Alle Fragen, die den Motorradumbau zum Gespann betreffen
30. Oktober 2016 19:12
Grüß Euch,
darf man an ein 50ccm Mofa, Moped, Mokick eigentlich einen Beiwagen anbauen?
Eine TÜV Pflicht haben die ja nicht.
30. Oktober 2016 20:17
Igor, der Elektriker, aus Schlesien hat das für seinen Bruder gemacht. Diverse 125er Umbauten gehen auch schon auf sein Konto.
Du musst mal in seinen Seiten in sidecar.com herumstöbern.
http://sidecar.com/mbbs22/forums/thread-view.asp?tid=9442&posts=46&highlight=igor%20Poland&highlightmode=1#M62667Nicht in dieser Liste, aber in irgendeinem seiner anderen Artikel hat Igor auch Photos von dem Moped im Winter eingestellt.
Was extrem leidet ist der Motor, also besser einen 4 Takter nehmen, wenn mit Gebläse und kurzer Untersetzung, um so besser.
Sven
PS: Auf sidecar.com und in unserer Klubzeitschrift habe ich mehr als eines dieser kleinen Mopedgespanne mit dem Honda Supercup Motor gesehen.
Photo aus Googel herausgeluschert, also nicht von meiner Wenigkeit.
https://s-media-cache-ak0.pinimg.com/or ... fbfc61.jpg
Zuletzt geändert von
Peter Pan CR am 30. Oktober 2016 20:26, insgesamt 1-mal geändert.
30. Oktober 2016 20:25
Ein Bekannter hat das vor Jahren mal für seinen 15 Jährigen Sohn angedacht und bei Tüv und Versicherung angefragt.
Die Antwort von beiden Seiten war, das damit die Betriebserlaubnis erlischt.
Gruß Norbert
30. Oktober 2016 23:37
Ok, wenn es um mehr Sitzplätze geht wäre der Einspruch berechtigt. Wie schaut es mit einem Lastenbeiwagen aus ? Welches Gesetz steht dagegen ?
31. Oktober 2016 08:38
Die Kriterien der Betriebserlaubnis?
Du kannst natürlich versuchen ein 50ccm Gespann zu bauen und versuchen vom KBA eine Betriebserlaubnis zu bekommen.
31. Oktober 2016 13:08
In den 50er und 60er Jahren gab es einige 50cm³ Gespanne, vor allem Vespa. Kannst ja auch mal hier nachfragen.
http://angebote.autoscout24.de/Sonstige ... -283061461oder hier
www.daeschlein.deGruß
Dieter
1. November 2016 15:26
Hallo zusammen,
so geht es auch, kam mir in Stuttgart-Heslach vor die Linse:
Grüsse
Alfred
1. November 2016 15:43
Grüß Euch,
mein Hintergedanke war das bei einem Moped eine Anhängerkupplung keine Genemigung braucht, bei einem Motorrad schon.
da war der Verdacht mit einem Beiwagen könnte es sich genauso verhalten, möglicherweise die Voraussetzung das er ohne Werkzeug zu entfernen ist.
1. November 2016 16:41
Tja, hätte Fiete den Fahrer mal gefragt. Sieht schick aus, das Teil. . .
Stephan
1. November 2016 16:44
kleines oder grosses kennzeichen?
1. November 2016 20:56
Kleines Kennzeichen.
9. November 2016 15:30
Jogi hat geschrieben:Grüß Euch,
darf man an ein 50ccm Mofa, Moped, Mokick eigentlich einen Beiwagen anbauen?
Eine TÜV Pflicht haben die ja nicht.
Hallo Jogi
wenn Du einen Beiwagen anbaust, dann ist eine Abnahme beim TÜV Pflicht.
siehe hier
http://ww3.autoscout24.de/classified/283061461?showcase=A_NAnderes Forum, gleiche Idee
http://www.yamasaki-forum.com/t2879-hallo-aus-dem-sauerland Gruss Gerry
18. November 2016 11:49
Jau,
die allgemeine Betriebserlaubnis erlischt, eine neue kriegst du von der Zulassungsstelle. Die benötigen dazu ein Gutachten vom TÜV oder der Dekra, je nach Bundesland. Auch Anhängekupplungen sollten eine ABE vom KBA haben, wenn die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs nach dem Anbau nicht erlöschen soll. Diese Regelung ist für alle Krachfahrzeuge gleich, die kleinen müssen nur ausnahmsweise nicht regelmäßig zur HU.
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