von pointer » 17. Juni 2011 17:55
mal eine Frage an die Gespann-Spezialisten: was meint der werte Verkäufer mit " ... . Eine Maschine, die sie in dieser Form „Neu“ nie mehr vom TÜV für den Straßenverkehr zugelassen bekommen – aufgrund der jetzt geltenden Zulassungsvorschriften. .."
ok, dass das für die heutige Neuzulassung einer 88er BMW an sich schon zutrifft, glaub' ich ihm ja gerne, das gilt ja für den weit überwiegenden Teil aller Motorräder dieser Baujahre (Abgaswerte, Lärmemissionen etc.). Aber was hat das mit dem Gespann zu tun? Ist da was dran, was heute so nicht mehr ginge? Oder kann er tatsächlich nur die Zugmaschine meinen?
P.
Wissen behindert die Entscheidungsfreiheit