habe an meiner EFI diese Blinker - vorn mit orangenem Positionslicht.
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Lt. TÜV Vorschriften muss der BW eine Begrenzungs- / Positionsleuchte besitzen, die nicht mehr als 5 Watt Leistung besitzt, und max. 40cm von der äußersten, seitlichen Kante entfernt ist. Das ist wahrscheinlich jedem Gespannfahrer bekannt.
Nun meine Frage: als Positionsleuchten sind sowohl weiße als auch die orangenen Lichter zulässig.
Die Kellermänner haben für Motorräder die Zulassung als Positionsleuchten.
Ich wollte diesen rechten Blinker seitlich an die Kiste im vorderen, oberen Eckenbereich setzen. Höhenmasse werden ebenfalls befolgt. Ist das wohl zulässig?
Zusätzlich habe ich vor, den Kotflügel auf der vorderen Fläche, wo normalerweise das unbeschreiblich häßliche Velorex Vorderlicht sitzt, einen weißen Frontstrahler zu kleben.
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Ist das beim Gespann zulässig, oder nur beim Autohänger? Hinten kommt das gleiche Teil in rot, was ja auch Vorschrift beim Motorrad ist.
Und zu guter Letzt möchte ich, für die schlechte Sicht, noch unten mittig an die Kiste eine LED Nebellampe anbringen.
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Derartige Zusatzscheinwerfer hatte sowohl mein Cobra- als auch mein Jewell- Beiwagen. Weder TÜV noch die Rennleitung haben dies je bemängelt. Oder hat hier jemand andere Infos aus irgendwelchen Gesetzes Texten?