Caramba hat geschrieben:Guten Abend,
in meinem R60/7-Gespann mit Ural-Beiwagen fahre ich schon länger und zufrieden eine Hinterradfelge mit zugehörigen 4.00-18-Reifen als Vorderrad. Jetzt meint mein TÜV-Prüfer, ich solle das endlich eintragen lassen.
Gibt es dafür irgendeine Freigabe oder kann mir jemand mit einer Briefkopie aushelfen, in dem die Reifengrösse als Vorderrad eingetragen ist?
Grüsse,
der Udo
Speichenrad?
BMW R100R (Roadster Mystic) oder so, letztes Modell. 18" Vorderrad mit 110/80-18, R65LS vorn 18" mit 90/90-18. Ersterer wird meistens als Vergleichstyp für den 4.00-18 vom TÜV akzeptiert. Bersorg dir ne Freigabe vom Reifenhersteller für die Montagerichtung bei Verwendung als Vorderrad.
Anfang der 70er Jahre d.l.J. gab es eine Auflage für BMW R69S Gespanne auch mit grösserem Motor nur in Verbindung mit Trommelbremse vorn. Das hing, glaube ich, mit der Speichenlänge zusammen. Es wäre immerhin ein Argument für dein Hinterrad vorn.
Die Vorderradgrösse interessiert den TÜV m.E. beim Gespann nicht, um den Reifen geht´s. Dafür ist der Reifenhersteller zuständig.