135/80 R15 Reifen

Dämpfer, Räder, Bereifung usw.

135/80 R15 Reifen

Beitragvon Boxerfahrer » 29. November 2011 20:47

Moin!

Ich fahre ein K100RT Gespann und suche zB eine Briefkopie wo der 135/15 für vorn und hinten auf einer 3 Zoll Felge eingetragen ist.
Hinten habe ich ihn schon, original, eingetragen.
Ich möchte den jetzt auch vorn fahren, und möchte es meinem TüV Menschen etwas einfacher machen, da sich hier schon wieder einiges verschlechtert haben soll, im Bezug auf die Abnahme.
Ich möchte keine 135/70 R15 fahren. :wink:
Wäre schön, wenn mir jemand weiter helfen könnte. :-D
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Re: 135/80 R15 Reifen

Beitragvon Boxerfahrer » 6. März 2012 21:28

Moin!

So, habe den 135er auch für vorn, ohne Reifenbindung, eingetragen bekommen..... :-D
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Re: 135/80 R15 Reifen

Beitragvon Ralf » 7. März 2012 15:31

Reifenbindung gibt es nicht mehr.
Gruß Ralf
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Re: 135/80 R15 Reifen

Beitragvon Stephan » 7. März 2012 17:06

Falsch. Der TÜV kann sehr wohl den Reifen eintragen, mit dessen Freigabe Du ankommst. Auch der TÜV weiß das nicht jeder 135er gleich ist.

Meiner hat netterweise reingeschrieben, daß ich jeden Reifen, der angegebenen Größe, fahren darf, so ich die Freigabe dafür habe. Somit liegt es beim Reifenhersteller, ob er's mir erlaubt. . .


Stephan
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Re: 135/80 R15 Reifen

Beitragvon Ralf » 8. März 2012 12:40

Laut Tüv Nord sind Reifenbindung nicht mehr gültig. Größe, Tragfähigkeit, Geschwindigkeit muß stimmen.
Gruß Ralf
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Re: 135/80 R15 Reifen

Beitragvon Boxerfahrer » 10. März 2012 20:01

Moin!

Falsch, wenn ich mit einem Toyo vorfahre trägt er mir den ein, nach Probefahrt etc.
Dann hat er diesen getestet, es gibt aber noch zB einen Naankang, woher soll er wissen wie der sich verhält?
Also kann er dir auch nur einen Reifentyp eintragen.
Diese sind ja Einzelabnahmen.
Mein Vater darf zB auch die 135/70R15 Wintercontact fahren, andere sind aber lt. Abnahme nicht zulässig.
So ist mein letzter Kenntnisstand....
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Re: 135/80 R15 Reifen

Beitragvon Stephan » 10. März 2012 22:35

[quote="Stephan". . .

Meiner hat netterweise reingeschrieben, daß ich jeden Reifen, der angegebenen Größe, fahren darf, so ich die Freigabe dafür habe. Somit liegt es beim Reifenhersteller, ob er's mir erlaubt. . .

Stephan[/quote]

Damit kann man doch Leben?!?


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Re: 135/80 R15 Reifen

Beitragvon Cruiserkurt » 11. März 2012 11:29

Leute, hier geht es um die 3 "-Felge, der Reifenhersteller muß die Freigabe für die 3"-Felge geben, das hat nichts mit dem Fahrzeug zu tun, bei einer 3 1/2 " -Felge ist das anders, da passt die Reifengrösse, da gibt es keine Reifenbindung mehr. Wird aber der Reifen auf einer 3"-Felge aufgezogen und irgend ein Reifenhersteller gibt sein Ok dazu, wird der in den Papieren eingetragen. Ich hatte das vor einem Jahr bei einer Vollabnahme, der TÜV-Ober-Ing. sagte mir, wenn ich von 10 Reifenherstellern die Freigabe für die 3 " vorlege, würde alle 10 Marken eingetragen. Wenn natürlich der eine oder andere TÜV darüber hinweg sieht, ist das die Ausnahme, manche TÜV-Mitarbeiter sind auch nicht so richtig informiert :wink: Am Besten ist es, wenn man den TÜV anruft oder vorher vorfährt, die Auskunft einholt und sich den Namen des Menschen geben läßt und dann die Kiste bei diesem Menschen vorführt und das eintragen läßt, was nach seiner Auskunft ok ist.
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Re: 135/80 R15 Reifen

Beitragvon side-bike-rudi » 11. März 2012 11:44

So weit ich weiß, war bei 135er Reifen der 80er Querschnitt auf 3" Felge zulässig, nur der 70er Querschnitt fing bei 3,5" an und brauchte so eine Freigabe seitens des Herstellers.
Gruß
Rudi
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Re: 135/80 R15 Reifen

Beitragvon Cruiserkurt » 11. März 2012 14:38

@ David
das ist möglich, ich weiß zwar nicht, warum ein / 80 Reifen ok ist und ein /70 Reifen eine Sondergenehmigung haben muß, wenn Tragkraft,Geschwindigkeit usw. der Vorschrift entsprechen, nur sollte man auf Nummer Sicher gehen und beim TÜV nachfragen um evtl. Ärger aus dem Wege zu gehen. Eben weil die unterschiedlichen TÜV-Stationen auch unterschiedliche Beurteilungen von sich geben. Man liest doch immer wieder, dass der eine etwas eingetragen bekommt, ein anderer nur mit Nachweisen vom Hersteller oder sonst mit einem Mustergutachten, verlassen, dass es so oder so ist, kann man sich nicht, außer man kennt die Gesetze selbst so genau und kann dem TÜV-Onkel dies unter die Nase reiben.
Ich mußte z.B. die 3. Bremsleuchte am Gespann abbauen, der TÜV-Ing. hat mit bewiesen, dass es für Motorräder/Gespanne nicht zulässig ist, bei meinem Freund, an einer anderen Station , wurde die 3. Bremsleuchte sogar anerkenned gelobt.
Ebenso ist es mit dem Tagesfahrlicht, der TÜV bei mir meinte, dass ES AM MOTORRAD DRAN SEIN DÜRFTE ABER NICHT BETRIEBEN WERDEN DARF, was soll dieser Unsinn?
Na ja, hier wird ja nur diskutiert, eine rechtlich haltbare Aussage ist es nicht, letztlich ist jeder selbst verantwortlich, keiner kann sich darauf berufen, dass es in dem oder dem Forum so geschrieben steht. :lol:
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Re: 135/80 R15 Reifen

Beitragvon Crazy Cow » 11. März 2012 16:00

Boxerfahrer hat geschrieben:Moin!

Falsch, wenn ich mit einem Toyo vorfahre trägt er mir den ein, nach Probefahrt etc.
Dann hat er diesen getestet, es gibt aber noch zB einen Naankang, woher soll er wissen wie der sich verhält?
Also kann er dir auch nur einen Reifentyp eintragen.
Diese sind ja Einzelabnahmen.
Mein Vater darf zB auch die 135/70R15 Wintercontact fahren, andere sind aber lt. Abnahme nicht zulässig.
So ist mein letzter Kenntnisstand....


So kenne ich das auch. Aber mit dem gleichen Argument hat die Vorlage eines Referenzeintrages in einem Kfz- Schein von dritter Seite eben auch keine Bedeutung, sondern nur argumentative oder inspirierende Wirkung für den Ing. Das Hauptargument ist immer das Laufspiel zu den nicht serienmäßigen Komponenten des Fahrzeugs. Die Reifenbreite versch. Hersteller kann deutlich unterschiedlich ausfallen.

mz-rotax-rudi hat geschrieben:So weit ich weiß, war bei 135er Reifen der 80er Querschnitt auf 3" Felge zulässig, nur der 70er Querschnitt fing bei 3,5" an und brauchte so eine Freigabe seitens des Herstellers.


So ist es, eigentlich die Größen 135R (entspr. Querschnitt 90 oder 82). Seit einiger Zeit ersetzt die Größe 135/80R die Größe 135(82)R auf Herstellerbegehren und muss bei Ersatz weder geprüft noch eingetragen werden. Sowas weiß der TÜV schon.

edit:


Cruiserkurt hat geschrieben:das ist möglich, ich weiß zwar nicht, warum ein / 80 Reifen ok ist und ein /70 Reifen eine Sondergenehmigung haben muß, wenn Tragkraft,Geschwindigkeit usw. der Vorschrift entsprechen,


80er ist w.o. ok, weil die Hersteller den so als Ersatztyp so frei gegeben haben, das Wulstmaß liegt produktionsbedingt schon innerhalb der Toleranz für Felgen von 3 ". Der 70er hat natürlich weg. des kleineren Volumens eine geringere Tragkraft und von der Geometrie ist ein Kreisabschnitt breiter (Querschnitt des Reifens), je näher eher am Zentrum geschnitten wird. Deshalb braucht er auch eine breitere Felge. Jedenfalls ist der Wulst in der Produktion auf ein breiteres Felgenmaß abgestellt. Kleinstes Maß ist 3,5.

Ich schalte den Klugscheissermodus nicht extra an und aus.
Gute Fahrt, Gruß
Olaf
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Re: 135/80 R15 Reifen

Beitragvon Boxerfahrer » 11. März 2012 17:40

Moin!

Bei denn Contis hatte Vater eine Freigabe von Conti für die 3" Felge, das wurde ohne Probleme eingetragen.
Das Problem ist doch, selbst wenn ich dann alle 135/70 R15 fahren dürfte, versuche das mal dem grünen Mann zu erklären.
In der Freigabe steht nur der Conti, also wird er wahrscheinlich darauf beharen.
Ich habe die "80er" Freigabe, und das ist genau das was ich wollte. :-D
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