aber mal ehrlich, welcher prüfer weiss denn heute noch wie ein original steibrahmen aussah?
bf109v7 hat geschrieben:Als erstes sollte der Freund mal in den KFZ Brief von seiner Zündapp sehen. In allen, die ich in der Hand hatte stand da: Wahlweise mit Seitenwagen. Wenn das bei ihm auch drin steht, dann braucht er den nur dranschrauben. In dem alten Brief nachsehen, irgendwann haben die neue gemacht, und das vielleicht nicht übernommen. Dann muss er das bei der Zulassungsstelle nachtragen lassen, Tüv wäre dann nicht nötig.
Alex
Crazy Cow hat geschrieben:bf109v7 hat geschrieben:Als erstes sollte der Freund mal in den KFZ Brief von seiner Zündapp sehen. In allen, die ich in der Hand hatte stand da: Wahlweise mit Seitenwagen. Wenn das bei ihm auch drin steht, dann braucht er den nur dranschrauben. In dem alten Brief nachsehen, irgendwann haben die neue gemacht, und das vielleicht nicht übernommen. Dann muss er das bei der Zulassungsstelle nachtragen lassen, Tüv wäre dann nicht nötig.
Alex
Danach hat Uwe zwar nicht gefragt, aber im Grunde hast du Recht. Solange der Beiwagen an der Zündapp läuft braucht er überhaupt nix, er hat ja keine eigne Zulassung. Müsste halt nur für die HU abgeschraubt werden, solange er ein UFO ist.
bf109v7 hat geschrieben:
Wieso? Wenn da wahlweise drin steht, kann der doch dran bleiben. Das Schlimmste, was passieren kann ist, das der Prüfer ein Typenschild druckt. Das hätte Dir, Langer auch passieren können, wenn Du nicht schon vorgesorgt hättest.
Alex
Olaf hat geschrieben:Machen die imho nicht mehr. Die wiegen auch nichts mehr. Vorhandene Anlagen werden rückgebaut. Hier in Hessen jedenfalls. Sie sind gehalten, alles wieder fort zu schicken was unvollständig ist. Der Kunde soll selbst die nötigen Unterlagen bei schaffen.
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