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Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 23. Juli 2024 11:18
von rasendeberta
Ich möchte für einen Piccolino-Anhänger eine Sondergenehmigung beantragen. ich brauche aus anderen Bundesländer Genehmigungen für breitere Anhänger. Würde mir jemand seine Sondergenehmigung als PDF zur Verfügung stellen, Datenschutz ist gewährleistet. Ich habe 2022 auf dem EGT eine Ural 750 mit einem Piccolino gesehen. Glaube kommt aus dem Frankfurter Raum vielleicht kennt jemand die Besitzerin und könnte einen Kontakt herstellen. Kann jede Hilfe gebrauchen.
Viele Grüße
Robert

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 23. Juli 2024 11:25
von gespanntreiber0
Hallo Robert,
frag mal da:

https://haengertreffen.de.tl/

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 23. Juli 2024 12:00
von rasendeberta
Moin Martin
Vielen Danke für die Information
Robert

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 23. Juli 2024 14:34
von Da-Fred-aus-IN
Zum Tüv gehen und ein Gutachten erstellen lassen, diese an deine zuständige Regierungsbehörde senden und bestättigen lassen und dann zur Zulassungsstelle begeben und eintragen lassen. So einfach läuft der Weg, natürlich entstehen Dir dabei auch Unkosten, das ist ja der Sinn der Sache dabei.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 23. Juli 2024 20:27
von Matthieu
rasendeberta hat geschrieben:Ich habe 2022 auf dem EGT eine Ural 750 mit einem Piccolino gesehen. Glaube kommt aus dem Frankfurter Raum vielleicht kennt jemand die Besitzerin und könnte einen Kontakt herstellen.

Die Besitzer mit der Ural und dem Piccolino fahren einfach damit, fertig. Ich hatte mich 2022 auch mit denen unterhalten.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 24. Juli 2024 08:22
von dirkME
Guten Morgen.

Ich habe das auch mal versucht.

Mein damaliger DAXRA-Anhänger war 1,06 mtr breit. ich wollte darauf ein Autodachzelt montieren, das aber tatsächlich 1,20 mtr breit war. Reg.-Bez. Ddorf; keinerlei Chance auf eine Ausnahme.

Hab dann den DAXRA verkauft, und mir einen 1,0 mtr Anhänger besorgt. Auf dem ist jetzt das 1,20 Mtr. Autodachzelt. Aber nicht fest montiert; sondern Einhändig demontierbar, mit Griffmuttern 6x. Damit ist das Dachzelt Ladung, und darf überstehen. :smt015

Sprich zuerst mit deiner Bezirksregierung, bzw. dem Landratsamt.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 24. Juli 2024 08:40
von rasendeberta
Moin Habe Kontakt mit der zuständigen Stelle. Sie möchte Sondergenehmigungen aus anderen Bundesländern. 2 habe ich schon , suche aber noch mehr. Sie so aus, dass ich ohne Gutachten eventuell eine Sondergenehmigung bekommen könnte . deswegen meine Anfrage
Gruß
Robert

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 24. Juli 2024 12:41
von Da-Fred-aus-IN
Ausnahmegenehmigungen werden nur von der Regierung deines Bezirks erstellt, die Zulassungsstelle kann darüber nicht verfügen.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 24. Juli 2024 20:54
von f104wart
Zulassung ist Ländersache, hat also mit anderen Bundesländern nichts zu tun.

Das kann in Hessen ganz anders sein als in Baden-Württemberg, wobei bei uns in Hessen auch noch die Büdelungsbehörde zu überwinden ist.

...Und ausserdem: Woher sollen wir wissen, was "andere Bundesländer" sind, wenn Du nicht mal schreibst, aus welchem Du kommst? :lol:

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 25. Juli 2024 14:49
von rasendeberta
Moin Stimmt natürlich, komme aus Schleswig-Holstein. LBV SH hat mir jezt für die Sondergenehmigung mit machbaren Auflagen grünes Licht gegeben. Jetzt geht hier alles seinen Gang.
Vielen Dank für die Unterstützung.
Gruß
Robert

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 26. Juli 2024 08:30
von dirkME
Welche Auflagen wurden denn gemacht ? Interessehalber ....

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 28. Juli 2024 21:19
von Da-Fred-aus-IN
Ich bin schon gespannt darauf ob eine Antwort gesendet wird, wahrscheinlich nicht.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 29. Juli 2024 15:06
von hubschraubär
Moin zusammen,
lassen wir ihm doch etwas Zeit das alles sauber einzutüten. Wenn dann etwas Ruhe eingekehrt ist, wird wohl 'ne Rückmeldung erfolgen.
Gemach, gemach...

hubschraubär

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 1. August 2024 11:44
von Da-Fred-aus-IN
Oder auch nicht, so wie ich es gewohnt bin, warten wirs mal ab.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 1. August 2024 21:34
von rasendeberta
Moin Zuständig in Schleswig-Holstein ist die LBV-SH für Ausnahmegenehmigungen nach §70 STVZO. Es betrifft § 32 STVZO . Es ging mit den Ausnahmegenehmigung aus Niedersachsen innerhalb 1 Woche durch. Bin der 1. in Schleswig-Holstein mit solchem Antrag. Die Behörde war sehr kooperativ. Folgende Auflagen wurden gestellt, TÜV-Gutachten und Anhänger nicht breiter als Motorrad m. BW. und Geschwindigkeitsschild 60 km/h. War Alles schnell und Problemlos gelaufen.

Robert

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 1. August 2024 22:08
von Da-Fred-aus-IN
Gratulation. :lol:

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 04:15
von BMW2Gespann
Da schließe ich mich an.
Aber 60km/h ist ja nicht so toll, also nur Landstraße, wenn ich so manche Bilder vom Gespann mit Wohnanhänger sehe,
Ist das glaube ich, aber schon ein herausfordernde Angelegenheit.

Gruß Dirk :smt023

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 05:36
von Stephan
Das mit den 60km/h ist ja dadurch passiert, das bei der Anpassung, Motorräder vergessen haben. Gilt also auch für Solomopetten mit Anhänger. . .


Stephan

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 05:53
von gespanntreiber0
BMW2Gespann hat geschrieben:Aber 60km/h ist ja nicht so toll,

Gruß Dirk :smt023


Und mich bisher den Anhänger vergessen lässt.

Wer hat schon wieviel gezahlt - falls er/sie sicht traut?

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 07:22
von Matthieu
BMW2Gespann hat geschrieben:Aber 60km/h ist ja nicht so toll, also nur Landstraße,

Wie kommst du da drauf?
Du darfst mit Anhänger und 60 km/h Schild auch auf die Autobahn. Der Anhänger und das Zugfahrzeug müssen nur technisch schneller wie 60 km/h fahren können, dann geht auch Autobahn.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 08:15
von dreckbratze
Nein. Das Fahrzeug muß min. 60km/h schaffen, nicht mehr.
Und ich bin überzeugt, kein normaler Streifendienst wird dich anhalten, wenn du dich auf der rechten Spur der Autobahn hinter einen LKW hängst und brav dahinter bleibst. Das ist der Sicherheit zuträglicher als eben jene zum Überholen und den dazu notwendigen Spurwechseln zu zwingen.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 08:21
von hubschraubär
Da-Fred-aus-IN hat geschrieben:Oder auch nicht, so wie ich es gewohnt bin, warten wirs mal ab.


Na, beruhigt?

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 08:57
von dreckbratze
Kommando zurück, ich habe mich geirrt. Tatsächlich heißt es "mehr als 60 km/h". Sonst käme ja auch ne Simson Schwalbe auf die BAB.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 10:49
von BMW2Gespann
:-D

Kommando zurück, ich habe mich geirrt. Tatsächlich heißt es "mehr als 60 km/h". Sonst käme ja auch ne Simson Schwalbe auf die BAB.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 10:52
von Stephan
Um an‘nem LKW dran bleiben zu können, sollten 95 und mehr, kein Thema sein. 80-85 fährt kaum einer. Gestern erst wieder erlebt. . .


Stephan

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 10:57
von gespanntreiber0
Stephan hat geschrieben:Um an‘nem LKW dran bleiben zu können, sollten 95 und mehr, kein Thema sein. 80-85 fährt kaum einer. Gestern erst wieder erlebt. . .


Stephan

Der große Haufen fährt knappe 90.

Das kann schon richtig teuer werden, mit den 60.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 11:17
von Matthieu
Morgens aufstehen kann auch richtig teuer werden.... Du weißt nie, welche "Schnäppchen" du auf Kleinanzeigen etc findet und unbedingt haben musst. :D
gespanntreiber0 hat geschrieben:Das kann schon richtig teuer werden, mit den 60.

Ich wurde schon auf der Autobahn von einer Polizeistreife am Parkplatz rausgezogen.
Ich hatte die vorher gesehen und bin strich sechzig gefahren => daraufhin gabs nen Anschiss, dass ich ein Verkehrshindernis bin und Gas geben soll.
Der Polizist kannte die 60er Regelung und hielt sie für total gefährlich.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 11:51
von Bambi
Hallo zusammen,
LKW werden offiziell bei 88 km/h abgeriegelt (80 plus 10 %). Dies ist über den jährlich geeichten Fahrtenschreiber auch sehr genau möglich. Nun begibt es sich aber des öfteren, daß LKW mit Reifen kurz vor der Verschleißgrenze beim Eichen vorgeführt und auch geeicht werden. Wenn dann neue Reifen drauf kommen zeigt der Fahrtenschreiber bei gleicher Raddrehzahl brav die Einhaltung der 80 (88) km/h-Grenze an. Der zurückgelegte Weg pro Umdrehung ist aber länger ... Deshalb wundert man sich, daß man vor allem nachts mit Tempo 100 am eigenen Fahrzeug an einigen LKW ohne deutliche Erhöhung des Tempos nicht vorbei kommt ...
Schöne Grüße, Bambi

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 12:39
von Reeder
Moin,

Geld für zu schnell ist ja eine Sache - Fahrverbot eine andere.

Hier mal die Strafen für mit Anhänger:

https://www.bussgeldkatalog.de/pkw-mit-anhaenger/

Obwohl es ja um PKWs geht. 8)

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 12:54
von dreckbratze
der Unterschied ist aber, daß PKW mit Anhänger je nach Zulassung 80 bzw. 100 km/h fahren dürfen. Ich bin fest davon überzeugt, daß die meisten denken und handeln wie der Polizist bei Matthieu.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 15:44
von Stephan
Das seh ich aber auch so. Ansonsten einen Präzedenzfall draus machen. Es gibt ja keine technische Begründung. Wir wurden halt nur vergessen. . .


Stephan

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 21:18
von gespanntreiber0
Stephan hat geschrieben:Das seh ich aber auch so. Ansonsten einen Präzedenzfall draus machen. Es gibt ja keine technische Begründung. Wir wurden halt nur vergessen. . .


Stephan

Nach vergessen sieht das nicht aus.
Eher interessiert es keinen.

https://kradblatt.de/60-km-h-fuer-motor ... anhaenger/

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 22:22
von Stephan
Doch, es wurde ja mal das damalige Tempolimit für PKW mit Anhänger geändert. Dabei wurden die Motorräder vergessen. Und jetzt will da niemand mehr dran, weil es ja auch so funktioniert und man sich eben die Arbeit spart.

Die Briten haben das damals wohl mit einer FZ750 und so einem Einrad-Anhänger, ausprobiert. Selbst bei Vollgas ist da niGS passiert. Ich mein die "Motorrad" war es, die an einem Tourer einen Zweiradanhänger gehängt haben. In einer zügig gefahrenen Kurve haben die den aus Versehen umgeschmissen. Hat zwar gescheppert, aber niGS passiert Chef.

Tja, es ginge, aber heute hat sich das ja eingespielt.


Stephan

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 2. August 2024 23:16
von baywa
In Bayern ist das mit einem Gespann sehr einfach,
Gutachten beim TÜV machen, dann bei der zuständigen Bezirksregierung (bei mir Oberbayern) eine Ausnahmegenehmigung beantragen und das zuständige Landratsamt trägt diese Ausnahmegenehmigung dann in die Zulassungsbescheinigung ein. Fertig.

Einen Anhänger hinter einem Motorrad oder einen Gespann mit mehr als 1m Breite ohne Genehmigung zu ziehen,
das kann in Deutschland richtig teuer werden. Noch dazu ist der Anhänger dann nicht mehr (mit)versichert.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 5. August 2024 07:48
von Aynchel
Wobei den wenigsten Leuten bekannt ist, daß in Deutschland im Falle eines Schaden die Haftpflicht des Zugfahrzeug eintritt.
Die Haftpflicht des Anhänger kommt nur zum Tragen, wenn der Anhänger zu diesem Zeitpunkt nicht angehängt war.
So zB wenn der geparkte Anhänger wegrollt und einen Schaden verursacht.

In England haben Anhänger keine eigene Zulassung sondern laufen mit dem Kennzeichen und der Versicherung des Zugfahrzeug.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 5. August 2024 08:45
von gespanntreiber0
Aynchel hat geschrieben:In England haben Anhänger keine eigene Zulassung sondern laufen mit dem Kennzeichen und der Versicherung des Zugfahrzeug.


In Deutschland Anhänger an Motorrädern doch auch -oder?

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 5. August 2024 09:00
von dirkME
Matthieu hat geschrieben:Morgens aufstehen kann auch richtig teuer werden.... Du weißt nie, welche "Schnäppchen" du auf Kleinanzeigen etc findet und unbedingt haben musst. :D
gespanntreiber0 hat geschrieben:Das kann schon richtig teuer werden, mit den 60.

Ich wurde schon auf der Autobahn von einer Polizeistreife am Parkplatz rausgezogen.
Ich hatte die vorher gesehen und bin strich sechzig gefahren => daraufhin gabs nen Anschiss, dass ich ein Verkehrshindernis bin und Gas geben soll.
Der Polizist kannte die 60er Regelung und hielt sie für total gefährlich.


Hallo.

Kann ähnliches berichten. 2011, Solo-K-100 mit 1,0er Anhänger; A1, Höhe Nettersheim, Fahrtrichtung Trier. LKW-Überholverbot. Ich bin strikt 60kmH gefahren, GPS. Hinter mir eine extrem aufgebrachte Meute LKW; Milchlaster, Getränkefahrzeuge, Sattelkipper. Hupend, teilweise trotz Überholverbot durchgezogen. Plötzlich Protzilei im Sprinter neben mir. Jo, dachte ich, jetzt kriegste eine "Allgemeine". Nööö. BF-Fenster ging runter, Kelle kam raus, aber nicht rausgewunken, sondern unmissverständlich "vorwärtswinkend", also soll Gas geben.
Das 2. mal auch A1, zwischen Lensahn und Heiligenhafen, K100 solo mit Anhänger, "leicht" mit Dachzelt und Gerödel für 3 Wochen Norwegen überladen, dahinter meine Frau mit K1100RS 16V. Gleiche Situation, nur kein Überholverbot, aber strömender Regen. Brave 60 auf dem Tacho, Streifenwagen mit ganz eindeutigen Zeichen ich soll Gas geben.


Ok, Du bist mit angepasstem Mitrollen rechtlich angreifbar, aber ich sehe da doch eine gewisse Duldung. Inzwischen rolle ich mit durch ....

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 5. August 2024 13:15
von Aynchel
gespanntreiber0 hat geschrieben:
Aynchel hat geschrieben:In England haben Anhänger keine eigene Zulassung sondern laufen mit dem Kennzeichen und der Versicherung des Zugfahrzeug.


In Deutschland Anhänger an Motorrädern doch auch -oder?


ja, bei Sportanhänger ohne eigenes Kennzeichen
bei normalen Anhänger nein

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 5. August 2024 15:08
von dieter
Hallo Aynchel,

am Moped / Motorrad reicht auch ein Folgekennzeichen wenn der Anhänger nicht breiter als 1 m ist.


Gruß
Dieter

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 5. August 2024 20:57
von Matthieu
Aynchel hat geschrieben:
gespanntreiber0 hat geschrieben:
Aynchel hat geschrieben:In England haben Anhänger keine eigene Zulassung sondern laufen mit dem Kennzeichen und der Versicherung des Zugfahrzeug.


In Deutschland Anhänger an Motorrädern doch auch -oder?


ja, bei Sportanhänger ohne eigenes Kennzeichen
bei normalen Anhänger nein

Sportanhänger haben ein eigenes Kennzeichen welches grün ist.
Versicherung läuft da über das Zugfahrzeug.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 6. August 2024 20:24
von Onno
Hallo in dei Runde!

Hat eigentlich schonmal wer, der Texter hier, ein Ticket für das Fahren mit Hänger breiter als 1m hinter seinem Gespann bekommen? Hänger zugelassen und versichert, wie hinter ´nem PKW.
Und was genau wäre dann der Vorwurf?
Ich mache das eher selten und gehe eigentlich davon aus, dass sich eh kaum jemand damit auskennt.
Oder?

Beste Grüße, Onno

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 6. August 2024 20:49
von dieter
Konkret darf ein Anhänger hinter einem Motorrad, Gespann nur einen Meter breit sein. Egal ob versichert oder nicht. Ansonsten muss eine Ausnahmegenehmigung vorliegen. Soweit die Rechtslage. Aber auch ich kenne einige, die einen breiteren Anhänger der versichert ist nutzen ohne Ausnahmegenehmigung und bisher keine Probleme damit hatten. Ist alt eigenes Risiko.

Gruß
Dieter

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 6. August 2024 21:08
von Zimmi
Onno hat geschrieben:dass sich eh kaum jemand damit auskennt

...ist halt keine Garantie. Und wenn es rappelt und sich genau dann eine/r auskennt, kann das blöd enden.
Muß jede/r selbst entscheiden. ;)

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 8. August 2024 17:41
von Onno
Das ist wohl so.
Mich interessiert, was zB bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle passiert,
sollte man an einen Kundigen der Rennleitung geraten.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 9. August 2024 09:08
von dirkME
Mein jetziger Anhänger, 1x1,2 mtr Plateau, mit montiertem Autodachzelt 1,2x1,2m, wurde von der Rennleitung tatsächlich nachgemessen, RAsthof Camberg, A3.

Zum Glück war nur das Zelt montiert, mit Knebelschrauben. Der wollte tatsächlich das Zelt messen, nicht den Anhänger. Hab dann abgehängt, mit einer Hand das Gesamte Konstrukt auf die Seite gekippt, und dem Bandmassträger die Konstruktion geszeigt.

Gab zwar noch Diskussion, aber ich konnte ohne Knolle weiterfahren.

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 9. August 2024 16:17
von Bastlwastl
ich finde das einen interessanten Einwurf mit dem Dachzelt .
überall steht was ein hänger soll , kann darf.

wie ist es mit der Ladung ? :-D

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 9. August 2024 19:38
von dieter
Die Ladung darf immer etwas überstehen. Zumindest gibt es keine anders lautenden Bestimmungen. Es muss nur wirklich als Ladung erkennbar sein und sich leicht entfernen lassen.

Gruß
Dieter

Re: Anhänger breiter als 1m

BeitragVerfasst: 9. August 2024 20:12
von gespanntreiber0
dieter hat geschrieben:Die Ladung darf immer etwas überstehen. Zumindest gibt es keine anders lautenden Bestimmungen. Es muss nur wirklich als Ladung erkennbar sein und sich leicht entfernen lassen.

Gruß
Dieter


Normalerweise 40 cm über die Leuchten (was ich nicht ganz ausnützen möchte).