19. September 2012 09:52
19. September 2012 12:33
19. September 2012 14:27
herden hat geschrieben:Hallo Festus,
ja, kann ich bestätigen. Das nennt sich "verbilligter Austausch gegen Neugerät". Das Gdefekte Gerät darf nicht älter als 5 Jahre sein und das muss mit Kaufbeleg nachgewiesen werden.
Gibt es das gleiche Gerät nicht mehr im Programm, wird das nächst bessere geliefert, das mindesten die gelichen Funktionen hat.
mfg harald