratet mal, wer nicht vorbeikam, um die fälschlich entfernten Zulassungsstempel wieder anzubringen!
Aber im Fall von Menn ist ja noch nicht mal klar, ob seine Versicherung noch läuft.
Vielleicht teilt er uns das noch mit?
Gruss Frankie