von Vitus » 18. Februar 2015 14:47
Hallo Stephan
normalerweise soll alles in den Fahrzeugschein drinstehen, in den neuen Papieren Zulassungsbescheinigung Teil 1 da lassen die zb 1 Reifengrössen weg,
(weil kein Platz , nur für 2 grössen vorgegeben vorn u. hinten)
hatte da schon mit einer Zulassungsdame ein ernstes Gepräch, gerade bei Älteren Gespanne die die ZB 125 u. 135er Reifen eingetragen haben, da stand dann nur noch die 125er Grösse drin, da wir keine serien Fahrzeuge haben kann es in einer Kontrolle oder sogar beim TÜV zum Problem führen.
Ich hab Ihr dann gesagt die soll die Reifengrössen in Spalte 22 Eintragen, ne das darf sie nicht, das muss ein aaS vorgeben, sie meinte man könne ja den alten Fahrzeugbrief mitführen da steht es ja drin, nach dem sie den dann Entwertet hat, hab ich Ihr gesagt, und jetzt ist das aber jetzt kein Dokument mehr, taugt gerade für die Toilette ist ja entwertet. Und Nu ..... sage nur Behörden
Was haben wir gemacht sind zum TÜV haben die 2 Grösse neu Eintragen lassen, und dann ging das auch mit Spalte 22 wo die 135 dann eingetragen wurden. Der aaS hat den alten Fahrzeugbrief für die neue Eintragung benutzt. Der Kunde war zufrieden , ja er hatte da ein Problem mit das die 135 die er auch drauf hatte nicht mehr drin standen.
Und das mit dem Ploppt, das kommt noch, habe ich schon vor einiger zeit gehört das alles Vernetzt werden soll, die Totale Kontrolle
Vitus