Frage an ADAC :
Hallo,
Folgende Frage :
Motorrad mit Beiwagen ( Motorrad Gespann ) mit gezogenem Anhänger, Anhänger wie vorgeschrieben 1 m breit,
sog. Flachboden Anhänger, also nur eine Platte über den Reifen mit Verzurrösen, Zulassungsfrei mit Folgekennzeichen.
Wie weit darf die Ladung !! seitlich !! überstehen ?
Bitte mit den entsprechenden § belegen, bisher habe ich leider von Polizei, TÜV höchst unterschiedliche Aussagen bekommen
Vielen Dank schon einmal.
Antwort vom ADAC :Sehr geehrter Herr Weiss,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
22 StVO lautet wie folgt:
(5) Ragt die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten, bei Kraftfahrzeugen über den äußeren Rand der Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- oder Schlussleuchten hinaus, so ist sie, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Leuchte mit weißem, nach hinten durch eine mit rotem Licht. Einzelne Stangen oder Pfähle, waagerecht liegende Platten und andere schlecht erkennbare Gegenstände dürfen seitlich nicht herausragen.
Bei einem Anhänger sind zudem die Herstellervorgaben und Zugfahrzeugvorgaben zu beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weigel
Syndikusrechtsanwältin
Verkehrsrecht
Juristische Zentrale
ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
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