Führerschein umtauschen

Die Kneipe an der Ecke: Für Freud und Leid, Off-Topics, Rechnerfragen etc.

Hier kann man auch als Gast schreiben. Anonyme Beiträge sind möglich, aber nicht erwünscht, man sollte wenigstens seinen Namen drunter setzen.

Führerschein umtauschen

Beitragvon Stephan » 3. Oktober 2020 21:28

Da wir heute die Diskussion auf'm Stammtisch hatten. Runterscrollen, da stehen die Tabellen. . .

https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den ... -umtausch/


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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Gespannklausi » 3. Oktober 2020 21:49

Ja ja, ich weiß, hab noch vier Jahre Zeit! Lang lebe der Graue!!!
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon gd926 » 3. Oktober 2020 22:03

Mein Führerschein wurde wegen Ortswechsel schon lange umgebaut.
Die alte Klasse 4 berechtigt ja auch zum Traktorfahren.
Allerdings gibt es mittlerweile Traktoren die schneller als 25 km/h dahren und die wollten sie mit ausschließen.
Also hab ich mir einen befreundeten Landwirt gesucht, der bestätigt hat dass ich ab und zu aushelfe und dabei auch den großen Traktor fahren muß.
Das ist die Klasse T im Füherschein T/S.

LKW bis 7,5 t ist C1 und mIt Anhänger C1E, aber die ist ab 60 zeitlich befristet und muß alle 5 Jahre erneuert werden.
PKW mit Anhänger (Wohnwagen) ist BE.

Also schön aufpassen beim umschreiben.
Gruß Günter

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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Stephan » 4. Oktober 2020 07:32

Von wegen umgebaut. Nicht nur auf die erste Tabelle gucken. Die zweite ist ebenso wichtig. Da geht es NICHT um das Datum WANN der Lappen gemacht wurde, sondern WANN der AUSGESTELLT wurde.

Ich z.B. hab die 1978 und 1980 gemacht. Aber 2005 dieses Kärtchen bekommen. Also zählt das Jahr.


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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon gd926 » 4. Oktober 2020 08:50

Das Datum an dem der Führerschein gemacht wurde steht aber auch auf dem Kärtchen.
Zumindest bei mir.
Gruß Günter

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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Stephan » 4. Oktober 2020 09:20

Aber wichtug für den Führerscheinumtausch ist (laut ADAC!)

„Welches Datum in meinem Führerschein ist das Entscheidende?
Das Ausstellungsdatum des Führerscheindokumentes (nicht das Erteilungsdatum!) ist entscheidend. Sie können es dem Führerscheindokument entnehmen, welches Sie aktuell in Händen halten. Dieses Datum ist entscheidend für die Frage welche Tabelle in Ihrem Fall einschlägig ist." Zitatende.

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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Gespannklausi » 4. Oktober 2020 10:55

Ja, aber, nur wenn der Schein nach 1999 Ausgestellt wurde, oder?!

Mein grauer ist von 1983, also zählt die erste Tabelle, umtauschen 19.01.2025.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Stephan » 4. Oktober 2020 11:20

Jep. So isset. Ich hab mir schon 'n Hinweis auf Ende 2027 gemacht. Als bis dahin Rentner hab ich für sowas Zeit.

Ob ich dann 15 Jahre später, mit 83 den Lappen dann überhaupt nochmal bekomme? Naja. . .


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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon fredde » 4. Oktober 2020 11:28

Ich bekomme die Tabelle nicht auf den Schirm. Da steht ich muss Chrome benützen. Das hab ich, es geht trotzdem nicht. Sieht von Euch jemand, wann ich den neuen brauche. Und wie mache ich das vom Ausland aus ? Mein Führerschein ist von 1963.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Aynchel » 4. Oktober 2020 12:36

moi auch
wer noch die alte grau Pappe besitzt:
pass bei der Umtragung auf die Scheckkarte auf eure Anhängerlast auf
denn ihr dürft am 7,5T LKW noch den 7,5T Anhänger ziehen
das wird von den Fürerscheinstellen gerne komentarlos hinten runter fallen lassen oder begrenzt
mir wollten sie nur 12T Zugewicht eintragen
ich hab Einspruch eingelegt und die 15T Zuggewicht wieder bekommen
ich musste allerding ein Schreiben eines Landwirt beibringen, dass ich wärend der Ernte diese Tonage benötige
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Stephan » 4. Oktober 2020 14:50

fredde hat geschrieben:. . .

Und wie mache ich das vom Ausland aus ? Mein Führerschein ist von 1963.


Dann musst du dich nach deinem Baujahr richten.

„Tabelle 1 - Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:" Zitatende ADAC.

Da musste wohl schon persönlich erscheinen. Bei der grauen Pappe wurden wohl noch keine Daten zentral gespeichert.

Ich schick dir das (ADAC Text) mal als iMehl.


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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Nattes » 4. Oktober 2020 15:53

Ich hab ja schon ewig das Plastikkärtchen.

Hat überhaupt nicht weh getan. :-D

Und ob ich von all den exotischen Führerscheinen außer PKW und Motorrad, die ich mal erworben habe, überhaupt noch mal was brauche?
Zu 99% wohl nicht.
Selbst einen 7,5 Tonner kannst du als Privatperson heute kaum noch wo mieten. Von einem Anhänger dahinter ganz zu schweigen.

Wenn man die beruflich braucht ist das natürlich was anderes.
Wenn Gott gewollt hätte das Motorräder sauber sind,hätte er Spüli in den Regen getan.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon fredde » 4. Oktober 2020 22:33

Vielen Dank Stephan. Wann ich mal persönlich erscheinen kann, und wo dann, weiss ich nicht.
Intressant ist es für mich, weil ich in DE den Führerschein auch für Schweren Lastwagen mit Anhänger habe. Damals wurde nur der Motorrad und Autoführerschein in einen schwedischen verwandelt. Mehr gieng nicht. Für Alles wa schwerer ist brauche ich den deutschen. Mein Baujahr ist 1945. ( ich bin jetzt bei den Ûberstunden angekommen) :lol:
Gruss Fredrik
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon willi-jens » 5. Oktober 2020 15:26

fredde hat geschrieben:Vielen Dank Stephan. Wann ich mal persönlich erscheinen kann, und wo dann, weiss ich nicht.
Intressant ist es für mich, weil ich in DE den Führerschein auch für Schweren Lastwagen mit Anhänger habe. Damals wurde nur der Motorrad und Autoführerschein in einen schwedischen verwandelt. Mehr gieng nicht. Für Alles wa schwerer ist brauche ich den deutschen. Mein Baujahr ist 1945. ( ich bin jetzt bei den Ûberstunden angekommen) :lol:


Hallo,

mit Führerschein von 1963 und Baujahr 1945 hat sich Dein Problem mit der Führerscheinreform von 1999 (oder so in der Größenordnung) direkt erledigt. Seit damals ist die alte Klasse 2 (heute Klasse C bzw CE) auf das Lebensalter 50 Jahre limitiert und muß dann jeweils auf 5 Jahre verlängert werden.
Hier findest Du weitere Informationen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-verlaengern/

Nach so vielen Jahren ohne Verlängerung wird Dir die jeweils zuständige Führerscheinstelle sicherlich keine Verlängerung ohne neue Führerscheinprüfung mehr genehmigen.
Ohne die Berufskraftfahrertrainings, die alle 5 Jahre fällig sind, kann man den Klasse 2 bzw. C / CE eh nur für den privaten Gebrauch einsetzen....

Grüße

Jens
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon willi-jens » 5. Oktober 2020 15:40

Aynchel hat geschrieben:moi auch
wer noch die alte grau Pappe besitzt:
pass bei der Umtragung auf die Scheckkarte auf eure Anhängerlast auf
denn ihr dürft am 7,5T LKW noch den 7,5T Anhänger ziehen
das wird von den Fürerscheinstellen gerne komentarlos hinten runter fallen lassen oder begrenzt
mir wollten sie nur 12T Zugewicht eintragen
ich hab Einspruch eingelegt und die 15T Zuggewicht wieder bekommen
ich musste allerding ein Schreiben eines Landwirt beibringen, dass ich wärend der Ernte diese Tonage benötige


Diese 7,5 to-Anhänger für 7,5 to-LKW sind inzwischen aus guten Gründen mehr oder weniger aus dem Verkehr verschwunden...
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon fredde » 5. Oktober 2020 16:09

Danke, Jens und Stephan. Ja, das mit der Erneuerung alle 5 Jahre macht ja mein Idde hinfällig. Und den Auto und Motorradschein hab ich ja hier auch. Aber prima mit Eurer Hilfe.
Gruss Fredrik
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon UKO » 5. Oktober 2020 16:53

Aynchel hat geschrieben:moi auch
wer noch die alte grau Pappe besitzt:
pass bei der Umtragung auf die Scheckkarte auf eure Anhängerlast auf
denn ihr dürft am 7,5T LKW noch den 7,5T Anhänger ziehen
das wird von den Fürerscheinstellen gerne komentarlos hinten runter fallen lassen oder begrenzt
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Regel alte Klasse 3: Fahrzeuge bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht. Anhänger mit Mittelachse (kann auch ne doppelte sein) und gebremst durfte dann das 1,5 fache des Zugfahrzeuges wiegen. Dann sind wir bei 18t. Das trägt heute beim Umtausch niemand mehr ein. :roll:
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Crazy Cow » 5. Oktober 2020 19:10

Ein Kumpel von mir verdient mit 74 noch regelmäßig sein Zubrot, weil kein anderer mit dem seltsamen Gespann fahren darf. Es sei denn Bauarbeiter mit Klasse 2...
Ich habe heute mal die Karteikartenabschrift in Cux beantragt. Ging problemlos ohne Gebühren. Mal sehen, was die hiesigen sagen. 16 tons.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon dieter » 5. Oktober 2020 20:49

UKO hat geschrieben:
Aynchel hat geschrieben:moi auch
wer noch die alte grau Pappe besitzt:
pass bei der Umtragung auf die Scheckkarte auf eure Anhängerlast auf
denn ihr dürft am 7,5T LKW noch den 7,5T Anhänger ziehen
das wird von den Fürerscheinstellen gerne komentarlos hinten runter fallen lassen oder begrenzt
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Regel alte Klasse 3: Fahrzeuge bis 7,5t zulässiges Gesamtgewicht. Anhänger mit Mittelachse (kann auch ne doppelte sein) und gebremst durfte dann das 1,5 fache des Zugfahrzeuges wiegen. Dann sind wir bei 18t. Das trägt heute beim Umtausch niemand mehr ein. :roll:


Dafür darf dann ein Anhänger mit 2 Achsen gefahren werden, wenn auch vom Gewicht her geringer.

Gruß
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon MichaelM » 6. Oktober 2020 04:32

Diese Führerscheinklasse nennt sich CE 78, wenn ich nicht irre.
Geht bis 18.750kg Gesamtgewicht.
Musste extra beantragt werden und setzt alte Klasse 3 Fahrerlaubnis voraus.
In der Spedition, wo ich mal eine Zeit lang mal tätig war, führen einige mit dieser Regelung.
Autotransporter als 3er-Zug.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon willi-jens » 6. Oktober 2020 09:44

MichaelM hat geschrieben:Diese Führerscheinklasse nennt sich CE 78, wenn ich nicht irre.
Geht bis 18.750kg Gesamtgewicht.
Musste extra beantragt werden und setzt alte Klasse 3 Fahrerlaubnis voraus.
In der Spedition, wo ich mal eine Zeit lang mal tätig war, führen einige mit dieser Regelung.
Autotransporter als 3er-Zug.
ATEGO 823+ Zentralachsanhänger.


Hier mal die Fahrerlaubnisverordnung (komplett): http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/
bzw. die Aufstellung der Schlüsselzahlen in Anlage 9: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html
Die Zahl 78 bezeichnet die Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
In Frage käme die Zahl 79 mit dem folgenden Zusatz (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) unter lfd. Nr. 122 (also Züge mit mit nicht mehr als 3 Achsen).
Laut meinem damals sehr erfahrenen Fahrschullehrer waren diese Züge aber schon in den 1980ern im Berufsverkehr/Gewerbe nur noch durch Fahrer zu führen, die nachweislich Erfahrung damit hatten.

Selbst, wenn einem die zuständige Führerscheinstelle also diese Klasse/Schlüsselzahl heute noch eintragen sollte, dürfte sich der Mehrwert im vernachlässigbaren Bereich bewegen, imho.

Grüße

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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon MichaelM » 6. Oktober 2020 10:40

Danke Jens, für die Richtigstellung.
Da lag ich ja nur dicht daneben.

Die 3er-Züge lohnen seit der Mautänderung nicht mehr. Daher hat mein alter Arbeitgeber diese auch abgeschafft.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Crazy Cow » 19. November 2020 20:04

Ich war denn heute auch mal auf dem Amt. Die Dame war sehr nett, deshalb habe ich auch nur höflich gefragt und nicht geschimpft. Auf meinen Einwand "Besitzstandswahrung" erwiderte sie erschüttert, "aber wir nehmen Ihnen dich nichts weg, Sie behalten doch all ihre Führerscheine". Man ahnt es schon, C1E greift nicht. Nur bei Personen, die nicht älter als 50 sind.

Mein Verständnisproblem: es gibt theoretisch niemanden, der weniger als 50 Jahre alt ist und den Luxusführerschein 3 besitzt. Der wurde m.W. um 1980 herum schon wieder eingeschränkt. 50 - 18 = 32, 1988 hätte der seinen Superdreier bekommen müssen, ist das richtig?

Sie sagte was von 4,5to Anhänger, das stünde aber auch im Infoblatt zu den neuen Führerscheinklassen, das sie mir rüberreichte. Zuhause studiert, steht davon nichts drin. Ich finde nur Fahrzeuge mit Anhänger oder Auflieger bis 3,5 to. Soll mir egal sein, nur den großen Fendt von meinem Kumpel darf ich nur ohne Anhänger fahren. Ansonsten Trecker bis 25km/h mit zwei Hängern, das geht aber aus dem Infoblatt auch nicht hervor.

Das wird nu ersma gedruckt, zu Weihachten darf ich noch mal vorsprechen.
Gute Fahrt, Gruß
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon MichaelM » 19. November 2020 21:21

https://www.tuev-nord.de/de/privatkunde ... -c-und-ce/


Da ist es nicht schlecht beschrieben.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon willi-jens » 20. November 2020 08:39

Das maximale was die Führerscheinstelle beim Umschreiben der Klasse 3 eintragen dürfte wäre dieses hier
willi-jens hat geschrieben:In Frage käme die Zahl 79 mit dem folgenden Zusatz (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) unter lfd. Nr. 122 (also Züge mit mit nicht mehr als 3 Achsen).

wie bereits geschrieben
Der Mehrwert dieser Eintragung ist aber mehr als dürftig, wenn man die entsprechenden C1E-LKW und die entsprechenden großen Anhänger nicht selber besitzt oder im Bekanntenkreis hat.
Wo kriegt man heute noch LKW bis 7,5to zu mieten? Selbst da wird es ja schon schwierig. Von Anhängern größer 4,5to (weil bis 12to Gesamtmasse erlaubt C1E eh schon ohne Zusatz) gar nicht zu sprechen.

Grüße

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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Piper Mc Sigi » 20. November 2020 12:28

Jo mit 12to hab ich auch noch, mehr brauche ich nicht.
Warum auch? Wär fährt Privat was größeres? Ansonsten is es eh Gewerblich und die haben dann eh die Notwendigen Papiere dazu.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Crazy Cow » 20. November 2020 13:34

willi-jens hat geschrieben:Das maximale was die Führerscheinstelle beim Umschreiben der Klasse 3 eintragen dürfte wäre dieses hier
willi-jens hat geschrieben:In Frage käme die Zahl 79 mit dem folgenden Zusatz (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) unter lfd. Nr. 122 (also Züge mit mit nicht mehr als 3 Achsen).

wie bereits geschrieben
Der Mehrwert dieser Eintragung ist aber mehr als dürftig, wenn man die entsprechenden C1E-LKW und die entsprechenden großen Anhänger nicht selber besitzt oder im Bekanntenkreis hat.
Wo kriegt man heute noch LKW bis 7,5to zu mieten? Selbst da wird es ja schon schwierig. Von Anhängern größer 4,5to (weil bis 12to Gesamtmasse erlaubt C1E eh schon ohne Zusatz) gar nicht zu sprechen.

Grüße

Jens


Ja, den Link hatte ich mir ausgedruckt und mitgenommen. Genau dazu hing aber auch ein gut lesbares Blatt an der Wand. Das Prob bei der Sache ist wohl nicht die Erhaltung der Fahrerlaubnis für die Person, sondern die gesundheitlichen Voraussetzungen für das Führen von Fahrzeugen dieser Größe unabhängig vom Namen des Führerscheines. Er ist ja im Ausland vielleicht ganz anders zusammengefasst. Ein Kumpel hat sich den Lappen rechtzeitig umschreiben lassen und fährt jetzt mit 74 ein Fahrzeug, das niemand anders in der 4ma bzw. auf der Baustelle fahren darf. Die Fahrzeugmasse von 12to ist ja nicht alles, der 5 oder 6to schwere Hänger (Gerüste zum Beispiel) ist das Problem. Der kann ja auch von einem Unimog oder einem 4,5 Tonner gezogen werden und der Zug bleibt unter 12to. Trecker mit 40km/h und einem Anhänger 5.5to zum Beispiel darf auch mit dem alten Dreier gefahren werden.

Egal jetzt, ich habe vorab keine Quittung für den Inhalt der Karte bekommen, weiß also nicht, was mal drinsteht.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Stephan » 20. November 2020 14:09

Der Kollege muß dann aber halt alle paar Jahre zum Dr.. Und das war wohl mit ein Grund dafür. Man wollte wohl keine "halbblinden herzinfarkt gefährdeten Fahrer" am LKW-Steuer haben. Ob's hilft?!?


Stephan
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon willi-jens » 20. November 2020 15:23

Wenn es Probleme geben sollte, dann vielleicht einfach auf diese Umschreibungstabelle verweisen:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
Anlage 3 (zu § 6 Absatz 6)
Umstellung von Fahrerlaubnissen alten Rechts und Umtausch von Führerscheinen nach bisherigen Mustern: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

Grüße

Jens

bei mir fehlt auch der Zusatz mit der Schlüsselzahl 79 mit dem Zusatz (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3) in der Klasse C1E
aber letztlich eigentlich kein wirkliches Problem, imho
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Nattes » 20. November 2020 15:50

aber letztlich eigentlich kein wirkliches Problem, imho


Jens, da stimme ich dir zu. Wahrscheinlich nur für weniger als ein Prozent der potenziell betroffenen und der 49% derjenigen, die sich einfach gerne mal aufregen, weil sie keine richtigen Probleme haben. :-D ;-)
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Stephan » 20. November 2020 16:31

Die hätten sich halt rechtzeitig informieren sollen. Das der 7,5to mit dem 50sten abläuft war schon seit Jahren bekannt. Die Pflicht sich über solche Sachen zu informieren, liegt nun mal bei einem selbst.


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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Crazy Cow » 20. November 2020 17:16

Stephan hat geschrieben:Die hätten sich halt rechtzeitig informieren sollen. Das der 7,5to mit dem 50sten abläuft war schon seit Jahren bekannt. Die Pflicht sich über solche Sachen zu informieren, liegt nun mal bei einem selbst.


Stephan


Quatschkopf. Es hätte vor 16 Jahren schon bekannt sein müssen...Wie lange bist du denn schon informiert?
Ist wahrscheinlich genau das gleiche, wie bei denen, die mit 20 erst volljährig geworden sind, oder mit 56 erfahren haben, dass sie bis zum 55. Lebensjahr die Krankenkasse wechseln durften.
Bei Gesetzesänderungen fallen immer ein paar hinten runter.

Btt: Ich hätte beim Amt gar nicht gefragt, wenn es nicht hier schon thematisiert worden wäre.
PS: Und es macht auch einen Unterschied, ob dir mit 65 jeden Monat was rüberwächst, oder ob du gucken musst, wo 'sse bleibz.
Gute Fahrt, Gruß
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Stephan » 20. November 2020 18:02

Selber. Ich weiß es mindestens so lange. . .


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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Crazy Cow » 20. November 2020 18:15

Stephan hat geschrieben:Selber. Ich weiß es mindestens so lange. . .


Stephan


???

2013, das war vor 7 Jahren

Und auch bei der dritten EG Richtlinie von 2006 war ich wie viele andere bereits 51. Das gibt es tatsächlich.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Stephan » 20. November 2020 18:21

Nein. Definitiv vor 2005.

Und diskutiert haben wir das auch schon

Stephan hat geschrieben:"...Es ist mein neues Füherschein. Ich darf neben alle Fahrzeuge die es gibt, jetzt auch sogar Moped fahren (AM) so steht auf die Hinterseite..."

Nicht in D, da steht der 50ste Geburtstag von mir drauf. Ab da darf ich nur noch bis 3,5to fahren. Es sei denn, ich mach Arztbesuche und was da noch so dranhängt...

Hab meinen Lappen mit einer abgeschnittenen Ecke schon länger daheim liegen. Mit dem hätte ich keinen Internationalen Führerschein bekommen.



Fiete, ich sach nur "verlieren" dann bleibt die Ecke dran



Stephan, der sowieso keine Spuren hinterlassen wird...


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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon willi-jens » 21. November 2020 09:00

Also die Führerscheinreform, die den alten Klasse 2 (neu Klasse C bzw. CE) auf das Alter 50 und nachfolgend alle 5 Jahre Gesundheitsprüfungen zur Verlängerung verlangen, ist von 1999. Wir reden hier also von 21 Jahren, die diese Änderungen zurückliegen :roll:
Die Klasse C1E (zumindest meinem Kenntnisstand nach ohne dem vorgenannten Zusatz) hat diese Altersbegrenzung nicht, wenn der Führerschein vor 1999 erworben wurde und in der Zwischenzeit nicht neu beantragt oder erworben wurde.
Aber die zuständige Führerscheinstelle kann da im Zweifel sicher detailliert Fragen beantworten.

Grüße

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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon UKO » 21. November 2020 11:48

Achtung gefährliches Halbwissen.

Ich hab de 2er 1992 gemacht. Dann ab alter 50 alle 5 Jahre zum Arzt. Mit 60 dann nicht mehr, weil mir die Sichtfeldprüfung auf den Sack ging. Also ist der C1E verfallen. Ließe sich aber mit einer Betriebsmedizinischen Untersuchung reaktivieren. Nützt aber gewerblich nix weil für Gewerbe noch die 5 Module gemacht werden müssen.
Allenfalls privat wären Fahrten möglich. Aber wer will in der heutigen Zeit schon noch gewerblich LKW fahren? :roll:
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Crazy Cow » 21. November 2020 13:15

ok, dann halt weiter.

willi-jens hat geschrieben:Aber die zuständige Führerscheinstelle kann da im Zweifel sicher detailliert Fragen beantworten.

Grüße

Jens


Ja, vielleicht. Die Dame sprach wie gesagt von 4,5 to Anhängelast, da schaut man lieber noch mal nach und deshalb habe ich das hier noch mal aufgegriffen. Ohne Protokoll habe ich keine Ahnung, was einmal in meinem Kärtchen stehen wird. Mir geht es hier auch um eine Schilderung dessen, was man vorher erfährt und was nicht.

- Herausgefunden habe ich, dass die Klasse C1 mit 7,5t statt 3,5t Gesamtmasse nur an Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung gebunden ist und auch alle 5 Jahre erneuert werden muss. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss jetzt der Zweck bekannt sein und in das Kärtchen eingetragen werden. Macht man nichts, bleiben die Klassen B und BE mit jeweils 3,5t als Ersatz für die Klasse 3 mit einer Gespanngesamtmasse von 7,0t. Diese Zahl habe ich in diesem Zusammenhang noch nie gehört.

- Um 7,5t ging es mir eigentlich mehr als um die Anhängelast. Ich habe mir für Umzüge und Maschinentransporte bisher immer einen LKW mit Hubbühne mieten können. Vielleicht bin ich blöde und verschlafen, habe aber bisher darauf vertraut, dass mir das erhalten bleibt. (Besitzstandswahrung)

- Man muss ein Amtsblatt von der ausstellenden Führerscheinbehörde des Führerscheines beibringen, man erfährt aber nicht, was da drin steht, es wird direkt übermittelt.

- Ist das schlimm? Kann sein, Behörden sind auch nur Menschen. Der "Ersatzführerschein", den ich vorlegte, war nach dem 1.4 .1980 ausgestellt, er trägt auf der Rückseite einen Vermerk für die Führerschein-Prüfungen 1971 und 1973. Führerscheine vor und nach 1980 werden aber unterschiedlich behandelt, wenn ich das richtig verstanden habe.

- Das Infoblatt der Kreisverwaltung vom Jüngling Verlag möchte ich aus Copyright Gründen nicht scannen und veröffentlichen. Aber mal ehrlich, ich halte mich nur für durchschnittlich begriffsstutzig und mir sind solche Infos mit Symbol und Text plus 1-5 Anmerkungen ***** einfach zu kompliziert und arbeitsintensiv. Hier ist noch sowas.
https://www.verkehrswacht-weiden.de/akt ... sse-c1-d-1

Mir geht das Amtsdeutsch auf den Keks. Ich habe beschlossen, den nächsten Termin abzuwarten, mir erklären zu lassen, was mir das Kärtchen erlaubt und dann entsprechend zu reagieren. Meine graue Pappe bleibt ja noch einige Zeit gültig. Und ja, man wird älter, man muss nicht alles selber fahren, man kann auch einen fahren lassen.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon dieter » 21. November 2020 20:17

Mal ganz konkret mein umgeschriebener grauer Lappen:

Spalte 10, das Datum der Ausstellung
Spalte 12, die zusätzlichen Schlüsselnummern

Bild auf Wunsch per PN

Ganz allgemein Scheine vor dem 1.1.1999
Führerscheine vor dem 1.1.1999 https://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/ ... .live11293

Erklärung mit den Schlüsselnummern für Kl. 3, ganz rechts auf meiner Karte
Die anderen Schlüsselnummern findest du unter den anderen Rubriken auf den Seiten
https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrer ... -klasse-3/

Ich hoffe, das ist verständlich genug.

Gruß
Dieter
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Crazy Cow » 21. November 2020 22:08

Danke Dieter,
die Schlüsselnummern habe ich. Danach darfst du 7,5t Gesamtmasse ohne Fahrgäste, Anhänger bis 3,5t und über die alte Klasse 4 hinaus Trecker bis 40km/h mit Einachsanhänger fahren. Ist doch was. Wenn ich das auch darf, bin ich zufrieden. Wie gesagt, ich habe noch keine Ahnung, was bei mir mal drinstehen wird. Der Segen liegt also in der Zuweisung der Schlüsselnummern. Für die persönlichen Einschränkungen gibt es ja auch welche. (Nur mit Maske? Nur mit Lederhandschuhen? Braucht keinen Gurt?)
Gibt es denn wenigstens einen Speicherstreifen, der das alles bei einer Verkehrskontrolle in Klartext sichtbar macht? Sonst werden die bei der Kontrolle doch irgendwann überfordert.

Nimm das Bild am besten wieder raus.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon willi-jens » 22. November 2020 07:31

UKO hat geschrieben:Achtung gefährliches Halbwissen.

Ich hab de 2er 1992 gemacht. Dann ab alter 50 alle 5 Jahre zum Arzt. Mit 60 dann nicht mehr, weil mir die Sichtfeldprüfung auf den Sack ging. Also ist der C1E verfallen. Ließe sich aber mit einer Betriebsmedizinischen Untersuchung reaktivieren. Nützt aber gewerblich nix weil für Gewerbe noch die 5 Module gemacht werden müssen.
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Also meine Klasse 3 und auch der 2 ist von vor 1999. Deshalb gab es bei der Umschreibung auf das Scheckkartenformat (zwangsweise wegen internationalem Führerschein) irgendwann um 2005 herum halt die neuen Klassen BE, C1E & CE.
BE & C1E ohne Altersbegrenzung und CE halt mit den üblichen Gesundheitsprüfungen alle 5 Jahre ab 50. Und wenn die Zeit für diese Prüfungen nicht eingehalten wird und länger überschritten wird dann gibt es diese Führerscheinklasse auch mit neuer Gesundheitsprüfung nicht einfach zurück (so die schriftliche Auskunft aus dem hiesigen Ministerium als ich mich dieses Jahr erkundigt habe, wie es auch in einigen der obigen Quellen genannt wird).

Grüße

Jens
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon dodderer » 22. November 2020 07:55

willi-jens hat geschrieben:
UKO hat geschrieben:Also meine Klasse 3 und auch der 2 ist von vor 1999. Deshalb gab es bei der Umschreibung auf das Scheckkartenformat (zwangsweise wegen internationalem Führerschein) irgendwann um 2005 herum halt die neuen Klassen BE, C1E & CE.
BE & C1E ohne Altersbegrenzung und CE halt mit den üblichen Gesundheitsprüfungen alle 5 Jahre ab 50. Und wenn die Zeit für diese Prüfungen nicht eingehalten wird und länger überschritten wird dann gibt es diese Führerscheinklasse auch mit neuer Gesundheitsprüfung nicht einfach zurück (so die schriftliche Auskunft aus dem hiesigen Ministerium als ich mich dieses Jahr erkundigt habe, wie es auch in einigen der obigen Quellen genannt wird).

Grüße

Jens


Moin
ist bei mir (Bj. 1962) genauso gewesen.
Klasse 1 = 1981
Klasse 3 (umgeschrieben von französischer Fahrerlaubnis) 1994
Klasse 2 1994

Wegen berufsbedingtem internationalem Führerschein irgendwann 2008 Plastik bekommen, mit Begrenzung C / CE bis zum 50ten Lj. (2012)
Ansonsten Schlüsselnummern 171/172/174/175
Wie schon von Anderen bemerkt gilt für mich: >7,5t mit >3,5t Anhänger werde ich in diesem Leben wohl nicht mehr brauchen 8) , und Trecker bin ich seit 45 Jahren nicht mehr gefahren :-D
Viele Grüße
Andreas LM
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Nattes » 22. November 2020 09:57

Genau so isses.

Bild
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Stephan » 22. November 2020 12:58

Nattes, CE vom 11.03.65? Trettroller-Lappen?!?


Stephan
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon dieter » 22. November 2020 13:17

Ich habe mal die Infos für die Umschreibung vom alten Grauen Kl. 1 + 3 auf die neue Karte zusammengesucht.
Die nächste Änderung gab es ab dem 01.04.1980

Eingetragen werden sollte
AM
A1
A2
A


Zu A1, Motorrad 125 ccm
79.05
Krafträder der Klasse A1 mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg

B
C1


Zu C1
171
Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D (Busse) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

BE
C1E


Zu BE
79.06
Fahrzeuge (Fahrzeugkombination) der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg übersteigt

L

Zu L, Trecker
174
Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, auch mit einachsigem Anhänger (wobei Achsen mit einem Abstand von weniger als 1 m voneinander als eine Achse gelten) sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden
175
Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3

Zu T, fehlt bei mir, gibt es nur auf Antrag mit dem Nachweis das es erforderlich ist
Besitzer der alten Führerscheinklasse 3 erhalten beim Umtausch des Führerscheins die Klasse T in der Regel nur, wenn Sie eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft ausüben.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Crazy Cow » 22. November 2020 16:49

Wenn es soweit ist, werde ich noch mal berichten, ob das Datum des Papiers (S.2) oder das Datum der Erstausstellung bzw. Prüfung (S.4) eine Rolle gespielt hat. Dann werden wir auch sehen, ob die Anpassung bundesweit identisch ist. Hessen ist ja da etwas komisch mit seinen Zulassungsstellen.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Nattes » 22. November 2020 17:04

Das Datum der Erstausstellung ist maßgebend und der Rest durch Bundesgesetz Nach EU Vorgabe geregelt.

Ich werde das Gefühl nicht los, das du tief enttäuscht sein wirst, wenn einfach alles glatt läuft. :D
Ich bin aber zuversichtlich, das du noch dutzende andere Probleme konstruieren kannst, ohne das es dich Mühe kostet. :-)
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Crazy Cow » 22. November 2020 18:48

Nattes hat geschrieben:Das Datum der Erstausstellung ist maßgebend und der Rest durch Bundesgesetz Nach EU Vorgabe geregelt.

Ich werde das Gefühl nicht los, das du tief enttäuscht sein wirst, wenn einfach alles glatt läuft. :D
Ich bin aber zuversichtlich, das du noch dutzende andere Probleme konstruieren kannst, ohne das es dich Mühe kostet. :-)


Du machst deinen Kommentar möglicherweise zu sehr an meiner Person fest.
Ich glaube, viele oder doch einige wissen gar nicht, was in ihrem neuen Lappen alles drin steht. Das merkt man doch erst in einer Boliseikontrolle.
Es ist ja nicht so, dass der Amtsschimmel nicht gerne wiehert. In meinem alten Lappen steht zum Beispiel "Fahrzeuge mit Antrieb durch Verbrennungsmaschine", das war vor 50 Jahren schon unangebracht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Nattes » 22. November 2020 19:57

In meinem alten Lappen steht zum Beispiel "Fahrzeuge mit Antrieb durch Verbrennungsmaschine", das war vor 50 Jahren schon unangebracht.


Und? Befürchtest du jetzt, das die Polizei dich deswegen aus einem Elektrofahrzeug zerren könnte?
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Re: Führerschein umtauschen

Beitragvon Stephan » 22. November 2020 20:01

Er wird sich über den zarten Hinweis fruen, das er in 10 Jahren schon wieder 'n Führerschein beantragen muß.

Und dazu wahrscheinlich mindestens ein Gesundheitszeugniss. . .


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