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frage zu reifengrößen alt und neu

BeitragVerfasst: 12. Dezember 2010 17:04
von gast
hallo 3radler
ich würde gern mal zusammengefasst wissen:wie ist das mit den alten und den neuen bezeichnungen ein 70ziger reifen ist ja nun nicht unbedingt ein niederquerschnitt.kann man sie ohne eintrag fahren?

auf dem seitenwagen habe ich 135r13 69s auf stahlfelge 3.00x13.
kann ich da 135/70r13 ohne tüv eintragung fahren?

vorne habe ich 125r15 68s auf 3.00x15 stahlfelge eingetragen.
hinten:145r15 72s oder wahlweise 135r15 72s auf 3.50x15 stahlfelge.

vorne will ich auf 135/70r15 und hinten 145/70r15 gehen also auf moderne grössen, auch schon wegen der verfügbarkeit von winterreifen.
den 135ziger werde ich vorne wohl reinbekommen. muss man ja erstmal probieren bevor mans weiß.

ok:wenn ich vorne breiter werde muss ich das auch eintragen lassen,schon wegen freigängkeit, ich denke aber daß 135 auf 3zoll kein problem darstellt.oder?

danke schon mal
jan

BeitragVerfasst: 12. Dezember 2010 17:13
von Kay-Uwe

BeitragVerfasst: 12. Dezember 2010 17:24
von Stephan
Jan, Dir ist aber schon klar, daß es dem Herrn Polizisten oder dem TÜV Menschen egal ist, wenn Dir hier im 3Radler gesagt hat, daß das so geht?!?

Wenn gleich einer mit dem richtigen Paragraphen rausrückt, ausdrucken, auswendig lernen, Mitführen. . .



Stephan

BeitragVerfasst: 12. Dezember 2010 17:57
von MartinA
Hi Jan,
das ist ganz einfach:
ein 135R13 heiß jetzt 135/80R13,
ein 135R15 heißt jetzt 135/80r15
ein 145r15 heißt jetzt 145/80R15
wenn du nen /70iger drauf machst fährst du halt mit nem nicht eingetragenen Reifen rum, fertig.
Das dir der TÜV sicher auch die /70iger einträgt interessiert den Polizisten während der Kontrolle nicht.
Aber mal im Ernst, woher bekommst du nen 145/70r15??? Beim Smart gibt es 145/65r15........
MfG MartinA-GS

BeitragVerfasst: 12. Dezember 2010 19:02
von Stephan
Jan, und Eigenbaugespann hin oder her. Die Felgen werden doch nicht selbst geschnitzt sein. Es spielt da schon ne Rolle, ob der Reifenhersteller sagtr, ob's geht oder nicht. . .



Stephan :smt025

BeitragVerfasst: 12. Dezember 2010 21:12
von makoll
Moin!

Bezüglich der zulässigen Reifenbreiten bei gegebener Felgenbreite ist die http://www.etrto.org die normende Organisation. Deren käufliche Publikationen werden von Reifenherstellern und TÜV herangezogen. Gutes Nachschlagewerk für meine Recherchezwecke war / ist der Reifenratgeber von Continental. Was dort drinnen stand hat sich in meinem Fall auch bei einem anderen Reifenshersteller so dargestellt. Beide geben auch den Hinweis der Bindung an die E.T.R.T.O.

http://www.conti-online.com/generator/www/at/de/continental/automobil/themen/reifentipps/download/technischer-ratgeber-pkw-4x4-van-2009-de.pdf

Reifen mit Vollquerschnitt (bspw. 125R15) sollten eine Flanke von 82% der Reifenbreite haben. Ersetzen kann man die durch Reifen mit 80er Flanke (bei gleicher Breite). Ich weiß gar nicht, ob der Unterschied überhaupt berücksichtigt wird. Man findet ja mitunter beide Angaben für den selben Reifen. Alle anderen Reifen müssen eingetragen werden. Man ändert damit die Übersetzung, weshalb es ggf. einer Überprüfung / Anpassung des Tachos bedarf. Wenn sich die Breite ändert muss natürlich auch die Freigängigkeit beachtet werden.

Edit hat nachgeschlagen und sagt, dass nach der Norm für den 135/70 eine 3.5 Zoll breite Felge nötig ist.

BeitragVerfasst: 13. Dezember 2010 12:45
von gast
danke für die hinweise
im moment hab ich hinten einen 135 r15 drin. eingetragen ist aber auch ein145 r15 ,wahlweise.daß der smart 135/70 15r hat weiß ich.
in einem habt ihr natürlich recht: ich zieh mir heute die 135/70 15r winterreifen drauf und fahr morgen zum tüv, dann werd ich ja sehen obs geht. wegen tacho mach ich mir keinen kopf, der ist digital und programierbar.
netten gruss
jan