@ David
das ist möglich, ich weiß zwar nicht, warum ein / 80 Reifen ok ist und ein /70 Reifen eine Sondergenehmigung haben muß, wenn Tragkraft,Geschwindigkeit usw. der Vorschrift entsprechen, nur sollte man auf Nummer Sicher gehen und beim TÜV nachfragen um evtl. Ärger aus dem Wege zu gehen. Eben weil die unterschiedlichen TÜV-Stationen auch unterschiedliche Beurteilungen von sich geben. Man liest doch immer wieder, dass der eine etwas eingetragen bekommt, ein anderer nur mit Nachweisen vom Hersteller oder sonst mit einem Mustergutachten, verlassen, dass es so oder so ist, kann man sich nicht, außer man kennt die Gesetze selbst so genau und kann dem TÜV-Onkel dies unter die Nase reiben.
Ich mußte z.B. die 3. Bremsleuchte am Gespann abbauen, der TÜV-Ing. hat mit bewiesen, dass es für Motorräder/Gespanne nicht zulässig ist, bei meinem Freund, an einer anderen Station , wurde die 3. Bremsleuchte sogar anerkenned gelobt.
Ebenso ist es mit dem Tagesfahrlicht, der TÜV bei mir meinte, dass ES AM MOTORRAD DRAN SEIN DÜRFTE ABER NICHT BETRIEBEN WERDEN DARF, was soll dieser Unsinn?
Na ja, hier wird ja nur diskutiert, eine rechtlich haltbare Aussage ist es nicht, letztlich ist jeder selbst verantwortlich, keiner kann sich darauf berufen, dass es in dem oder dem Forum so geschrieben steht.

Kurt, jetzt ohne dem roten K100-Gespann-aber mit Freunden weiter unterwegs.