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info über Zulassung und Versicherungen in DE

BeitragVerfasst: 6. Februar 2011 23:16
von Yachtie
Für Euch sicher einfach zu beantworten:
wie geht das mit Zulassung und Versicherung in Deutschland?

wenn ich hier in Frankreich ein Gespann kaufen würde (bisher nix gefunden was mir passt), so könnte ich es auf den Namen meiner Frau hier in F zulassen. Problem: Zulassung möglich, aber da sie keinen Motorrad-Führerschein hat, Versicherung dank neuem Gesetz seit 1.1.11 nur möglich für ein Moped mit max 400kg , 27Ps, und sie muss 7 Fahrstunden nehmen - was überhaupt nicht auf ihrer Wunschliste steht :?

Wenn ich in der Schweiz ein Gespann kaufe, Versicherung und Zulassung kein Problem für ein bereits in der CH zugelassenes Fahrzeug, da mein Wohnsitz in der CH ist. Wegen teuer und aufwändiger Einzelabnahme nicht für gebrauchte Gespanne von ausserhalb der CH geeignet.
Im Moment gibts auf dem Markt nichts, was mich interessiert (oder besser: nicht zu meinem Preis)

Wenn ich in DE ein Gespann kaufe, könnte ich es auf den Namen meines Schwiegervaters zulassen.
Vom aktuellen Gebrauchtmarkt her ist das für mich zur Zeit die interessanteste Lösung.
Ich habe bezüglich Zulassung schon ein bisschen auf der TÜV webseite geschaut, bin aber froh um alle Info, was es so zu beachten gibt.
Mein Schwiegervater fährt selbst nicht Motorrad - wie sieht das mit der Versicherung aus? gibt es da ähnliche Regelungen wie bei den Franzosen?
gibt es Hubraum/Gewicht/Leistungsbeschränkungen, höhere Prämien etc?

bin Dankbar für alles, was weiterhilft!

Grüsse
Chris

BeitragVerfasst: 7. Februar 2011 08:25
von Stephan
Da muss man mal mit der Vertreterin reden. Prozente kann er meines Wissens (bei der HuK Coburg) nur übernehmen, wenn er theoretisch sie selber hätte "erfahren" können. Anfänger kriegen keine 35% z.B.

'n Gesetz gibt es wohl nicht. Aber die wollen halt beim Antrag der Doppelkarte wissen, wie lang man den Lappen hat. Und dann sollte man es halt glaubwürdig klären können.

Ich weiss, das ein Arbeitskollege seine Fahrzeuge über seine Frau versichert hat. Und die hat keinen Fahrerlaubnis dafür.

Bin gespannt wie's ausgeht.



Stephan

BeitragVerfasst: 7. Februar 2011 09:33
von Beste Bohne
Motorrad auf jemand anmelden (Halter) der keine Fahrerlaubnis hat, ist kein Problem.

Versicherungsnehmer, kann, swiw, auch eine andere Person sein.

=> Du: Versicherungsnehmer, Schwiegerpapa: Halter

Früher ging das. Red mit der Versicherung Deiner Wahl.

Ansonsten alles über Schwiegerpapa laufen lassen, bei der Versicherung als Fahrer Dich angeben.

BeitragVerfasst: 7. Februar 2011 11:17
von mibi
wenn halter und versicherungsnehmer verschiedene personen sind, könnte es teurer werden. hatte ich vor einigen jahren mal mit einen pkw.

gruss
mibi

BeitragVerfasst: 7. Februar 2011 11:49
von manoku
abweichende halterschaften sind durchaus möglich, wobei es beitragstechnisch sehrwohl variieren kann. einige versicherer verlangen einen beitragszuschlag, einige andere wiederum nicht...

hier ist also nachfragen und vergleichen angesagt... :-)

eine zulassung auf deinen SchwiegerVater ist also durchaus möglich, wobei nun noch das versicherungstechnische gefragt ist. hier wird eine zulassung auf deinen SV dann sinn machen, wenn er einen FS hat. du schreibst, dass dein SV kein motorrad fährt, nicht aber, dass er einen FS hat, oder eben auch nicht... - hat er nun, oder hat er nicht?

sollte er einen FS haben, dann schau wie lange, denn so wäre ggf. eine etwas günstigere rabatteinstufung im rahmen der führerscheinregelung möglich.

wenn das obige nicht zutrifft, dann solltest du deine fahrerlaubnis prüfen, sollte jedoch eine deutsche sein, dann nämlich wäre es möglich, so dein (deutscher-)FS älter als 3 jahre ist, eine günstigere rabatteinstufung zu finden.

an dieser stelle kann ich dir aber auch nur empfehlen, dass du dir einige versicherer vornimmst und vergleichst, dich dort dann genau erkundigst und beraten läßt und dann eine finale entscheidung triffst...

BeitragVerfasst: 7. Februar 2011 12:58
von Stephan
Heute morgen erzählte ein Kollege, er wohnt in NL, daß sein PKW auf seine Mutter in der BRD angemeldet ist, er aber trotzdem die Fahrten mit diesem PKW steuerlich ganz normal absetzen kann. Er is' halt nur Fahrer, mit völlig anderem Wohnsitz, seine Mutter Halterin.

Also gehen tut schon einiges. Schwierig wird's wohl nur bei Auslandsfahrten, wo mit Kontrollen zu rechnen ist. Da muss man sich halt Gedanken über eine entsprechende Vollmacht machen.


Stephan

BeitragVerfasst: 7. Februar 2011 20:29
von Yachtie
:thx:
vielen Dank, das hilft schon weiter - nun also Versicherung suchen...

Schwiegervater hat nur Kat B FS
meine Frau musste ihren deutschen FS gegen eine CH Schein eintauschen, und jetzt muss sie eine französischen beantragen, während ich weiter den CH Schein habe...

aber in DE hats zur Zeit die interessantesten Gespanne...
mal sehen, was sich für multinationale Lösungen abzeichnen

re Versicherung, hängt das von den Versicherungen ab, oder mehr von den lokalen Vertretern?
gibts welche, die besonder Gespannfreundlich sind, oder muss von bestimmten Versicherungen auch eher abgeraten werden?

BeitragVerfasst: 7. Februar 2011 22:21
von Stephan
Sowohl für die Versicherung meines Vaters (kurze Zeit Pxxxx, da ich seine % übernommen habe), als auch für die Hxx, gilt nach meiner Erfahrung, es liegt stark am Vertreter. So verpennt der der Pxxxx war, so engagiert war die der Hxx. Sie fand auch 'ne Schublade für mein HU Gespann.

Bei der Pxxxx war es aber dann kein Problem, daß mein Vater der Versicherungsnehmer (kein Motorradführerschein!) und ich der Fahrer UND Bezahler der ganzen Sache war (hab ich alles wg siehe oben, wohl völlig verdrängt. . .)

Du wirst demnach nicht um ein eingehendes Gespräch mit Deinem Herrn Schwiedervater drumrum kommen. Da wirste schon auf seine Mithilfe und Geduld angewiesen sein. . .



Stephan :smt025

BeitragVerfasst: 8. Februar 2011 06:47
von willi-jens
Streng genommen könnte es Schwierigkeiten mit der Versicherung geben, wenn der Aufenthaltsort dauerhaft anders ist als der Ort der Zulassung.
Ob es jemand interessiert :smt102
Vermutlich wo kein Kläger, da kein Richter.

Trotz EU könnte es auch Schwierigkeiten mit dem Finanzamt geben bei so einer Konstellation, wenn dauerhaft der Aufenthaltsort in Frankreich ist, aber die Zulassung immer noch in D.
In Dänemark gab es einen Fall, wo jemand aus Deutschland, der häufig für längere Zeit in Dänemark gewohnt hat, vom dortigen Finanzamt aufgefordert wurde, sein Fahrzeug auf den dortigen Wohnsitz umzumelden.
Nur so zur Info.

BeitragVerfasst: 8. Februar 2011 07:39
von Stephan
Wenn ich's richtig verstanden hab, wird das Fahrzeug auch in D zugelassen. Und dann ist der Rest doch egal. Das Finanzamt kriegt ja sein Geld. Und in dem Fall will ja keiner was absetzen. Wie gesagt, selbst das funktioniert bei meinem Kollegen.

Und die Versicherung erfährt es ja vorab. Sie weiss was auf sie zukommt.

Bin mal gespannt wie's ausgeht. . .



Stephan

BeitragVerfasst: 8. Februar 2011 12:32
von don
Hallo Südländer
Ich habe mein erstes Gespann hier in -D- auch auf meine Frau
zugelassen( keinen Führerschein), damit sie ihre % behält.
Nur bei Auslandsfahrten, immer eine Bestätigung ( in Landessprache)
mitführen, das du das Gespann fahren darfst.

BeitragVerfasst: 9. Februar 2011 07:10
von willi-jens
Stephan hat geschrieben:Wenn ich's richtig verstanden hab, wird das Fahrzeug auch in D zugelassen. Und dann ist der Rest doch egal. Das Finanzamt kriegt ja sein Geld. Und in dem Fall will ja keiner was absetzen. Wie gesagt, selbst das funktioniert bei meinem Kollegen.

Und die Versicherung erfährt es ja vorab. Sie weiss was auf sie zukommt.

Bin mal gespannt wie's ausgeht. . .



Stephan


Dem Finanzamt im Land der Zulassung ist das selbstverständlich egal. Die kriegen Ihr Geld ja auch. In dem Land wo sich sich das Fahrzeug aufhält sieht das anders aus.
zu dem Beispiel Niederlande: Die Situation ist im Grenzgebiet. Also kann das Fahrzeug sehr wohl noch hauptsächlich im Zulassungsland unterwegs sein.
Bei dem Beispiel Dänemark war der pensionierte Deutsche mehr als 183 Tage pro Jahr in Dänemark und daraufhin hat ihn das dortige Finanzamt aufgefordert seinen Wagen auch dort anzumelden.

Und ob die Versicherung etwas erfährt ist erstmal egal, weil man eben nicht die Zulassungsregeln einhält (Hauptaufenthaltort ist inzwischen zwingend Zulassungsort). Im Zweifelsfall könnten Sie sich dann doch sträuben.

Aber vermutlich: wo kein Kläger, da kein Richter.

BeitragVerfasst: 9. Februar 2011 22:42
von Yachtie
ich such jetzt mal Versicherungen...

Zulassungsort: kleine Universitätsstatt inmitten Deutschlands
Aufenthaltsort: Europa (ein Gespann ist ja schliesslich zum Reisen da!)

wird wohl häufig in Frankreich, Italien, Deutschland anzutreffen sein
hier an der Küste sind ausländische Farzeuge (GB, D, CH, NL, I) extrem stark vertreten, und sie halten sich auch lange hier auf - interessiert niemanden.
danke auf jedenfall für die verschiedene Hinweise!

Chris der Yachtie

BeitragVerfasst: 10. Februar 2011 22:29
von willi-jens
Sei halt vorsichtig was Du den Behörden / Versicherungen gegenüber schriftlich machst.
Und eine gute & preiswerte Versicherung suche ich auch immer. Tipps sind da immer willkommen.

BeitragVerfasst: 11. Februar 2011 01:57
von Roll
willi-jens hat geschrieben:Und eine gute & preiswerte Versicherung suche ich auch immer. Tipps sind da immer willkommen.


Eben.

Hab mich auch schon mit dem Gedanken getragen, in NL, Ireland, oder sonstwo anzumelden. Man lernt ja nie aus.

Jetzt wart ich aber erstmal ab, was die "Wechselkennzeichen"-Story in D so bringen könnte.

BeitragVerfasst: 11. Februar 2011 07:23
von muli
hallo roll,
thema wechselkennzeichen hatten wir hier doch imho schon mal ...
kurzes resümé - totgeburt, da finanziell nicht attraktiv; und was ich zuletzt mitbekommen habe, fangen nun auch die versicherungen an rumzuzicken :smt013
ich plane weiterhin meine gelegenheits-motorräder auf ein 07er-wechselkennzeichen anzumelden und die gebrauchsmotorräder bleiben zugelassen wie bisher;
cu
muli

BeitragVerfasst: 11. Februar 2011 08:46
von Yachtie
kein Wechselkennzeichen in DE?
schade, funzt in CH prima.
naja, ich brauch ja erst mal nur eins :lol:

BeitragVerfasst: 14. Februar 2011 07:27
von muli
hallo südländer,
das wechselkennzeichen wird kommen - das ist unbestritten; aber die regelungen dahinter machen das ganze so unattraktiv, daß es sich nur für die wenigsten rentiert es sich zu holen - daher "totgeburt" ...
cu
muli

BeitragVerfasst: 14. Februar 2011 09:03
von Yachtie
also nur wieder ein Bürokratenorgasmus, viel Papier und Kosten bei verminderter Nutzung... :smt017

BeitragVerfasst: 14. Februar 2011 16:45
von Beste Bohne
der Südländer hat geschrieben:also nur wieder ein Bürokratenorgasmus, viel Papier und Kosten bei verminderter Nutzung... :smt017


Yepp, so sieht es aus... :roll:

BeitragVerfasst: 18. Februar 2011 21:00
von Stephan
Jau, mittlerweile kann man ja froh sein, wenn die Regierung alles so lässt, so schlecht wie es war. Wenn se's ändern, wird's nur besch. . .




Stephan :smt025

BeitragVerfasst: 19. Februar 2011 18:30
von dieter
Und denk auch an den Zoll. Wenn das Fahrzeug sehr oft und lange im Ausland ist, könnte der Zoll auch eine Ausfuhrbescheinigung mit diversen weiteren Nettigkeiten + Geld sehen wollen. Ich meine, ich habe mal gehört, das es auch Probleme geben kann, wenn man ein ausländisches Fahrzeug fährt. Aber wir leben ja inzwischen in der EU. Da sollte vieles einfacher sein.

Gruß
Dieter

BeitragVerfasst: 19. Februar 2011 19:29
von Yachtie
das sind durchaus wichtige Punkte.
Von Gesetzes wegen ist es so, das ein EU Bürger im Land seines Wohnsitzes kein ausländisches Fahrzeug fahren darf (ausser ggF Mietwagen) - die Schweizer haben dieselbe Regelung
Der Rest ist dann eine Frage des Auffallens (i.e. Gesetzesübertretungen etc, oder immer an derselben Stelle öffentlich parken.
hier im Hafen ist es voll von ausländischen Fahrzeugen, die durchaus auch Jahrelang hier sind.
Falls ich ein in DE zugelassenes Fahrzeug fahre, darf ich damit einfach nicht in die Schweiz....

BeitragVerfasst: 5. März 2011 23:46
von Crazy Cow
nur mal so überflogen wage ich doch folgendes ein zu werfen.
In D gibt es eine Halterschaft für ein Fahrzeug, die rein gar nichts mit dem Fahrer zu tun haben muss. Die gibt es m.W. in Luxemburg auch und auch noch viel günstiger. Gründe mit deinem SV zusammen oder allein eine Firma, eine juristische Person heisst das in D. Es ist ganz normal, dass die keinen Führerschein hat. So baut die Daimler Benz AG zwar Autos, darf aber selbst keines fahren. In Lux zugelassene Fahrzeuge kosten kaum Steuer und Versicherung, einen TÜV wie bei uns gibt es auch nicht.

Die Fa. autorisiert dich, mit dem Fahrzeug rum zu fahren und das wars.
In D darfst du sogar einen durch solchen Umstand erworbenen Schadensfreiheitsrabatt auf einen der Fahrer persönlich übertragen. Formlos durch Bestätgung, dass das Fahrzeug hauptsächlich vom beschenkten Fahrer gefahren wurde.


Oder was?

BeitragVerfasst: 6. März 2011 08:35
von Yachtie
na das ist mal noch eine interessante Idee! :smt023

mal abklären, was das für Aufwand und Kosten mit sich bringt....
z.B. eine Fa, deren Aufgabe es ist, Seeleuten, die berufsbedingt einen oft wechselnden oder gar keinen festen Wohnsitz haben , gewisse Dienstleistungen sowie eine minimale Infrastruktur zur Verfügung zu stellen.
Wie z.B Zulassung eines Fahrzeugs zu ermöglichen.
am Besten eine Non-Profit Organisation..

Im Moment bin ich unter Schweizer Recht Arbeitnehmer, aber so eine Fa könnte auch dienlich sein, wenn ich wie die letzten zwei Jahre wechslend für deutsche und/oder englische Eigner arbeite, um Versicherungsschutz und Sozialleistungen korrekt abzuwickeln. Habe so was ähnliches in der CH schon gehabt.

muss ich mich mal schlau machen, kenne mich mit deutschem Recht nicht aus.
Input willkommen.

BeitragVerfasst: 6. März 2011 10:46
von Stephan
Wobei diese theoretische Firma ihre Kfz doch auch in Luxembourg versichert. Oder?

Als ich mal damit zu tun hatte (hab den 1. BW in Lux gekauft, geschwätzt mit de Leut), waren die Versicherungen für Motorräder Sitzplatz abhängig und teuer. Die Leut sind hingegangen und haben für jede gemeinsame Tour die Soziusfussrasten dran gebaut eintragen lassen. Und anschliessend wieder retour. . .


Stephan