Stephan hat geschrieben:Naja, der Sicherheitsgurt im BW ist eh eher für die besorgte Mutter und das du die Kurze nach einer etwas härteren Bremsung, nicht immer aus dem Fussraum zerren musst. . .
Stephan
eisen-mike hat geschrieben:Hallo, ich rede von dem RX-L Seitenwagen
Stephan hat geschrieben:Bei der Art Sitz wirst du neben Gurte wohl auch Kissen verwenden müssen, um die lieben Kleinen bisschen zu fixieren. In unserem kommt ein Einzelsitz rein, das hilft. . .
Stephan
cj-gespann hat geschrieben:... das Kind ist (mMn) alt genug, wenn er oder
sie, von selbst in den Seitenwagen krabbelt und
mitfahren will ... da muss Opa halt ma vorsichtiger
ums Eck und nicht gleich die 100 Pferde wie blöd
scheuchen ... und ja, das geht denn auch ma n
paar weitere KM lang ... festzurren is (mMn) auch
Blödsinn ... vor allem das gern genommene Argument
dass der Nachwuchs evtl nicht sitzen bleibt - erzieht
eure Brut, einfach mal ne Ansage machen ...
anbei ein Film, als ich mit meiner jüngsten, ihre 2.
Fahrt gemacht hatte ... ging über ca. 10 km ums
Gehöft ...
https://youtube.com/shorts/5kf4BHFzz9g?feature=shared
dreckbratze hat geschrieben:Doch, Schlitten ziehen schon, da sind die hellwach und man fährt langsam und nicht im Verkehr.
Pepo2 hat geschrieben:dreckbratze hat geschrieben:Doch, Schlitten ziehen schon, da sind die hellwach und man fährt langsam und nicht im Verkehr.
Aha. Und warum steht das Gespann im Bild oben so, dass die Schlitten mit den Kindern quer zur Fahrtrichtung auf der Straße mit den vielen Reifenspuren stehen?
Pepo2 hat geschrieben:In Österreich liest sich das so:
Beförderung von Kindern auf einspurigen Kraftfahrzeugen
Mit Motorrädern, dreirädrigen Kraftfahrzeugen ohne geschlossenen kabinenartigen Aufbau sowie vierrädrigen Kraftfahrzeugen, die insbesondere durch Lenkstange, Bedienungs- und Anzeigeelemente sowie Sitzbank Charakterzüge eines Kraftrades aufweisen („Quads“), dürfen nur Personen befördert werden, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben und die für Beifahrer vorgesehenen Fußrasten erreichen können. Mit Motorrädern mit Beiwagen dürfen Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur befördert werden, wenn sie mittels geeigneter Kinderrückhalteeinrichtungen, die sicher im Beiwagen befestigt sind, oder mittels Sicherheitsgurt entsprechend gesichert befördert werden und wenn die seitlichen Ränder des Beiwagens mindestens bis zur Brusthöhe der Kinder reichen und der Beiwagen einen Überrollbügel aufweist, oder es sich um einen geschlossenen kabinenartigen Beiwagen handelt. Mit Motorfahrrädern ("Mopeds") dürfen Kinder, die das achte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur auf Kindersitzen befördert werden, die der Größe des Kindes entsprechen.
Quelle: Landespolizeidirketion Wien
dreckbratze hat geschrieben:Ich hbe einen Freund, der hat seinen Junior auf der Solo VOR sich gesetzt, einen Halteriemen am Tankrucksack und einen gekürzten Besenstiel quer unterm Tank als Fußrasten. Der saß recht behütet zwischen dessen Armen und hat was gesehen. Fand ich eine deutlich bessere Lösung als diese "Kindersitze". Da sieht der/die Kleine überhaupt nicht, wo es hingeht und der Vater hat den Nachwuchs auch nicht im Auge.
Mal so nebenbei.
dreckbratze hat geschrieben:Ich hbe einen Freund, der hat seinen Junior auf der Solo VOR sich gesetzt, einen Halteriemen am Tankrucksack und einen gekürzten Besenstiel quer unterm Tank als Fußrasten. Der saß recht behütet zwischen dessen Armen und hat was gesehen. Fand ich eine deutlich bessere Lösung als diese "Kindersitze". Da sieht der/die Kleine überhaupt nicht, wo es hingeht und der Vater hat den Nachwuchs auch nicht im Auge.
Mal so nebenbei.
eisen-mike hat geschrieben:Hallo, ich rede von dem RX-L Seitenwagen
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