Bündelungsbehörde in Hessen

Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen

Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Vitus jun. » 29. Juli 2026 19:01

Hallo
genau so ist es, es wurde nur der Name Bündelungsbehörde gestrichen /abgeschaft. Wie hat ein Hessischer Minister mal in der Hessenschau gesagt zum Bürokratieabbau, zb wird die Bündelungsbehörde abgeschaft weil es ja sozusagen ein TÜV für den TÜV ist .
Anbei mal ein Link von Hochtaunuskreis
https://www.hochtaunuskreis.de/Themenfe ... erlaubnis/

Grüsse
Vitus
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon f104wart » 30. Juli 2026 08:37

Der Link zum Hochtaunuskreis ist von 2009.

Als die BBH 2009 eingeführt wurde, haben sich einige Zulassungsbezirke in Hessen dem nicht angeschlossen. So z.B. Frankfurt und der Lahn-Dill-Kreis und, meines Wissens nach auch der Hochtaunuskreis.

Das, was man unter dem Link findet ist lediglich ein Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis, die an die ZulBehörde des Hochtaunuskreises zu richten ist, NICHT an die Bündelungsbehörde, die damals in Marburg und Fulda ansässig war.

Die Gebühren, die dort aufgeführt sind, wurden zum Erstellen der Einzelbetriebserlaubnis erhoben und haben nichts mit einer Doppelprüfung zu tun. In den Zulassungsbehörden, die sich der BBH angeschlossen hatten, musste dieser Antrag bei der BBH gestellt und bezahlt werden. Mit der Genehmigung der BBH dann musste man zur ZulStelle gehen und für die Eintragung in die neuen Papiere dann nocheinmal bezahlen.


@Mason: Es ist also möglich, dass nun, nach der Abschaffung der BBH der ZulBezirk Darmstadt-Dieburg ebenfalls wieder seine eigene Suppe kocht. In Darmstadt gab oder gibt es jemand, zu dem man mit einem Gespann erst gar nicht hingehen brauchte. Er war oder ist dafür bekannt, dass er grundsätzlich was gegen Gespanne hat/hatte. Ich weiß nicht, ob dieser Mitarbeiter heute noch dort ist.

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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon W-L » 30. Juli 2026 09:25

Guten Morgen Ralf,
mit diesem "netten" Herrn hatte ich schon vor langen Jahren einen heftigen Schriftverkehr, der meinerseits mit einer Beschwerde beim RP endete. Beantwortet wurde diese von wem? Natürlich von dem Herrn, über den ich mich beschwert hatte.
Der Mitarbeiter hatte beim RP einen extrem festen Rückhalt, weil er kurz zuvor einen üblen Korruptionsskantal beim TÜV aufgedeckt hatte.
Gruß W-L
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Vitus jun. » 30. Juli 2026 13:01

Hallo
Abgeschaft wurde nur die BÜNDELUNG der Gutachtenprüfung für die Erteilung der Betrieberlaubniss, bis auf wenige Zulassungsbezierke die (sozusagen eigene BB) selbst geprüft haben.
Es muss weiterhin das Formular (auch wenn es aus 2009 ist) Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubniss ausgefüllt u. mit den Gutachten Bilder usw. vorab der zuständigen Zulassundstelle zugesandt werden.
Dort wird das Tüv Gutachten geprüft (so wie es vorher auch war) wenn alles IO ist wird die Betriebserlaubniss erteilt.
Und der sogenannte Verwaltungsaufwand von 39.50€ wird auch in anderen Bundesländern von den Zulassungst. für die Erteilung der Betrieberl. zuzügl. der Verwaltungsgeb. für Umschreibung, KBA Gebühr ZB2 , Klebesiegel usw erhoben.
In Hessen hat sich soweit nichts geändert, nur das jetzt die Zulassungsst. auf Antrag die Prüfung der Gutachten selbst vornehen. Somit ist der TÜV TÜV nicht abgeschaft.

Grüsse
Vitus
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon f104wart » 30. Juli 2026 14:22

Vitus jun. hat geschrieben:... Somit ist der TÜV TÜV nicht abgeschaft.


Hier kannst Du es schwarz auf weiß nachlesen

Zitat;

Verfahrensablauf

Sie beantragen ein Gutachten einer oder eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder eines zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes
Sie reichen das Gutachten zusammen mit den weiteren Unterlagen bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde ein.
Diese erstellt beziehungsweise ändert dann die Zulassungsbescheinigung
, also Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein oder vermerkt mit einem Siegel auf dem Gutachten zur Erlangung einer Einzelgenehmigung oder allgemeinen Betriebserlaubnis, dass die Betriebserlaubnis erteilt wurde.


...So war es vor 2009 und so ist es seit 04.02.2026 auch wieder.

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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon willi-jens » 30. Juli 2026 16:50

W-L hat geschrieben:Guten Morgen Ralf,
mit diesem "netten" Herrn hatte ich schon vor langen Jahren einen heftigen Schriftverkehr, der meinerseits mit einer Beschwerde beim RP endete. Beantwortet wurde diese von wem? Natürlich von dem Herrn, über den ich mich beschwert hatte.
Der Mitarbeiter hatte beim RP einen extrem festen Rückhalt, weil er kurz zuvor einen üblen Korruptionsskantal beim TÜV aufgedeckt hatte.
Gruß W-L


Hallo,

ich weiß nicht wie lange Dein Problem mit dem Herrn her ist, aber mein Wissensstand aus 2016 ist folgender:
die Person im Amt in Darmstadt wurde afaik entfernt. Damit hat sich die Situation in Bereich dieses Regierungsbezirkes soweit man hört ein klein wenig verbessert, aber noch lange nicht so wie es vor der Bündelungsbehörde gewesen sein soll (afaik).

https://dreiradler.org/viewtopic.php?p=173880#p173880

Grüße

Jens
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Re: Bündelungsbehörde in Hessen

Beitragvon Zehlaus » 13. August 2026 12:36

...und wieder einen Spam-User gemeldet.
Grüße aus dem Norden
Claus
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