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Lampe am Boot - zulässig???

Verfasst:
21. November 2008 12:15
von ellargo
Hi,
bastel immer noch an meinem 3-Rad ... habe noch eine alte Lampe aus den 60ern, die superklasse zu meinem Umbau passt

und die ich gerne vorne am BW anbringen möchte - also schon rechts aussen, eben da wo der alte EML Halter rungehangen hat.
Quasi als Positionsleuchte - nur mit etwas mehr Licht - wird natürlich zuvor noch farblich mit dem Airbrush angepasst.
Habe ich Chancen, das durch den TÜV zu bekommen?? Oder ... nein
Danke für hoffentliche aufbauende Antworten
Dirk

Verfasst:
21. November 2008 12:30
von Flint
Vielleicht bekommst Du sie als "Suchlampe" eingetragen. Bei Russengespannen gibt es das auch schon mal. Weiss aber nicht ob die dann beweglich sein und wie sie geschalten sein muss. Ich würd einfach mal beim Verein nachfragen.

Verfasst:
21. November 2008 17:37
von Crazy Cow
was ist denn das für eine Lampe?
Wenn Moped, hat sie ein Prüfzeichen im Glas und eine Fassung für Standlicht im Reflektor. Die Konfiguration würde ich für die TÜV Vorfahrt benutzen.
Wobei der TÜV eindeutig sagt: was dran ist (Bilux) muss gehen. Aber es soll imho extra kein Fahrlicht auf dem SW montiert sein, damit der nächtliche Verkehr eine Chance hat, die Asymetrie deines Fahrzeugs, bzw. die jur. Gegebenheit eines Einspurfahrzeugs zu erkennen.
Natürlich ist das praktisch alles Blödsinn, weil die stumpfsinnigen Biedermänner dich des nachts schulmeisterlich anfunzeln, aber im Moment ist es so.
Pos. Lichter mit Reflektor sind mit Sicherheit nicht verboten, aber Prüfzeichen und alle an das Prüfzeichen gekoppelten Leuchtquellen müssen vorhanden sein. Wenn du die Bilux im Gehäuse separat schaltbar machst, ist es wie Flint sagt, imho als Zusatzscheinwerfer eintragbar.
Die Regelung kann dafür baujahrbezogen angewendet werden, z.B. Ein Zusazscheinwerfer für dein Einspurfahrzeug.
Frag aber vorher, ob sie das anwenden würden.

Verfasst:
21. November 2008 18:22
von muli
hallo dirk,
mach es so wie flint sagt, deklariere das teil als "suchscheinwerfer"; der darf imho nur leuchten können, wenn der motor nicht läuft; und wenn der suchscheinwerfer eingeschaltet ist, MUSS die kennzeichenbeleuchtung auch leuchten; genaueres kann dir dazu mit sicherheit der TÜV geben;
cu
muli
ps: es gab mal vom TÜV so nen prospekt "beleuchtung am kraftrad" - möglicherweise liegt der bei denen noch immer aus ...

Verfasst:
21. November 2008 18:23
von muli

Verfasst:
22. November 2008 17:24
von Balthasar
Zum Thema "Suchscheinwerfer am Boot" habe ich vor Jahren mal eine TÜV-Forderung gelesen:
1. max 35W am Suchscheinwerfer
2. Suchscheinwerfer und Rücklichter müssen immer gemeinsam leuchten
3. Suchscheinwerfer braucht einen separaten Ein-/Ausschalter
Kann das aber momentan leider nicht mehr belegen. An meiner Guzzi-/Ural-Kombination hatte ich einen Suchscheinwerfer mit 55W H3-Birne, den habe ich vor der HU immer abgebaut....
Gruss,
Balthasar

Verfasst:
22. November 2008 17:43
von ellargo
Hi!
Danke für Eure Antworten ... na dann werde ich mal den "Offiziellen" befragen müssen!
Ab- und Anbauen wollte ich den eigentlich nicht immer vorm Check. Sollte als Positionslampe (mit leichter Fahrbahnbefunzelung

) laufen - gut - ein wenig größer aber ... uuund sieht sicher auch noch gut aus.
Geh morgen erst mal schauen, was auf dem Glas steht ... die Lampe kommt, meine ich, aus der DDR und war an kleinen LKW und Traktoren verbaut - aber wissen tu ich das auch nicht genau. Aber vielleicht weiss ich nach dem "Lesen" des Glases mehr.
Doof..

Kontrollinstitution ...
Tschöö und Gruß
Schraubär D

Verfasst:
22. November 2008 19:18
von Falcone
Ist ganz einfach.
Am Seitenwagen darf und muss vorne eine bauartgeprüfte Begrenzungsleuchte, weiß, mit 5 Watt vorhanden sein.
Nicht mehr und nicht weniger.
Also muss das Teil auch als Begrenzungsleuchte geprüft sein und die entsprechende Prüfnummer haben. Hat es aber nicht.
Genau genommen darf dieser Scheinwerfer also nicht ran.
Ob man es trotzdem macht und dass es vielleicht ein Prüfer sogar gar nicht schlecht findet und drüber hinwegsieht, steht auf einem anderen Blatt
Grüße
falcone
Tüv-Merkblatt

Verfasst:
22. November 2008 22:55
von ralf.heuer
Zum Thema Suchscheinwerfer findet sich alles in Mulis Link zum Tüv. Eine Bauartprüfung braucht es nicht, auch die Wattzahl ist nicht vorgeschrieben. parallel Schalten zum Standlicht dürfte also sinnvoll sein.
Gruß, Ralf

Verfasst:
23. November 2008 02:47
von Balthasar
So jetzt habe ich die Quelle gefunden:
steht natürlich in der STVZO
http://www.juraforum.de/gesetze/StVZO/52/52_StVZO_zus%E4tzliche_scheinwerfer_und_leuchten.html
-auch die 35W und die Schaltvorschrift sind dort erwähnt.
Gruss
Balthasar

Verfasst:
23. November 2008 16:06
von dreckbratze
lüddn muck hat an seinem duna-boot anstatt der spitze einen scheinwerfer, eingetragen als positionsleuchte, bestückt allerdings mit 5 watt.

Verfasst:
27. November 2008 22:44
von MoPeter
Hallo,
die gestellte Frage kann ich leider auch nicht beantworten, scheint aber auch wohl nicht so einfach zu sein. An meinem Boot habe ich anstelle der Begrenzungsleuchte ein Tagfahrlicht montiert. Es hat keine Leuchtkraft zur Ausleuchtung der Fahrbahn, aber seit dem werd ich zumindest nicht mehr so häufig angeblinkt und wesentlich besser gesehen. Mal sehen, wie die nächste HU ausfallen wird.
Gruß Peter aus Münster

Verfasst:
27. November 2008 23:25
von Roll
MoPeter hat geschrieben: Mal sehen, wie die nächste HU ausfallen wird.
Gruß Peter aus Münster
So gehts mir auch

Tagfahrlicht

Verfasst:
28. November 2008 17:17
von Feldi
Hallo

Ich hab mich beim TÜV (Südbayern) erkundigt, trotzdem ich lang und breit die Problematik erklärt habe, nur die Standartauskunft: Laut§§§ sowieso?, ist bei Motorrädern gundsätzlich kein Tagfahrlicht erlaubt, weder am Motorrad, noch am Beiwagen. Ich hab es noch bei 2 anderen TÜV-Stellen probiert, ein einziger TÜV-Heini hat zwar Verständnis gezeigt, (er war auch Gespannfahrer), aber helfen konnte oder wollte er auch nicht. Es wurde mir auch immer gesagt,es würde die Betriebserlaubnis erlöschen, wenn man es trotzdem macht und wenn jemand wegen meiner illegalen Beleuchtung zu Schaden käme, würde die Versicherung nicht zahlen. So ein Quatsch, aber was soll man machen
Gruß, Feldi

Verfasst:
28. November 2008 21:19
von Falcone
scheint aber auch wohl nicht so einfach zu sein.
Ich frag mich nur wieso?
Ist doch alles klipp und klar geregelt. Siehe oben.
5 Watt.
Als Begrenzungsleuchte bauartgeprüft.
Maximal 40cm vom Fahrzeugrand nach innen.
Ist es so schwer, diese drei Richtlinien zu verstehen?
Nicht erlaubt stattdessen sind Suchscheinwerfer, weiße Rückfahrscheinwerfermit 21 Watt, Tagfahrlicht, normale Scheinwerfer.
So nun weiß man auch, was man sonst noch dranbauen kann - natürlich völlig illegal ...
Eben so simpel und klar ist die Bestimmung für Suchscheinwerfer (§52 Abs 2 StVZO)
Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 Watt betragen. er darf nur zugleich mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein.
Nicht mehr und nicht weniger!
Grüße
falcone

Verfasst:
28. November 2008 21:56
von Crazy Cow
Falcone hat geschrieben:scheint aber auch wohl nicht so einfach zu sein.
Ich frag mich nur wieso?
Ist doch alles klipp und klar geregelt. Siehe oben.
5 Watt.
Als Begrenzungsleuchte bauartgeprüft.
Maximal 40cm vom Fahrzeugrand nach innen.
Ist es so schwer, diese drei Richtlinien zu verstehen?

Nicht erlaubt stattdessen sind Suchscheinwerfer, weiße Rückfahrscheinwerfermit 21 Watt, Tagfahrlicht, normale Scheinwerfer.
So nun weiß man auch, was man sonst noch dranbauen kann - natürlich völlig illegal ...
Eben so simpel und klar ist die Bestimmung für Suchscheinwerfer (§52 Abs 2 StVZO)
Ein Suchscheinwerfer für weißes Licht ist zulässig. Die Leistungsaufnahme darf nicht mehr als 35 Watt betragen. er darf nur zugleich mit den Schlussleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Nicht mehr und nicht weniger!
Grüße
falcone
Hi Martin, keep cool.
Ich hatte ja ursprünglich an einen Moped/Mokick Scheinwerfer gedacht. Kreidler zum Beispiel. Der dürfte eigentlich alle Anforderungen erfüllen.
Standlicht/Begrenzungsleuchte (Ich meine 4W sind auch erlaubt

) im Reflektor, 35W Einfaden Mopped Birnchen als Suchscheinwerfer, zusachaltbar nach Vorschrift.
Denn die Kombination zweier Funktionen in einem Gehäuse ist imho per Gesetzestext nicht eingeschränkt.
Nur mal so als Lösungsalternative.

Verfasst:
29. November 2008 15:37
von Juergen_HI
Hallo,
habe nur an meinem Seitenwagen einen Nebelscheinwerfer und zusätzlich am Motorrad eine Nebelschlussleuchte angebaut, angeschlossen mit zusätzlichem Kontrollschalter. Am Motorrad keinen Nebelscheinwerfer, da am Motorrad nur ein Nebelscheinwerfer zulässig. Dies hat der TÜV-Prüfer im Rahmen der normalen HU nicht beanstandet. Erklärung: wird benutzt nur bei Sichtweite unter 50m.
Benutze den Nebelscheinwerfer auch nur bei schlechtem Wetter.
Habe ansonsten in der Begrenzungsleuchte 10W eingebaut. Reicht m.E. vollkommen aus bei normalem Wetter, um gesehen zu werden.
Mit freundlichem Gruß
Jürgen
Tagfahrlicht am Boot...

Verfasst:
17. Februar 2009 19:10
von TC
Ich hänge mal diesen Link einfach als Antwort hier an:
http://www.gespann-news.de/newsgespann/jackenfitimalter/index.html
Tagfahrlicht am Boot...
(Den Artikel habt Ihr sicher schon gesehen.)

Verfasst:
18. Februar 2009 10:37
von robby ausm tal

Ìch habe in der PosLeuchte eine 20W Sofitte eingebaut. Die leuchtet schon recht gut und auf dem Bügel vor dem BW Rad noch einen Nebelscheinwerfer. Bis dato keine Probleme!

Verfasst:
18. Februar 2009 16:29
von Falcone
Tagfahrleuchten sind lediglich für PKW und LKW geprüft und dürfen an Motorrädern nicht verbaut werden.
Ist ja auch irgendwie Blödsinn, wenn man ohnehin mit Licht fährt.
Ich fahr aber auch mit 20 Watt in der Begrenzungsleuchte herum. Das ist ganz nett hell.
Grüße
Falcone

Verfasst:
18. Juli 2009 16:40
von NL-Seitenwagen
Wenn Ich das lese vom Tüv bin Ich sehr froh das wir den nicht haben in Holland.
Was eine Bürokratie !!!!
M fr gr
