Anhänger seitlicher Überstand ?

Verkleidungen, Gepäcktransport, Gurt und Kindersitz, Überrollbügel, Bootsbau etc.

Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon butzehund » 16. März 2025 18:17

Hallo,
habe heute einen Flachboden Anhänger für meine Ural gekauft, 1m breit.
Wie weit darf die Ladung, z.Bsp. eine große Transport Box seitlich überstehen ?
Grüße,
Lutz
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Nattes » 16. März 2025 18:30

Überhaupt nicht.
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon gespanntreiber0 » 16. März 2025 18:59

Soweit ich weiß 40 cm über das Licht.
Ohne Garantie!
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon dieter » 16. März 2025 19:24

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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Bastlwastl » 16. März 2025 19:25

40cm im Pkw bereich
beim moped is max 1 meter.

lang is egal und hoch wie üblich
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon gespanntreiber0 » 16. März 2025 19:30

Bastlwastl hat geschrieben:40cm im Pkw bereich
beim moped is max 1 meter.

lang is egal und hoch wie üblich

Soweit ich weiß für den Hänger (ohne Ausnahmegenehmigung)
Die Ladung darf überstehen.
Grüße aus dem schönen Allgäu

Martin

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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Stephan » 16. März 2025 20:12

Mal eben gegurgelt https://www.sos-verkehrsrecht.de/c/uebe ... de-ladung/

Seitlich ist auch eine Frage der Ladungsart. Kennzeichnung ist immer gut.

Ich wusste nur noch ab 1m nach Hinten, roter Lappen oder rote Latüchte. Wobei mehr als 1,50m wäre mir unsympathisch und 4m nach Oben, da fällt mein Gespann um. . .


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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Sejerlänner Jong » 16. März 2025 21:58

Lutz wenn sie Rennleitung dir ein Ticket gibt nützt dir : im Forum steht aber" nix.

Mein Wissenstand: einspurige Fahrzeuge, sind auch Gespanne, dürfen mit einem Anhänger ausgestattet sein der Max. ein Meter breit ist. Incl. Ladung.

Ich bin gerne bereit dazuzulernen. Zeigt mir den Gesetzestext, der der sich nicht auf mehrspurige Kfz bezieht und in dem etwas anderes steht.

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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon dieter » 16. März 2025 22:07

Wo steht den konkret incl. Ladung? Wo wird ein Unterschied zwischen unterschiedlichen Anhängern gemacht. Siehe meinen oben verlinkten Gestzestext. Der sollte eigentlich eindeutig sein.


Gruß
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Sejerlänner Jong » 16. März 2025 22:22

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__32.html

Wenn sich die Breite nur auf das Fahrzeug bezieht kann ich ja auf meinen Pkw Anhänger locker 4m breit laden, der Anhänger ist ja nicht breiter als 2,55, ja ne ist klar.

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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon dieter » 16. März 2025 22:36

Ich hab es dir mal rauskopiert. Thema Ladung. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__22.html

(2) Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55 m und nicht höher als 4 m sein.

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, ...

mit den dann noch genannten Einschränkungen.

Wenn du andere Einschränkungen kennst. Ich bin ganz Ohr.

Gruß
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Reeder » 16. März 2025 22:41

Moin,

wo wir grad bei
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen sind

Da mal ruter scrollen. Da steht dann:

(9) Abweichend von den Absätzen 1 bis 8 dürfen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 folgende Maße nicht überschreiten:

1. Breite:

a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,

b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,

2. Höhe: 2,50 m,

3. Länge: 4,00 m.

Stutzig macht mich da die Breite von 2m. Der Anhänger darf aber nur 1m sein!?

Beim PKW sind max 2,55m erlaubt. Wenn da was übersteht, geht das nur mit Ausnahmegenemigung. Also bei Krad dann eben 1m für den Anhänger und keinen Überstand!
Sonst aufs Motorrad laden, das darf ja 2m breit sein. 8)
Übrigends gelten die 2m auch mit Beiwagen! So vom TÜV-Menschen erklärt bekommen.
Gruß
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Sejerlänner Jong » 17. März 2025 05:16

@ Reeder
Halleluja, mögen es die betroffenen verstehen und einsehen.

Amen
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Stephan » 17. März 2025 06:25

Reeder, da bleib ich lieber beim verlinkten Gesetzestext. Der TÜVi ist da nicht verlässlicher, als einer aus‘m Forum. . .


Stephan
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon butzehund » 17. März 2025 07:16

Moin,
Viele Aussagen, ich rufe nachher mal bei der Rennleitung an, das wird bestimmt lustig.
Außerdem werde ich den Chef von TÜV Süd kontaktieren, mit dem bin ich per Du.
Ich hatte diese 40cm Überstand von den Leuchten im Kopf..., spannend das Ganze.
Gruß,
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon butzehund » 17. März 2025 07:17

So,
es wird lustig. Rennleitung in Lauterbach im Vogelsberg angerufen, sehr netter und lustiger Schutzmann am Telefon, " sowas hatte ich in meiner
30jährigen Karriere nicht ", er will jetzt Rücksprache halten und sich dann wieder melden.
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon butzehund » 17. März 2025 08:06

Polizei Lauterbach hat sich gemeldet, kein seitlicher Überstand erlaubt, lt.
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 32 Abmessungen von Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen
(1) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger (§ 42 Absatz 3) darf die höchstzulässige Breite über alles – ausgenommen bei Schneeräumgeräten und Winterdienstfahrzeugen – folgende Maße nicht überschreiten:

1. allgemein 2,55 m,

2. bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, bei selbstfahrenden land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten, wenn sie für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gemäß § 6 Absatz 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung eingesetzt werden


3,00 m,

3. bei Anhängern hinter Krafträdern 1,00 m

Gruß,
Lutz
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon dieter » 17. März 2025 08:24

Da geht es nur um die eigentlichen Fahrzeugmaße. Da steht nichts von der Ladung. Zum Thema Ladung hatte ich etwas verlinkt.

Gruß
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon butzehund » 17. März 2025 08:40

tja, das war die Aussage der örtlichen Rennleitung...
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Stephan » 17. März 2025 09:19

Wo ist das Problem? Es gibt mehrere Links zu den Gesetzestexten im Thread. Alle mündlichen Aussagen könnt ihr vergessen.


Stephan
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon dieter » 17. März 2025 10:39

butzehund hat geschrieben:tja, das war die Aussage der örtlichen Rennleitung...



Dann drück der örtlichen Rennleitung doch mal den von mir verlinkten Text in die Hand.

Gruß
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon dirkME » 17. März 2025 10:49

Zwischen Anhänger und Ladung ist zu differenzieren.

Einspuriges Fahrzeug (Egal ob Solo/Gespann) 1 mtr. ANHÄNGER.

Mir ist KEIN Gesetz, oder VO bekannt, das sich auf Ladung auf Anhängern hinter einspurigen Fahrzeugen bezieht. Gilt auch für die Anhänger: Ja. Anhänger hinter einspurigen Fahrzeugen sind auch 1 mtr Breite beschränkt. Da steht nichts von Höhe oder Länge. Demzufolge gelten die allg. Bestimmungen der Stvo. Heisst lxbxh = 12 mtr lang, 1 mtr breit, 4 mtr hoch.

Ladung darf, da nicht explizit für einspurige Fahrzeuge eingeschränkt, genau so überstehen (Opt. Sicherung ist da ja auch vorgeschrieben) wie an einem PKW-Anhänger.


So mein Wissenstand.
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Nattes » 17. März 2025 12:41

Ich hab jetzt noch mal meinen persönlichen Verkehrsexperten gefragt. :-D

In Deutschland gilt im Gegensatz zu Österreich ein Gespann als Einspurfahrzeug.

Ein Anhänger an einem Einspurfahrzeug darf i.d.R. nur 100cm breite haben.

Ein seitlicher Überstand ist bei einem Einspurfahrzeug nicht erlaubt.

Das gilt übrigens strenggenommen auch für Koffer, die über die Lenkerbreite hinausragen.

Bei einer Ausnahmegenehmigung für einen breiteren Anhänger an einem Gespann ist die Gesetzeslage unklar.

Aber welcher Polizist weiß das schon, da es im Alltag sicher so gut wie nicht vorkommt?

Gruß, Norbert

Man kann sich über alles aufregen, aber man ist nicht dazu verpflichtet.



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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon dieter » 17. März 2025 13:04

Dann lies mal das. Die 1 m gelten für Kleinkrafträder usw.

a) bei Krafträdern sowie dreirädrigen und vierrädrigen Kraftfahrzeugen 2,00 m,

b) bei zweirädrigen Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor jedoch 1,00 m,

Also bitte genau lesen.


Gruß
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon butzehund » 17. März 2025 14:16

Das ist der Anhänger
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon dieter » 17. März 2025 14:39

Sehr schön.

Das ist meiner.

Anhänger 01.jpg



Gruß
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon butzehund » 17. März 2025 14:48

Leider sind die 60km/h Schilder im Gutachten eingetragen, aber, nichts destotrotz, kommen sie runter.
Der TÜV Gutachter hat dem Erbauer und Verkäufer das Leben und den Bau des Hängers sehr schwer
gemacht, ich habe eine vollständige Dokumentation mitbekommen.
Da ich mit dem Teil in Dänemark, Finnland, Schweden, Norwegen und Frankreich mich bewegen werde,
interessiert das sowieso nicht.
Und für Touren wo das große Hybridkajak mit soll, da wird dann der Freewheel Jumbostar mit 1000ltr.
Packvolumen genommen.
Gruß,
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Nattes » 17. März 2025 16:03

Also bitte genau lesen.


Das hat ja mit lesen nichts zu tun.

Ich hab nur wiedergegeben, was mir jemand geschrieben hat, der damit beruflich zu tun hat. :-)
Und der ist kein Ordnungshüter. ;-)
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon dieter » 17. März 2025 16:58

Und ich dachte immer der Gestzestext zählt.
Dann zeig ihm doch mal die Gestzestexte.


Gruß
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Nattes » 17. März 2025 17:29

Gesetzestexte lassen meist mehrere Auslegungen zu. ;-)
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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon butzehund » 20. März 2025 17:56

Frage an ADAC :
Hallo,

Folgende Frage :

Motorrad mit Beiwagen ( Motorrad Gespann ) mit gezogenem Anhänger, Anhänger wie vorgeschrieben 1 m breit,

sog. Flachboden Anhänger, also nur eine Platte über den Reifen mit Verzurrösen, Zulassungsfrei mit Folgekennzeichen.

Wie weit darf die Ladung !! seitlich !! überstehen ?

Bitte mit den entsprechenden § belegen, bisher habe ich leider von Polizei, TÜV höchst unterschiedliche Aussagen bekommen

Vielen Dank schon einmal.

Antwort vom ADAC :Sehr geehrter Herr Weiss,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

22 StVO lautet wie folgt:

(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.

Bei einem Anhänger sind zudem die Herstellervorgaben und Zugfahrzeugvorgaben zu beachten.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weigel
Syndikusrechtsanwältin
Verkehrsrecht
Juristische Zentrale
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München

T +49 89 76 76 6299

Ursula.weigel@adac.de...

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Re: Anhänger seitlicher Überstand ?

Beitragvon Stephan » 20. März 2025 18:27

Also der gleiche Paragraph wie in den verlinkten Seiten. . .


Stephan
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