von Janson » 21. März 2012 19:47
Nach der StVZO (§ 36) ist bei Fahrzeugen bis 3,5 t Gesamtgewicht die Verwendung von Reifen unterschiedlicher Hersteller und unterschiedlicher Profile zulässig und in jeder beliebigen Kombination möglich, so es sich um Reifen der gleichen Bauart handelt.
Nach der EWG-Richtlinie 92/93 ist aber für Pkw-Reifen vorgeschrieben, dass alle an ein und derselben Achse montierten Reifen vom gleichen Reifentyp sein müssen. Das heißt, dass auf einer Achse nur Reifen des gleichen Herstellers, der gleichen Größenbezeichnung und der gleichen Verwendungsart montiert werden dürfen. In der Regel gelten diese Richtlinien für die Erstzulassung des Fahrzeugs.
In Deutschland gilt die StVO und somit gilt was Jogi und Rudi schreiben.
Gruß Peter
Wenn es Dir auf dem Gespann langweilig wird, ist die Straße zu breit.