Da ich nicht grundsätzlich an das Schlechte in käuflichen Produkten glaube, würde ich doch erst mal nach sehen, ob nicht irgendein Künstler die Doppelscheinwerfer in Reihe geschaltet hat, so dass letztlich nur 6V pro Leuchtmittel ankommen.
Wenn beide Töpfe des Doppelscheinwerfers im Sinne des Gesetzes das gleich tun, Abblendlicht und Fernlicht synchron umschalten, darfst nach EG Richtlinie
einen oder zwei H4 Fernscheinwerfer anließen, die mit dem Fernlicht angehen, oder
ein oder zwei Nebelzusatzscheinwerfer, die handgeschaltet mit einer grünen Kontrolleuchte parallel zum Fahrlicht angeschaltet werden können.
Die Regelung, wo und wie sie platziert werden müssen, wird nach meiner Erfahrung beim Gespann in der HU nicht angewandt. Eingetragen werden müssen sie auch nicht wenn sie eine ECE Abnahme haben. Ein kleines "e" im Kreis mit einer Zahl.
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