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sind Blinker-Atrappen auf Bootseite zulässig?

Verfasst:
15. März 2009 16:31
von Lindi
Moin,
Frage an die Experten:
Ich würde gerne aus optischen Gründen an der Zugmaschine BW-seitig Blinker anbauen (die natürlich nicht mitblinken):
Ist sowas zulässig?
neugierig: Lindi

Verfasst:
15. März 2009 16:44
von Hauni
Ich denke mal es ist nicht erlaubt,
da alles was angebaut ist, laut § auch funktionieren muss......

Verfasst:
15. März 2009 16:54
von dreckbratze
doch, geht (bei ww-eintrag brauchst du sie ja auch), mancher tüffi will aber geschwärzte gläser oder beutelchen als überzieher, was die sache mit der optik wieder relativiert.

Verfasst:
15. März 2009 16:57
von Keusen
und wenn Du nuir das Glas au ein Loch schraubst,
damit es nicht reinregnet, dann funkionierts und es
gibt auch keine verwechselungsgefahr, da ja keine
Glühmittel und keine Fassung vorhanden ist
Muss man dem Herrn vom Dampfkesselprüfverein
mal vorschlagen
Grüße
eugen j.keusen

Verfasst:
15. März 2009 17:15
von Crazy Cow
weiss nicht, ob die Regel noch gilt: Was dran ist muss gehen.
Meine Güllepumpe wurde damals so abgenommen. Blinker rechts betätigte vier Leuchten, im dunkeln sah es unsinnig aus, war aber Regelkonform.
Wenn nicht blinkt, ansprühen musst.

Verfasst:
15. März 2009 17:42
von Lindi
Danke erstmal für die Tipps, das mit ner Strumpfhose oder so hatte ich so schon im Kopf (unsere Heike hat sowas beidseitig drauf)
Ich dachte auch schon an Klarglas und ner lütten Kerze dahinter
Äh @Keusen: Deinen Vorschlag raff ich leider nicht richtig...
Grüßen; Lindi

Verfasst:
15. März 2009 19:42
von Stephan
Er meint, Du sollst den TÜV Menschen erklären, daß das nur ein gelbes
Deckelchen ist und kein Blinker (wenn es sich in Deinem Fall um den Blinker
in einer Verkleidung handelt) Du also lediglich ein Loch verschliesst, damit
dahinter alles trocken bleibt bei Regen.
Und da ein Deckelchen kein Blinker ist, muß er auch nur deckeln und nicht
blinken...
Stephan


Verfasst:
15. März 2009 21:01
von Lindi
Ahh, jetzt hab ich´s, Danke
Hab übrigens gesehen, dass Motorangs Gespann
auch bootsseitig Blinker dran sind.
Vielleicht sind die Ösis ja entspannter.
Lindi

Verfasst:
15. März 2009 21:51
von Michael aus Düsseldorf
Ist bei mir auch so, am Moped sind rechts einfach keine Birnchen und Fassung hinter dem original Glas.
Bin bisher 6x beim TÜV durchgekommen ohne darauf angesprochen zu werden. Bei eventuellem Theater, hätte ich schwarzes Isoband dabei gehabt.
Gruß
Michael

Verfasst:
16. März 2009 11:41
von muli
hallo,
viele mptprräder haben ja gerade die vorderen blinker IN der verkleidung - die kann man also garnicht wegbauen; vorgeschrieben sit, daß die blinkergläser, so vorhanden, geschwärzt sein müssen; sieht natürlich bei motorrädern mit weißer oder heller verkleidung bescheiden aus; ich habe mir vor einiger zeit weiße blinkergläser geleistet und hatte damit auch noch keine probs;
hinten verhält es sich analog; sind sie demontiert, interessierts eh keinen; sind sie dran, müssen sie geschwärzt sein - sind sie's nicht und der TÜV mault nicht ...
cu
muli

Verfasst:
22. März 2009 14:08
von winnymaedchen
hallo,
das mit den Blinkern scheint je nach Prüfstelle unterschiedlich gehandhabt zu werden. Ich kenne einige, die mit geschwärzten Blinkern herumfahren.
Bei unserer Gespannabnahme (die der Gespannbauer gemacht hat) reichte es, dass im Blinker keine Leuchtmittel eingesetzt waren. So sind wir bisher auch weiter über den TÜV gekommen. Eine offizielle Regelung dazu kenne ich auch nicht, wäre aber mal interessant zu hören, wie die grün-weissen das bei einer Verkehrskontrolle sehen?
Grüße
Geli