Eingetragen ist nur "155R15", ich könnte also auch einen 155/65R15 montieren
Reeder hat geschrieben:Moin,Eingetragen ist nur "155R15", ich könnte also auch einen 155/65R15 montieren
Das ist nicht so ganz richtig!
Der 155R15 hat eine Höhe von ca 82% der Reifenbreite
Der 155/65 R15 eben nur eine Höhe von 65% der Reifenbreite
Das bedeutet eine Änderung der Übersetzung und muss Eingetragen werden.
155R15 ist eine eigenständige Reifengrösse.
Neuerdings gelten wohl auch keine Freigaben der Reifenhersteller mehr bei einer Verkehrskontrolle - muss alles eingetragen werden.
Bedeutet Kosten für die Abnahme und neue Papiere.
willi-jens hat geschrieben:Und die Prüforganisation trägt die geänderte Reifengröße dann häufig/I.d.R. mit Nennung des bei der Prüfung aufgezogenen Reifens…
Stephan hat geschrieben:willi-jens hat geschrieben:Und die Prüforganisation trägt die geänderte Reifengröße dann häufig/I.d.R. mit Nennung des bei der Prüfung aufgezogenen Reifens…
Dabei geht es doch eigentlich nur um die Reifengröße, oft ja nur von Zoll auf mm, und der Reifenbauart, die wo dann eingetragen sein muß. . .
Stephan
Stephan hat geschrieben:Das wäre ja dann die Markenbindung. Eingeführt durch 'ne Hintertür. Und bei Felgen mit PKW Felgenring sollte es doch eigentlich ohne Markenbindung funktionieren.
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Stephan
Reeder hat geschrieben:155R15 ist eine eigenständige Reifengrösse.
Stephan hat geschrieben:Da hat er wohl auch Recht. Aber wie weiter Oben festgestellt wurde, kann es dir passieren das der Prüfer den abzunehmenden Reifen, nicht nur mit der Größe einträgt, sondern mit Namen, Geburtsdatum und. Das ist dann die angesprochene Reifenbindung durch die Hintertür. . .
Stephan
Stephan hat geschrieben:Da hat er wohl auch Recht. Aber wie weiter Oben festgestellt wurde, kann es dir passieren das der Prüfer den abzunehmenden Reifen, nicht nur mit der Größe einträgt, sondern mit Namen, Geburtsdatum und. Das ist dann die angesprochene Reifenbindung durch die Hintertür. . .
Stephan
Michelin Motorradreifen hat geschrieben:Sie bekommen nun – je nach Sachverhalt – einen, zwei oder drei Download-Buttons für die Reifenfreigabe angezeigt:
• Service-Information: Für Bereifungen in den originalen Reifengrößen stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung.
• Herstellerbescheinigung: Für Bereifungen in abweichenden Reifengrößen stellen wir Ihnen eine Herstellerbescheinigung zur Verfügung. Eine Herstellerbescheinigung dient als Grundlage für eine Begutachtung nach §21 StVZO.
• Bisherige Reifenfreigaben: Gemäß Verkehrsblatt Nr. 15/2019 gelten die bisherigen Reifenfreigaben für Reifen, die bis Ende 2019 hergestellt wurden und längstens bis 01.01.2025.
MichaelM hat geschrieben:Bei meinem Umbau steht explizit Marke und Modellbezeichnung des Reifens mit im Schein.
schraubi hat geschrieben:MichaelM hat geschrieben:Bei meinem Umbau steht explizit Marke und Modellbezeichnung des Reifens mit im Schein.
Bei meiner Aprilia steht ebenso Marke und Modell im Schein.
Und genau dazu kam die Aussage das solche Eintragungen hinfällig sind
Richy hat geschrieben:Großes Kino, also ist man vollständig auf den "Goodwill" des Prüfers angewiesen, wenn man noch was ändern will.
Reine Schikane...
UKO hat geschrieben:Jo, ich fahre 130 wenn es Mal AB sein muss. Mann will ja auch vorankommen. Bei Bedarf gingen auch 200, aber das muss ich auch nicht mehr haben.
Pepo2 hat geschrieben:@ Rehder: Was genau heißt, kein Vergleich zum Original?
Reeder hat geschrieben:Da ich meine R850R mit den Federbeinen für eine GS aufgerüstet habe, wurde die Fuhre zusehends unruhiger.
Bei Stop and Go Verkehr schlug sie schon mal heftig mit dem Lenker.
Ob es nun daran lag, dass schon damals der original Lenkungsdämpfer hinüber war, kann ich nicht so genau sagen.
...
nobschum hat geschrieben:Hi Richy,
du hast doch an dem Gespann einen YSS-Lenkungsdämpfer verbaut, oder?
84144 hat geschrieben:Die 850er schaut noch sehr gut aus.
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