Dämpfer, Räder, Bereifung usw.
15. Oktober 2014 09:22
Hallo Dreiradler,
ich habe an meinem Gespann die Größen 185/55 R 15 82H für vorne und Seitenwagen und für hinten die Größe 175/60 R 15 81H eingetragen. Ich will auf Ganzjahresbereifung umrüsten und wünsche mir eigentlich den Goodyear Vector 4Seasons am Gespann. Nur gibt es diese Reifengröße nicht für mein Hinterrad, und da muss ich eine andere Marke (Maxxis) nehmen. Muss ich da mit Problemen beim Tüv rechnen, wenn ich am Gespann unterschiedliche Reifenmarken fahre?
Viele Grüße
Detlef
15. Oktober 2014 09:30
Ohne Gewähr...
Wenn eingetragen in den Pappieren kann es höchstens sein, das du wegen des Geschwindigkeitsindexes eigentlich eine Plakette sichtbar anbringen musst, also z.B. max. 190 km/h oder sowas.
Das war jedenfalls bei mir der Fall mit Hancook Icebear Bereifung rundrum.
Meinen TüV Mann hat das aber nicht gestört, das ich das nicht habe.
Sorry, wenn ich das falsch verstanden habe, aber im Grunde isses doch egal was man für nen Reifen drauf hat, wenn der Typ etc. mit dem in den Papieren eingetragenen übereinstimmt, oder?
EDIT:
Ich habe vorne und hinten 185/55- R15- 81V und am Boot 165/60- R14 -74H
15. Oktober 2014 10:30
Nach meinen Kenntnissen ist dieses erlaubt. Aber um ganz sicher zu sein, werde ich heute Abend zwei Fachleute, die ich treffe Fragen. ( Leiter von Tüv und Dekra in Bremen)
Werde ich Dir auf jedenfalls morgen mitteilen wie die das sehen.
Sonst hier der Gesetzes Text zu nachlesen.
§ 36 StVZO Bereifung und Laufflächen
(1)Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land‐ oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M + S‐Reifen (Winterreifen) gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M + S‐Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch
1. die für M + S‐Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
2. die für M + S‐Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein.
(1a)Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.
(2)Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muß am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.
(2a)An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal‐ oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein. Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal‐ oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
Zu Abs. 2a Erläuterungen
Zur Verdeutlichung: Vorgeschrieben ist
a) achsweise einheitliche Bereifung für Kfz, außer Pkw, mit zGG über 3,5 t und bHG über 40 km/h und deren Anhänger (Ausnahme siehe c),
b) fahrzeugweise einheitliche Bereifung (nicht zugweise) für Kfz mit zGG bis 3,5 t und bHG über 40 km/h und für Pkw (auch wenn sie schwerer sind) und für Anhänger hinter solchen Fz. (Ausnahme für bestimmte Anhänger siehe c). Dies gilt auch für Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und FmH, nicht aber für die übrigen Kräder; im Gegensatz zu Pkw werden bei Krafträdern die Seitenführungskräfte im Wesentlichen durch die Schräglage aufgebracht. Der dabei verbleibende geringe Anteil an Seitenführungskraft beeinflusst das Eigenlenkverhalten nur unwesentlich. Wegen der höheren Verschleißfestigkeit von Radialreifen werden Kräder mit mittlerer und höherer Motorleistung häufig mit Diagonalreifen vorn und Radialreifen hinten ausgerüstet. Bei nachträglicher Umrüstung auf Mischbereifung ist jedoch eine Gefährdung von VT zu erwarten, so dass eine neue Betriebserlaubnis für das Fz. gemäß § 19 (2) beantragt werden muss (B).
15. Oktober 2014 10:40
Hallo Terelino,
das ist aber nett von Dir. Bin gespannt auf Morgen, was die Fachleute gesagt haben.
Viele Grüße
Detlef
15. Oktober 2014 11:02
Warum Ganzjahresreifen
nur mal so am Rande:
bei den Reifentest haben Ganzjahresreifen größtenteils mit ausreichend und teils sogar mit mangelhaft abgeschnitten,
also egal ob Sommer oder Winter, trocken, im Regen, bei Eis und Schnee >> nur unterdurchschnittliche Ergebnisse !
Und bei durchschnittlich 50 EUR für gute Sommer- oder Winterreifen, also 150 EUR pro Satz ... mit 15-20 tkm Laufleistung ...
gerade beim Gespann möchte ich auf die besseren Reifen nicht verzichten ...
15. Oktober 2014 11:07
Tja, nur sind leider PKW Test nicht so recht aussagekräftig für die doch wesentlich leichteren Gespann. Vom Gewicht her müssten wir uns doch eher an FIAT Panda Reifen orientieren.
Ich fahr ganzjährig Winterreifen. Haftungsprobleme hab ich da nicht.
Stephan
15. Oktober 2014 11:32
Hallo Hardy,
ich gebe Dir Recht: Ganzjahresreifen sind immer ein Kompromiß!
Der Goodyear ist aber nicht so schlecht, vor allem bei Nässe, was mir wichtig ist. Der Maxxis fällt in fast allen Disziplinen durch, nur nicht auf Schnee, da soll er perfekt sein, wenigstens etwas!
Der Ausbau des Hinterrades an meiner K ist problematisch und ich trau mich da nicht ran, sonst würde ich im Winter M+S drauf machen und im Sommer wieder zurück wechseln. Ich bin halt kein Schrauber wie die meisten von Euch! Vielleicht lerne ich es mal. Solange lasse ich den Reifenwechsel vom Fachmann machen.
Vielen Dank für Eure Kommentare
Detlef
15. Oktober 2014 11:55
Hallo Detlef, hast du ein K-Gespann mit 2-Arm-Schwinge?
Gruß Helmut
15. Oktober 2014 12:07
Hallo Helmut,
nein, ist eine K1200LT von 2004 mit Smartfelge plus Adapter hinten.
Viele Grüße
Detlef
16. Oktober 2014 07:06
Hallo Detlef,
laut dem Leiter TÜV Nord in Bremen ist das erlaubt, solange Du keine Reifenbindung des Herstellers eingetragen hast.
In den nächsten Tagen bekomme ich noch eine E-Mail Adresse von einen spezi beim TÜV Nord in Bremen, der sich richtig gut aus kennt und auch selber Gespannfahrer ist. Die gebe ich Dir dann weiter, dann kannst Du da nochmals nachfragen.
Die E-Mail ist extra für Gespannfahrer eingerichtet um solche Fragen zu klären.
Gruß Thorsten
16. Oktober 2014 07:38
Hallo Thorsten,
ja, das sind ja schon mal gute Nachrichten! Ich habe in den Papieren keine Reifenbindung eingetragen und dann das sollte dann auch klappen.
Herzlichen Dank für Deine Mühe, Du hast mir sehr geholfen.
Viele Grüße
Detlef
16. Oktober 2014 19:52
funmobil hat geschrieben:Hallo Helmut,
nein, ist eine K1200LT von 2004 mit Smartfelge plus Adapter hinten.
Viele Grüße
Detlef
Worin liegt dann das Problem?
Gruß Helmut
17. Oktober 2014 06:36
Hallo Helmut,
ich habe mir die Beschreibung noch mal angesehen, scheint doch nicht so schwer zu sein,
"Ausbau Hinterrad:
Fahrzeug hinten aufbocken, drei Radbolzen lösen und herausschrauben, Luft aus dem Reifen ablassen, Rad ausbauen
Einbau Hinterrad:
Rad mit Reifen ohne Luft zwischen Hinterachsgetriebe und Schalldämpfer einschieben, Rad auf dem Adapter zentrieren und drei Radbolzen ansetzen.
Jetzt Druckluft auffüllen auf 2.5 bar. Radbolzen mit je 100 Nm anziehen."
Das Hinterrad ist ein LM-Rad Smart Starline 5.5x15 ET-1 3/112...
Muss ich mir nur noch eine Luftpumpe und einen Drehmomentschlüssel besorgen.
Viele Grüße
Detlef
17. Oktober 2014 07:22
Dann besorg dir 'ne ordentliche Pumpe. Bis der Reifen voll ist kann es dauern.
z.B.
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