Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage, die die Zulassung einer geänderten Bremsanlage betrifft.
Meine Ural ist behindertengerecht umgebaut. Die mechanischen Trommelbremsen an Hinterrad und Beiwagen werden hydraulisch über eine Daumenbremse betätigt. Hierzu wurde das Bremsgestänge entfernt und direkt an den Bremshebeln, die auf den Bremsschlüsselwellen sitzen, sind Bremszylinder angelenkt.
Da ich als Hauptbremse Vorderradbremse und Beiwagenbremse zusammen fassen will und auch mit der Daumenbremse nicht so glücklich bin, möchte ich die hydraulisch betätigte Trommelbremse des Beiwagens und die Vorderradbremse mit einer neuen Bremspumpe gemeinsam bedienen. Die original Vorderadbremse der Ural hat ein 12 mm Bremspumpe, ist also für den Zweck zu klein.
Spricht etwas gegen diese Vorgehensweise?