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Reifenwechsel

Verfasst:
9. Mai 2020 16:27
von Mosi
Hallo,
mein Hinterradreifen ist an der Verschleißgrenze und der TÜV Termin kommt.
Die Dimension soll unverändert bleiben. Montiert ist 3x Conti Wintercontact TS760.
Ist es möglich und Regelkonform Vorne/Seite Profil TS760 und hinten den aktuellen TS 860 zu fahren?
Der gestern interviewte TÜV Sachverständige lehnte es kategorisch ab (möglicherweise fühlte er sich auch nur gestört).
Grüße
Mosi
Re: Reifenwechsel

Verfasst:
9. Mai 2020 16:31
von Stephan
Wenn du da eine TÜV-Konforme Aussage zu haben willst. Die kann dir nur der TÜV/KÜS/Dekra selber geben. Ansonsten, mit unseren Aussagen wird das eventuell Diskussion beim Ing. bedeuten. Der ist dann anschliessend nicht mehr dein Freund. Bei dem von dir befragten, brauchste wohl so oder so nicht mehr auftauchen.
Mal sehen welche Vorschriften gleich hier zitiert werden.
Stephan
Re: Reifenwechsel

Verfasst:
9. Mai 2020 17:11
von Feinmotoriker
Wichtig ist erstmal, was in deinen Fahrzeugpapieren steht. Wenn da durch irgend einen blöden Zufall Conti Wintercontact TS760 direkt eingetragen sind, ist das ganz blöd.
Bei meinem Motorrad wurde die Herstellerbindung komplett gestrichen und einfach die Reifendimension eingetragen. (In meinem Fall auf allen drei Rädern 165/65R15)
Am Anfang hatte ich 3 Hankook Optimo 4S montiert, inzwischen laufen vorn und am Beiwagen immer noch Hankook und hinten ein Goodyear Vector 4. Alle in der richtigen Dimension.
Überhaupt kein Problem. Da steht aber natürlich auch nichts von "alle Reifen von einem Hersteller" , weil das Beim Gespann Quatsch wäre...
Re: Reifenwechsel

Verfasst:
9. Mai 2020 17:27
von dieter
Du musst auf jeden Fall auf jeder Achse die gleichen Reifen fahren. Und ein Gespann hat 3 Achsen. Das musst du aber auch gut erklären können wenn der Prüfer das nicht weiß. Und wichtig ist natürlich was konkret in deinen Papieren steht. Auf meinem Gespann fahre ich 3 verschiedene Reifen und Reifengrößen.
Dein Problem ist sicher das der Prüfer keine Gespanne kennt und daher nicht weiß das du 3 Räder und damit auch 3 Achsen hast.
Gruß
Dieter
Re: Reifenwechsel

Verfasst:
9. Mai 2020 19:04
von Crazy Cow
ungeachtet der neuen Regeln hier nochmal eine Korrektur der Lesart, ich war kürzlich in der Sache unterwegs:
Die Liberalisierung sieht den Verzicht auf jedwede Eintragung in den Papieren vor, wenn die Größe nicht geändert wird. Dies gilt aber nur für Fahrzeuge mit EG Zulassung (ab etwa Jahr 2000). Die EG Zulassung ist in den Papieren kenntlich gemacht unter Buchstabe K, Ziffer 6 und hinter der Ziffer 17 muss ein K stehen.
Ist dies nicht der Fall, verlangt die Neuregelung einen Eintrag (Hersteller und Größe) in die Papiere, sofern die Reifen nach dem 1.1.2020 produziert wurden.
Das Austragen der Reifenbindung ist nicht mehr möglich und nicht erwünscht.
Die Lesart bei TÜV, Polizei Hessen und Reifenhändler ist jedoch folgende:
Ist die Reifenbindung bereits ausgetragen, muss auch bei älteren Fahrzeugen nichts eingetragen werden, sofern die Größe (Reifen) mit dem Eintrag in den Papieren übereinstimmt.
Wurde mir inzwischen auch von anderen TÜV Prüfern (Nord) bestätigt.
Zusatz: sind mehrere Reifengrößen eingetragen, kann ein beliebiger Reifen einer Zwischengöße, die die Dimension nicht übersteigt und den Loadindex nicht unterschreitet, ungefragt und unbeanstandet aufgezogen werden.
Re: Reifenwechsel

Verfasst:
9. Mai 2020 19:30
von Mosi
Hallo,
allso in den Papieren stehen nur die Reifengrößen, keine Marke oder Produktnahmen.
Dann sollte es allso doch gehen.
Grüße
Mosi
Re: Reifenwechsel

Verfasst:
9. Mai 2020 19:56
von Feinmotoriker
Dann mußt Du nur die Reifengröße beachten. Meistens steht noch der Loadindex (zB 64 oder 73) und der Speedindex (zB S, T oder H) in der Zulassung, der muß auch unbedingt beachtet werden.
Wenn also dort zB steht "...mit Reifen 135/70R15 82T" , sollte dein Reifen diese Dimension und Bauart haben (Breite/Querschnitt= 135/70, Bauart Radial, Durchmesser 15", Lastindex 82 Geschwindigkeitsindex T).
Wenn auf den neuen Reifen der Loadindex und/oder der Speedindex höher sind als gefordert, ist das o.k.
Reifenmarke spielt dabei keine Rolle. Wenn dir jemand was anderes erzählt, brich das ab und fahr woanders hin.
Das hat auch mit der neuen Gesetzgebung überhaupt nichts zu tun.
Wenn beim PKW gefordert wird, gleiche Reifen auf einer Achse zu fahren, geht es dabei NUR um die Bauart (Diagonal, Radial, Bias-Belted). Es ist egal, wenn da ein Semperit, ein Dunlop, ein Sava und ein Pirelli montiert ist. (schön ist anders, aber nicht TÜV-relevant). Anders bei neuen Hochgeschwindigkeits- Schw++-Verlängerungen. Eine 600 PS AMG-Karre hat dann die Reifen genau herstellergebunden eingetragen, Änderungen müssen eingetragen werden, spielt aber für uns hier keine Rolle.
Sage ich, der eine amtliche Zulassung als TÜV-Prüfstützpunkt hat und zw 130 und 180 Fahrzeuge im Jahr vorführt.
Re: Reifenwechsel

Verfasst:
9. Mai 2020 20:19
von Mosi
Danke Feinmotoriker!
Habe eine ähnliche Aussage auch beim ADAC gefunden.