2. September 2009 21:30
nach 6.1.3 bist Du selbst beim Fernlicht nicht frei in der Anordnung, auch da gelten 200mm, symmetrisch, Längsachse
Streng genommen wären damit diese ganzen Zusatzfernscheinwerfer
(egal ob Xenon oder Halogen) von Wunderlich in ihrer Anordnung nicht zulässig, oder ich übersehe da etwas
Die 200mm Abstand kriegt man auch gut ohne Doppelscheinwerfermaske hin, nur die Anordnung symmetrisch zur Längsachse wird dann zur Auslegungsfrage

Und streng ausgelegt wäre mein Motorrad (ohne Umbauten) dann nicht den Vorschriften entsprechend
Bezüglich Xenon und Leuchtweitenregelung bzw. automatische Reinigung bezieht sich dies auf die STVZO, § 50, wenn ich mich nicht irre. In den ECE Richtlinien habe ich diese Vorschrift bisher nicht gefunden.
Und neuere Motorräder sind ja alle nach EU-Typgenehmigung zugelassen, da wäre ein Mischen der ECE-Richtlinien und der STVZO für die Beleuchtung gar nicht zulässig, soweit ich informiert bin.
Hat da jemand genauere Informationen über die Richtlinien
Grüße
Jens