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Halbwissen.

BeitragVerfasst: 24. August 2010 11:00
von mecki
Glaube zu wissen dass beim Einbau eines Überrollbügels und Sicherheitsgurte im SW der Insasse keinen Helm braucht.
Weiterhin, wenn wenigstens ein SW-Anschluss mit dem Kradrahmenverschweisst ist genügt der FS klasse 3 oder wie immer der heute heißen mag. Kann mir das jemand bestätigen oder ist das Wunschdenken von mir.

Gruß, Mecki

BeitragVerfasst: 24. August 2010 11:28
von Feinmotoriker
Mecki, ich weiß nicht, wo Du solche Informationen her hast.
Der 1. April ist auch schon eine Weile vorbei.

Solange das ein Motorrad mit Beiwagen ist, braucht es den Klasse 1 Lappen und alle Personen die damit unterwegs sind einen ECE geprüften Motorrad-Helm. Egal wer wo wie was angeschweißt hat.
(da Du vor dem 1.4.84 den 3er Lappen gemacht haben wirst, darfst Du auch 125er fahren. Mit dem 3er)

Anders in Großbritannien. Motorräder mit permanentem Beiwagenantrieb bis Baujahr 1978 werden dort als "kit -car" behandelt und durften bis vor ca 2 Jahren mit Autoführerschein und ohne Helm gefahren werden.

Die Helmpflicht greift da inzwischen auch. Der Autolappen reicht meiner meinung nach noch, da bin ich aber nicht auf dem Laufenden

Re: Halbwissen.

BeitragVerfasst: 24. August 2010 12:29
von Crazy Cow
mecki hat geschrieben:Glaube zu wissen dass beim Einbau eines Überrollbügels und Sicherheitsgurte im SW der Insasse keinen Helm braucht.
Weiterhin, wenn wenigstens ein SW-Anschluss mit dem Kradrahmenverschweisst ist genügt der FS klasse 3 oder wie immer der heute heißen mag. Kann mir das jemand bestätigen oder ist das Wunschdenken von mir.

Gruß, Mecki


Ich meine schon, dass in den frühen 90ern mal einer tüchtig Werbung gemacht hat mit einem Klasse 3 Gespann auf K75/100 Basis. (Koch oder Motek?) Das ging nur kurz, schrie wohl nach irgendeiner Regelung. Auf dem Fußraum des Koch-Bootes saß einlaminiert ein Krebsgeschwür, Gestalt und Höhe dem Rechteck-Scheinwerfer der Zugmaschine entsprechend. Der SW-Rahmen war imho das Fahrgestell im rechtlichen Sinne. Die K hat ja eigentlich keinen Rahmen. Wobei Koch ja einiges an Innovation im Behindertenfahrzeugbereich auf die Beine zu stellen versuchte, als die Behördenaufträge ausblieben. War sogar mal bei Gottschalk.

Die von dir angesprochene Gurt-Regelung gab/gibt es bei der hessischen Polizei. D.h. kein Helm im Boot ist zwar nicht erlaubt, wird aber nicht geahndet, wenn Gurt angelegt.

Re: Halbwissen.

BeitragVerfasst: 24. August 2010 13:07
von robby ausm tal
Crazy Cow hat geschrieben:Ich meine schon, dass in den frühen 90ern mal einer tüchtig Werbung gemacht hat mit einem Klasse 3 Gespann auf K75/100 Basis. (Koch oder Motek?)


Jo das gab es, aber die Firma hieß motowig! :P

http://www.classic-motorrad.de/galerie/ ... 180&pos=66

Re: Halbwissen.

BeitragVerfasst: 24. August 2010 14:24
von SvS
mecki hat geschrieben:Glaube zu wissen dass beim Einbau eines Überrollbügels und Sicherheitsgurte im SW der Insasse keinen Helm braucht.


Jeeppp
das geht so in Ordnung.

Nur das Kraftfahrt-Bundesamt verlangt dann eine Überschlag prüfung.
Selbige muss 3 x mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten ausgeführt
werden.

Siggi

Re: Halbwissen.

BeitragVerfasst: 24. August 2010 15:49
von Crazy Cow
robby ausm tal hat geschrieben:
Crazy Cow hat geschrieben:Ich meine schon, dass in den frühen 90ern mal einer tüchtig Werbung gemacht hat mit einem Klasse 3 Gespann auf K75/100 Basis. (Koch oder Motek?)


Jo das gab es, aber die Firma hieß motowig! :P

http://www.classic-motorrad.de/galerie/ ... 180&pos=66


riehchtieg!

Motowig, altersmässige Verblödung, wie komme ich auf Motek?. Er hat immer einen kleinen Aufwand betrieben, die BMW Einarmschwinge auch vorne zu verbauen. Stilistisch konsequent gewissermassen.

Jedenfalls gibt es in Deutschland ausser TÜV, der keine Dreiräder kennt, auch noch den Gesetzgeber, der die Rechte macht, die auch wiederum keiner kennt. Das hier in Frage kommende würde Besitzstandswahrung heissen.
Wenn jemand so ein Teil mal als PKW gekauft hat, bleibt dat Teil ein PKW, auch wenn es verkauft wird. Die Rechte des TÜV gehen nicht so weit, die Betriebserlaubnis zu entziehen, auch wenn er es hie und da mal probiert.

Re: Halbwissen.

BeitragVerfasst: 24. August 2010 18:59
von exmotoaktiver
Crazy Cow hat geschrieben:.


Wenn jemand so ein Teil mal als PKW gekauft hat, bleibt dat Teil ein PKW, auch wenn es verkauft wird. Die Rechte des TÜV gehen nicht so weit, die Betriebserlaubnis zu entziehen, auch wenn er es hie und da mal probiert.


Ich würde mal sagen, der TÜV stellt ggfs fest, daß eine Betriebserlaubnis erloschen ist.
Nicht mehr und nicht weniger.

-------


@Feinmotoriker

das Erwebsdatum des Führerscheins der Klasse 3 muß vor dem 01.04.1980 liegen, um damit auch 125er fahren zu dürfen.

BeitragVerfasst: 24. August 2010 19:09
von mecki
Eigentlich müsste ich mich für euere Auskünfte bedanken, aber das wollte ich ja nicht hören, somit nur ein verhaltenes Dankeschön :grin:
@ Feinmotoriker Du irrst dich. Habe den Dreier erst 2001 gemacht und das war keine Wiedererteilung sondern zum ersten mal. Mein Arbeitgeber hat mich dazu erpresst. Den Einser habe ich dafür schon seit 1958.

Grüße Mecki

BeitragVerfasst: 24. August 2010 20:13
von exmotoaktiver
mecki hat geschrieben:Eigentlich müsste ich mich für euere Auskünfte bedanken, aber das wollte ich ja nicht hören, somit nur ein verhaltenes Dankeschön :grin:
@ Feinmotoriker Du irrst dich. Habe den Dreier erst 2001 gemacht und das war keine Wiedererteilung sondern zum ersten mal. Mein Arbeitgeber hat mich dazu erpresst. Den Einser habe ich dafür schon seit 1958.

Grüße Mecki


dann mal konkret zu deinen Fragen:

Überrollbügel und Sicherheitsgurt sind keine Kriterien dafür, daß die Helmpflicht ausgesetzt wird.
Sowas ist höchstens über eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall möglich.

Auch das Verschweißen des Motorradhauptrahmens mit einem Seitenwagenanschluß
macht aus dem Kraftrad keine andere Fahrzeugart i.S. der StVZO.
Daher ist so ein Fahrzeug nur mit dem Führerschein Klasse 1 bzw A legal im öffentlichen Straßenverkehr zu führen.

hoffe jetzt mal, sowas wolltest du hören





:grin: :grin: :grin:

Re: Halbwissen.

BeitragVerfasst: 24. August 2010 20:18
von exmotoaktiver
robby ausm tal hat geschrieben:
Crazy Cow hat geschrieben:Ich meine schon, dass in den frühen 90ern mal einer tüchtig Werbung gemacht hat mit einem Klasse 3 Gespann auf K75/100 Basis. (Koch oder Motek?)


Jo das gab es, aber die Firma hieß motowig! :P

http://www.classic-motorrad.de/galerie/ ... 180&pos=66



jepp !

und das MOTOWIG war als PKW zugelassen
----> somit Führerscheinklasse 3 erforderlich
:smt015

BeitragVerfasst: 24. August 2010 20:59
von tigama
Feinmotoriker hat geschrieben:
einen ECE geprüften Motorrad-Helm.



das mit der ece ist doch schon seit jahren ausgesetzt in D !

in italien allerdings muß der helm die neue e 55 (wars glaube ich) erfüllen

sonst bist fett :-( in D reicht alles was dem kriterium eines helmes in etwa

entspricht :-) bauhelme sind auf jeden fall ausgeschlossen *grins*

gruß markus

BeitragVerfasst: 24. August 2010 21:04
von muli
hallo markus,
bist du dir da sicher mit der ausgesetzten ECE-Norm ??? meines wissens muß ein helm in deiutschland ECE geprüft sein; es ist jedoch nicht die aktuellste norm pflicht; es reicht auch ne ältere norm ...
die bekannten "braincaps" hatten nie eine ECE-norm und sind auch nicht zulässig - das widerspricht somit deiner aussage
das bau- und bundeswehrhelme nicht zugelassen sind liegt an der "vorschrift", daß motorradhelme dem aktuellen stand der technik zu entsprechen haben;
cu
muli

BeitragVerfasst: 24. August 2010 22:37
von stefenle
Hallo Muli,
wenn ich hier dem Geschreibsel vom Detlev L. glauben darf heißt es wohl in D "geeigneter Helm" und hier scheiden sich dann wohl die Geister z.B. beim Braincap. Hier beginnt der Gummiparagraph: Manchmal mußt Du zahlen und manchmal nicht, je nach Laune der Entscheider... D.h. grundsätzlich sind die Braincaps nicht illegal - im Einzelfall, nach Gutdünken des Entscheiders dann doch. Wenn alles so einfach wäre, könnte man das mit dem verstehen wollen von Gesetzten gleich ganz lassen.

BeitragVerfasst: 25. August 2010 05:58
von rängdäng
moin moin

das einzige Motorrad-Einspurfahrzeug ,das ohne Helm gefahren werden
darf,
ist der BMW C1-
soweit mir bekannt.

und Gespanne werden nun mal vom Gesetztgeber den
Einspurigen Fahrzeugen zugeordnet.

BeitragVerfasst: 25. August 2010 06:18
von Feldi
rängdäng hat geschrieben:moin moin

das einzige Motorrad-Einspurfahrzeug ,das ohne Helm gefahren werden
darf,
ist der BMW C1-
soweit mir bekannt.

und Gespanne werden nun mal vom Gesetztgeber den
Einspurigen Fahrzeugen zugeordnet.


Vielleicht auch interessant.
Den C1 habe ich mal auf einer Messe als Gespann gesehen, lustig dabei, der Bootsinsasse muß Helm tragen! Ist schon irgerdwie komisch anzusehen.
Feldi

BeitragVerfasst: 25. August 2010 06:54
von rängdäng
wer kann den Gesetzgeber schon verstehn?? :?:

Gespanne gelten als einspurige Fahrzeuge-ergo Lizens Klasse 1

trikes gelten als 2-mehrspurige Fahrzeuge-ergo Lizenz Klasse 3

und Teile wie der Piaggio MP 3 400 i.e. RL oder so sind
auch 2-mehrspurige Fahrzeuge und mit der 3er Lizenz zu fahren.

Wer versteht so was :idea: :?: :roll:

BeitragVerfasst: 25. August 2010 07:02
von Bikerwilly
muli hat geschrieben:hallo markus,
bist du dir da sicher mit der ausgesetzten ECE-Norm ??? meines wissens muß ein helm in deiutschland ECE geprüft sein; es ist jedoch nicht die aktuellste norm pflicht; es reicht auch ne ältere norm ...
die bekannten "braincaps" hatten nie eine ECE-norm und sind auch nicht zulässig - das widerspricht somit deiner aussage
das bau- und bundeswehrhelme nicht zugelassen sind liegt an der "vorschrift", daß motorradhelme dem aktuellen stand der technik zu entsprechen haben;
cu
muli



Ein viel diskutiertes Thema,

einen interessanten Beitrag findet man hier:

http://bikerportal.net/showthread.php?t=5&page=1

Es scheint demnach eine "Auslegungssache" zu sein.

Gruß

Willy

BeitragVerfasst: 25. August 2010 07:37
von Feldi
Bikerwilly hat geschrieben:
Ein viel diskutiertes Thema,

einen interessanten Beitrag findet man hier:

http://bikerportal.net/showthread.php?t=5&page=1

Es scheint demnach eine "Auslegungssache" zu sein.

Gruß

Willy

:?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?: :?:
Das ist mir zu viel, da kenne ich mich nicht mehr aus :!:
Der Schupo sicher auch nicht :!:
Betrifft mich eigentlich auch nicht, denn auf meinen Kopf kommt sowieso nur ein guter, zugelassener Helm. Die Resultate von irgendwelchen "Tuppaschüsseln", habe ich in meinem Beruf schon zuviel gesehen.
Gruß Feldi

BeitragVerfasst: 25. August 2010 08:29
von Feinmotoriker
Das mit dem ECE Helm habe ich so geschrieben, weil es absolut relevant beim Unfall mit Personenschaden ist.
In Deutschland werden von der polizei Helme geduldet, die als "Motorradhelme" konstruiert sind.
Kommt es zum Unfall und ein Motorradfahrer mit nicht ECE-geprüftem Helm erleidet eine Kopfverletzung machen die versicherer große Schwierigkeiten. (Das heißt, sie zahlen einfach nicht)

Zur Helmpflicht: Selbst Quads und ATVs, die ja nicht als Motorrad zugelassen sind, müssen mit Helm gefahren werden.

Ich besitze ein Ural-Dreirad mit einer 150x150 cm Ladefläche. Vorne ist einfach eine 650er Ural angeflanscht. Das Ding ist als PKW offener Kasten zugelassen. Mit dem Zusatz, daß der Apparat nur mit Helm gefahren werden darf .

Es gibt wirklich Sonderfahrzeuge, die eigentlich Motorräder sind, aber mit dem Klasse 3 Führerschein gefahren werden dürfen. In den allermeisten Fällen ist dort aber Helmpflicht, außer der Besitzer kann eine Sondergenehmigung durchsetzen.

BeitragVerfasst: 25. August 2010 12:13
von Stephan
Die rsten Piaggio Roller waren wollen vorne nicht breit genug (irgendwas
mit 66cm oder ist ein MUSS) Daher waren das eben 1-Spurfahrzeuge.
Konnten angeblich verbreitert werden. Und sollen jetzt breit genug sein. . .




Stephan, der den Freitag jetzt in's Auge fasst. Darf ich, oder klappt's doch nicht. . .

BeitragVerfasst: 25. August 2010 17:23
von tigama
hier steht was darüber

http://de.wikipedia.org/wiki/Motorradhelm

ziemlich am anfang mit der ausgesetzten ece vorschrift

gruß markus