von f104wart » 30. Juli 2026 08:37
Der Link zum Hochtaunuskreis ist von 2009.
Als die BBH 2009 eingeführt wurde, haben sich einige Zulassungsbezirke in Hessen dem nicht angeschlossen. So z.B. Frankfurt und der Lahn-Dill-Kreis und, meines Wissens nach auch der Hochtaunuskreis.
Das, was man unter dem Link findet ist lediglich ein Antrag auf Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis, die an die ZulBehörde des Hochtaunuskreises zu richten ist, NICHT an die Bündelungsbehörde, die damals in Marburg und Fulda ansässig war.
Die Gebühren, die dort aufgeführt sind, wurden zum Erstellen der Einzelbetriebserlaubnis erhoben und haben nichts mit einer Doppelprüfung zu tun. In den Zulassungsbehörden, die sich der BBH angeschlossen hatten, musste dieser Antrag bei der BBH gestellt und bezahlt werden. Mit der Genehmigung der BBH dann musste man zur ZulStelle gehen und für die Eintragung in die neuen Papiere dann nocheinmal bezahlen.
@Mason: Es ist also möglich, dass nun, nach der Abschaffung der BBH der ZulBezirk Darmstadt-Dieburg ebenfalls wieder seine eigene Suppe kocht. In Darmstadt gab oder gibt es jemand, zu dem man mit einem Gespann erst gar nicht hingehen brauchte. Er war oder ist dafür bekannt, dass er grundsätzlich was gegen Gespanne hat/hatte. Ich weiß nicht, ob dieser Mitarbeiter heute noch dort ist.
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