Crazy Cow hat geschrieben:moin,
bei hella gibt es erstaunlicherweise fast alles, sogar einen Produktkatalog.
https://www.hella.com/truck/assets/medi ... LLA_DE.pdf
Vorne würde ich beim nächsten Mal keine LED Positionsleuchten mehr nehmen, ausser zwei gleiche, links und rechts. Das bläuliche LED wird tagsüber kaum wahrgenommen, wenn der Scheinwerfer gelblich leuchtet.
Übrigens zu den Begriffen: (Schulmeistermodus an)
Das Leuchtmittel, im Volksmund Birne genannt, heißt imho "Lampe", der Leuchtkörper wird "Leuchte" gerufen. (Schulmeistermodus aus)
LEDs dürfen nur als Leuchte verbaut werden. Setzt man LED Leuchtmittel ein, was ja nicht die schlechteste Lösung ist, kann der TÜV Ing eine "in etwa" Leuchtwirkung bescheinigen, die dann eingetragen werden muss. Wird bei Oldtimern gerne gemacht.
Arianna Blittersdorf 19 Sep 2018 at 13:28
Hallo Daniel, Blinker sind ebenfalls davon betroffen. Auch sie zählen zu den lichttechnischen Einrichtungen und sind deshalb im Zusammenhang mit den zugehörigen Leuchtmitteln bauartgenehmigt.
Zimmi hat geschrieben: Da muss man differenzieren!
Bei Scheinwerfern gibt's meines Wissens keine in-etwa-Wirkung, bei alten Ami-Autos mussten z.B. die Sealed-Beam-Scheinwerfer rausgeworfen werden.
Bei Leuchten hingegen kann, wie Heri schrub, eine in-etwa-Wirkung eingetragen werden.
Grysze, Michael
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