1. Oktober 2007 20:28
Tach tzusammen,
wenn ich den letzten Absatz lese wird mir schlecht..............
„Xenon Brenner in konventionellen Scheinwerfern (für Glühlampen) sind unzulässig”, antwortete TÜV-Nord-Experte..................
Wie Autos müßten Motorräder dafür folgende Voraussetzungen erfüllen:automatische Leuchtweitenregelung; Scheinwerferreinigungsanlage; ein System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt.....................

Warum mach ich mir eigendlich nen kopf darüber ?? Ich fahr einfach weiter wie bisher.............nachts eben ein bischen vorsichtiger - hat bisher gut hingehauen.
Gruß aus dem Castorland
T

M