hallo zusammen,
das ist doch ganz einfach
in deutschland ist ein gespann definitiv ein einspurfahrzeug; aus dem grund muß auch nur am motorrad ein bremslicht sein; die notwendigkeit von fahrzeugbegrenzungsleuchten (weiß nach vorne, rot nach hinten) begründet sich wohl darauf, daß die "anbauteile" weiter als 40 cm horiziontal vom rücklicht des motorrades hinausragen; und eben weil es ein einspurfahrzeug ist, darf wohl auch kein zusätzliches abblendlicht am beiwagen montiert werden, da ansonsten der eindruck entstehen könnte, es nähert sich ein zweispurfahrzeug
*anshirnlang*
aus diesem sachverhalt heraus ergibt sich ebenfalls, daß das kennzeichen am motorrad befestigt zu sein hat - selbstverständlich gibt es TÜV-Stellen, die einem auch was anderes eintragen; anscheinend haben die graukittel zumindest hier einen gewissen ermessensspielraum;
das mit dem einspurfahrzeug hat aber auch "vorteile" - so ist eine warnblinkanlage nicht pflicht, auf warndreieck und verbandskasten kann ebenfalls verzichtet werden;
nebenbei, die warnblinkanlage war mit eines der ersten sachen, die ich an meinem gespann nachgerüstet habe; kurz darauf folgten warndreieck und verbandstasche ...
im ösiland gilt das gespann als zweispurfahrzeug - hier ist ein warndreieck pflicht;
cu
muli