Vitus hat geschrieben:...
Die AHK ist nach STVZO Leergewicht Fahrzeug plus 75 Kg davon die Hälfte ist die Maximale Anhägelast, und mehr gibs nicht, eher weniger wenn Bremsen und Reifen nicht die geforderten werte erbringen.
Der Anhänger ist nicht als kombination eingetragen.
Den Anhänger hat er extra bauen lassen,soll knapp 200 KG wiegen.
...
muli hat geschrieben:hallo zusammen,
: 2 + 75 kg = max. anhängelast;
... eben die berüchtigten 60 km/h (+ X) erreicht;...
mindestbremsverzögerung von 5 m/s2 ; ...
(oder sind's mittlerweile 6,5 m/s2 ???)...
die erlaubten 60 km/h erreichen (bei rückenwind schafft's vermutlich sogar weit über 100 km/h)...
ein bremsweg von annähernd 18 m (nur nach der faustformel bestimmt) ...
muli
muli hat geschrieben:hallo olaf,
wird heuer ein relativ ruhiges wochenende - wollte es an anderer stelle nochmal seperat schreiben, aber bei uns zuhause hat sich vor kurzem der nachwuchs eingestellt und da wird das heuer gaaaanz locker
richtig fasching machen wir dann nächstes jahr wieder
cu
muli
Schrat hat geschrieben: Brandewein, ....Bier, ................
des abends dann das Mägdelein im Nachtquartier...."
mz_gespann hat geschrieben:Mein Unimog mit 90 PS ist freigegeben für Zuggewicht 80 t (auf der Strasse nur als genehmigter Sondertransport) - und auf Flugfeldern bewegen die durchaus mehr!
Stephan hat geschrieben:Gab es da nicht noch die Vorschrift, welche aussagte, wann der Fahrer
des Schleppenden einen LKW-Führerschein haben musste? So von wg zwei
Achsen weiter als 1m auseinander
Ok, das wird bei einem abzuschleppenden Fahrzeug ja meist der Fall sein.
Wenn nicht, dann wird wohl nicht merh einfach abgeschleppt...
Stephan
Vitus hat geschrieben:Hi Olaf
Da ich mir um Abschleppen oder Schleppen eines Fahrzeugs bzw welchen Führerschein ich dafür benötige noch nie einen kopp gemacht habe, da ich alle Führerscheine einschl. Kom ,auch Triebfahrzeuge diverse Loks
Fahren darf bzw durfte.
Zur Frage:
Wenn ich mit einem Gespann, mit der Abschleppstange ein Gespann abschleppe benötige ich doch eigentlich die Klasse 2 (Alte Bezeichnung) aber fürs Motorrad-Gespann die Klasse 1 aber mit der Klasse 1 darf ich keinen Zug mit mehr als 3 Achsen Fahren und mit Klasse 2 kein Motorrad. Sehe ich das Richtig??
Darf ich ein Krad überhaupt schleppen ich glaube nicht.
Gruss Vitus
Falcone hat geschrieben:Ein Gespann darf überhaupt niemanden und gar nix abschleppen. Habt ihr das nicht in der Fahrschule gehabt?
Falcone hat geschrieben:Ein Gespann darf überhaupt niemanden und gar nix abschleppen. Habt ihr das nicht in der Fahrschule gehabt?![]()
Motorräder dürfen nicht abschleppen und nicht abgeschleppt werden. Ein Gespann zählt immer noch als Motorrad.
Grüße
Falcone
Falcone hat geschrieben:Ein Gespann darf überhaupt niemanden und gar nix abschleppen. Habt ihr das nicht in der Fahrschule gehabt?![]()
Motorräder dürfen nicht abschleppen und nicht abgeschleppt werden. Ein Gespann zählt immer noch als Motorrad.
Grüße
Falcone
Falcone hat geschrieben: Der Fahrer merkte eine ganze Weile nicht, dass ich gar nicht hinten dran hing.
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